623/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga.
Andrea Kuntzl und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit,
Familie und Jugend
betreffend Rückzahlungen des Kinderbetreuungsgeldes
Am
Dienstag den 27. März 2007 berichtete der Kurier von groben
Missständen bei
der Exekutierung der
Zuverdienstgrenze bei KindergeldbezieherInnen. Wie laut
Kurier aus der von Bundesministerin a.D. Haubner und vom ÖIF verfassten
Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes - die dem Parlament immer noch nicht
vollständig vorliegt - hervorgeht, wurde
ausschließlich im Jahr 2002 die Einhaltung
der Zuverdienstgrenze kontrolliert. Danach wurde die weitere Kontrolle vom
Bundesminister a.D. Haupt (nach Einschätzung maßgeblicher Juristen
widerrechtlich) per Weisung untersagt. Auch
seine Nachfolgerin, Bundesministerin
a.D. Haubner, hielt es nicht für notwendig, den rechtskonformen Zustand wieder
herzustellen. Rückforderungen fanden bis heute
keine statt.
Noch überraschender
ist die Situation beim Zuschuss zum Kindergeld für
AlleinerzieherInnen
und Einkommensschwache. Im Gesetz ist es vorgesehen, dass
dieser Zuschuss später zurückgezahlt werden soll, sofern sich die
finanzielle
Situation verbessert. Zum Einen muss beim
Antrag die Bedürftigkeit nicht
nachgewiesen werden,
zum Anderen werden auch Überschreitungen
des
Zuschusses nicht exekutiert und somit ebenfalls nicht zurückgefordert.
Es ist bis heute nicht klar, ob
und in welchem Ausmaß mit Rückforderungen
gerechnet werden muss. Die Folge dieser Fahrlässigkeit ist eine enorme
Unsicherheit bei Eltern, die neben dem
Kindergeldbezug einen Zuverdienst hatten.
Die Feststellung der Überschreitung
ist sehr intransparent. So sind sich auch viele
Eltern nicht einmal sicher, ob die
Zuverdienstgrenze überschritten wurde oder nicht.
Es ist dringend
notwendig für die betroffenen Eltern
Rechtssicherheit herzustellen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1.
Die im Jahr 2002 erhobenen Überschreitungen der Zuverdienstgrenze
betreffen
nur Eltern von
Kindern im 1. Lebensjahr. Es ist davon auszugehen, dass der
Zuverdienst und die Anzahl der zuverdienenden Eltern in den weiteren 2
Lebensjahren des/der Kindes/r steigt. Gibt
es Schätzungen bezüglich
Überschreitungen der
Zuverdienstgrenze für die folgenden Jahre?
2. Wenn ja, mit wie vielen Überschreitungen in welchem Ausmaß rechnen Sie?
3.
Sie haben angekündigt, die Einhaltung der Zuverdienstgrenze
der letzten 5 Jahre
nun überprüfen zu lassen. Mit welcher administrativen
Unterstützung bei der
Überprüfung können die Krankenkassen rechnen?
4.
Wie hoch war der Kostenaufwand bei der Einführung des
Kinderbetreuungsgeld,
um die Überprüfbarkeit der Zuverdienstgrenze zu ermöglichen?
5. Mit welchen Kosten ist für die nun anstehende Überprüfung zu rechnen?
6.
Was planen
Sie, um die Feststellung und Berechnung der Zuverdienstgrenze für
KindergeldbezieherInnen transparenter und verständlicher zu machen?
7.
Welche Maßnahmen planen Sie, um die Rechtssicherheit für die
betroffenen
KindergeldbezieherInnen
so rasch wie möglich herzustellen?
8.
Welche Maßnahmen planen Sie, um bei eventuellen Rückforderungen
soziale
Härtefälle zu vermeiden?
9.
Die Rückzahlungen des Zuschusses für
AlleinerzieherInnen und Bedürftige ist bei
berechtigtem Bezug
sozial gestaffelt. Werden die Rückzahlungen
bei nicht
berechtigtem Bezug ebenfalls sozial gestaffelt, zumal die Berechtigung bei
Antragsstellung nicht überprüft wird?
10.
Gemäß § 22 KBGG sind die Finanzämter für die
Abgabeneinhebung ausbezahlter
Zuschüsse zuständig. In wie vielen Fällen wurde
die Abgabe bislang eingehoben?