623/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga. Andrea Kuntzl und GenossInnen
an die Bundesministerin f
ür Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Rückzahlungen des Kinderbetreuungsgeldes

Am Dienstag den 27. März 2007 berichtete der Kurier von groben Missständen bei
der Exekutierung der Zuverdienstgrenze bei KindergeldbezieherInnen. Wie laut
Kurier aus der von Bundesministerin a.D. Haubner und vom
ÖIF verfassten
Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes - die dem Parlament immer noch nicht
vollst
ändig vorliegt - hervorgeht, wurde ausschließlich im Jahr 2002 die Einhaltung
der Zuverdienstgrenze kontrolliert. Danach wurde die weitere Kontrolle vom
Bundesminister a.D. Haupt (nach Einsch
ätzung maßgeblicher Juristen
widerrechtlich) per Weisung untersagt. Auch seine Nachfolgerin, Bundesministerin
a.D. Haubner, hielt es nicht f
ür notwendig, den rechtskonformen Zustand wieder
herzustellen. R
ückforderungen fanden bis heute keine statt.

Noch überraschender ist die Situation beim Zuschuss zum Kindergeld für
AlleinerzieherInnen und Einkommensschwache. Im Gesetz ist es vorgesehen, dass
dieser Zuschuss später zurückgezahlt werden soll, sofern sich die finanzielle
Situation verbessert. Zum Einen muss beim Antrag die Bed
ürftigkeit nicht
nachgewiesen werden, zum Anderen werden auch Überschreitungen des
Zuschusses nicht exekutiert und somit ebenfalls nicht zur
ückgefordert.

Es ist bis heute nicht klar, ob und in welchem Ausmaß mit Rückforderungen
gerechnet werden muss. Die Folge dieser Fahrl
ässigkeit ist eine enorme
Unsicherheit bei Eltern, die neben dem Kindergeldbezug einen Zuverdienst hatten.
Die Feststellung der
Überschreitung ist sehr intransparent. So sind sich auch viele
Eltern nicht einmal sicher, ob die Zuverdienstgrenze
überschritten wurde oder nicht.
Es ist dringend notwendig für die betroffenen Eltern Rechtssicherheit herzustellen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage

1.            Die im Jahr 2002 erhobenen Überschreitungen der Zuverdienstgrenze betreffen
nur Eltern von Kindern im 1. Lebensjahr. Es ist davon auszugehen, dass der
Zuverdienst und die Anzahl der zuverdienenden Eltern in den weiteren 2
Lebensjahren des/der Kindes/r steigt. Gibt es Sch
ätzungen bezüglich
Überschreitungen der Zuverdienstgrenze für die folgenden Jahre?

2.            Wenn ja, mit wie vielen Überschreitungen in welchem Ausmaß rechnen Sie?

3.            Sie haben angekündigt, die Einhaltung der Zuverdienstgrenze der letzten 5 Jahre
nun überprüfen zu lassen. Mit welcher administrativen Unterstützung bei der
Überprüfung können die Krankenkassen rechnen?

4.            Wie hoch war der Kostenaufwand bei der Einführung des Kinderbetreuungsgeld,
um die Überprüfbarkeit der Zuverdienstgrenze zu ermöglichen?

5.            Mit welchen Kosten ist für die nun anstehende Überprüfung zu rechnen?

6.            Was planen Sie, um die Feststellung und Berechnung der Zuverdienstgrenze für
KindergeldbezieherInnen transparenter und verst
ändlicher zu machen?

7.            Welche Maßnahmen planen Sie, um die Rechtssicherheit für die betroffenen
KindergeldbezieherInnen so rasch wie möglich herzustellen?

8.            Welche Maßnahmen planen Sie, um bei eventuellen Rückforderungen soziale
Härtefälle zu vermeiden?

9.            Die Rückzahlungen des Zuschusses für AlleinerzieherInnen und Bedürftige ist bei
berechtigtem Bezug sozial gestaffelt. Werden die Rückzahlungen bei nicht
berechtigtem Bezug ebenfalls sozial gestaffelt, zumal die Berechtigung bei
Antragsstellung nicht
überprüft wird?

10.    Gemäß § 22 KBGG sind die Finanzämter für die Abgabeneinhebung ausbezahlter
Zusch
üsse zuständig. In wie vielen Fällen wurde die Abgabe bislang eingehoben?