653/J XXIII. GP

Eingelangt am 13.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Haimbuchner und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend möglicher fahrlässiger Vorgangsweise des Ministerialrats Mag. Edwin Wall, im

Zusammenhang mit der Drakennachfolgebeschaffung

Den Protokollen der öffentlichen Sitzungen des Untersuchungssauschusses betreffend der
Beschaffung von Kampfflugzeugen sind folgende Sachverhalte im Zusammenhang mit den
Verhaltensregeln betreffend der Geschäftstätigkeit oder „Code of Business Conduct" zu
entnehmen:

Das Bundesministerium für Finanzen, BMF, beauftragte den Rechtsanwalt Dr. Lessiak und
den Univ. - Prof. Aicher mit der Erstellung eines so genannten „Code of Business Conduct“
bzw. Verhaltensregeln betreffend der Geschäftstätigkeit, fortan Verhaltensregeln genannt.
Besagte Verhaltensregeln sollten das Gewähren oder Anbieten von Vorteilen, jedweder Art,
durch den Bieter oder durch Dritte, welche unter dem mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss
des Bieters stehen, an natürliche oder juristische Personen, welche mittelbar oder unmittelbar
an der Auftragsvergabe mitwirken oder auf die Auftragsvergabe Einfluss nehmen können,
verbieten bzw. verhindern.

Weiters sollten besagte Vorteile auch nicht durch Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit
der Angebotseinholung angeschlossen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei
Gegengeschäften, angeboten oder gewährt werden.

Diese Verhaltensregeln wurden in drei Punkte gegliedert und von Dr. Lessiak an das BMF
übersandt. (Anlage 1)

Diese Verhaltensregeln mit 3 Punkten wurden in Folge dem Bundesministerium für
Landesverteidigung, BMLV, übermittelt, mit der Auflage diese den Leistungsbestimmungen
an die Bieter beizulegen, welche die Verhaltensregeln zwingend in ordnungsgemäßer Form zu
unterfertigen und dem Angebot wiederum beizugeben hätten. Andernfalls müsste das
Angebot ausgeschieden werden.

Die Verhaltensregeln wurden vom Bieter Saab ordnungsgemäß unterfertigt und dem BMLV

mit dem Angebot übersandt.

Der Bieter Eurofighter Jagdflugzeug GmbH, EF GmbH, fügte eigenmächtig einen vierten

Punkt, Punkt 4, hinzu, welcher die Bestimmungen der Verhaltensregeln relativiert. (Anlage 2)

Diese Verhaltensregeln, fortan relativierte Verhaltensregeln genannt, wurden unterfertigt und

dem BMLV mit dem Angebot mit Datum 22. Jänner 2002 übersandt. Im Angebot von der EF

GmbH wurde lediglich die eigenmächtige Änderung angemerkt und kein Ersuchen gestellt,

die Verhaltensregeln entsprechend den Wünschen der EF GmbH zu ändern, somit wurde das

BMLV vor vollendete Tatsachen gestellt.

In mehreren Vertragsentwürfen, welche vom BMLV an das BMF übersandt wurden, befanden

sich Verhaltensregeln, welche nicht relativiert wurden, also ohne Punkt 4. (Anlage 1)

Diese Verhaltensregeln wurden von einem Vertreter der EF GmbH unterzeichnet und

übersandt mit Datum 12. September 2002.

Somit existierten zwei Versionen der Verhaltensregeln, welche beide von einem Vertreter der

EF GmbH unterzeichnet und übermittelt wurden, die ordnungsgemäße Version jedoch erst

nach der Typenentscheidung.

Im Vertrag, welcher letztendlich unterzeichnet wurde und zur Gültigkeit gelangte, wurden die

relativierten Verhaltensregeln beigelegt.

In den Vertragsentwürfen, welche das BMLV an das BMF übersandt hatte, die vom BMF an den Untersuchungsausschuss übermittelt wurden, wurden die nicht relativierten

Verhaltensregeln beigelegt, andere Entwürfe finden sich nicht in den BMF Akten, welche
dem Untersuchungsausschuss übermittelt wurden.

Aus den Befragungen der Auskunftspersonen geht weiters hervor, dass es sich der Kenntnis
des Ministerialrats Mag. Edwin Wall entzieht, wie es zur Übermittlung der nicht relativierten
Verhaltensregeln durch den Bieter EF GmbH gekommen ist.

Weiters hat MR Wall auf Bitten des hauptverantwortlichen Vertragsverhandlers vom Bieter
EF GmbH, Dipl. Ing. Roland Faltlhauser, nach mündlicher Rücksprache mit MR Dr.
Hillingrathner, als Vertreter vom BMF, die relativierten Verhaltensregeln dem Vertrag
beigelegt. Es erfolgte keine Rücksprache mit dem Herrn Bundesminister für
Landesverteidigung Platter, HBMLV, und mit dem Herrn Bundesminister für Finanzen
Grasser, HBMF. Weiters wurde kein Aktenvermerk und kein Schriftverkehr in dieser
Angelegenheit durch MR Wall oder MR Hillingrathner verfasst oder veranlasst.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

Anfrage

1.    Hätte die Bewertungskommission, laut Eingangsformulierung der Verhaltensregeln
(Anlage 1 und 2), dem Bieter EF GmbH nach Übermittlung der relativierten
Verhaltensregeln (Anlage 2) eine Aufforderung zur Verbesserung übermitteln
müssen?

Wenn ja, wann wurde diese Aufforderung zur Verbesserung übersandt?

Wenn ja, von wem wurde diese Aufforderung übersandt?

Wenn ja, wann wurde diese Aufforderung übersandt?

Wenn ja, welche Antwort erhielt das BMLV?

Wenn nein, warum wurde keine Aufforderung zur Verbesserung übersandt?

2.   Wurde die allfällige Aufforderung zur Verbesserung mündlich oder schriftlich dem
Bieter mitgeteilt?

Wenn mündlich, wer hat mit dem Bieter in dieser Frage Kontakt aufgenommen?

Wenn mündlich, wann hat man Kontakt aufgenommen?

Wenn mündlich, welches Ergebnis brachte diese Kontaktaufnahme?

Wenn mündlich, wurde ein Aktenvermerk gemacht?

Wenn schriftlich, wer hat das Schriftstück übersandt?

Wenn schriftlich, wann wurde das Schriftstück übersandt?

Wenn schriftlich, welche Antwort erhielt man auf das Schriftstück?

Wenn schriftlich, wurde dieser Schriftverkehr veraktet?

Wenn schriftlich, wer hat diesen Schriftverkehr veraktet?

Wenn schriftlich, warum wurde dieser Schriftverkehr nicht dem

Untersuchungsausschuss betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen

übermittelt?

3.    Erhielt das BMLV ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Exemplar der
Verhaltensregeln, also ohne Punkt 4, vom Bieter EF GmbH während des Prozesses bis
zur Typenentscheidung, also vor dem 2. Juli 2002?

Wenn ja, wann wurde dieses Schriftstück übersandt?

Wenn ja, wo befindet sich dieses Schriftstück?

Wenn ja, warum wurde dieses Schriftstück nicht dem Untersuchungsausschuss

betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen übermittelt?


Wenn nein, warum wurde das Angebot vom Bieter EF GmbH nicht ausgeschieden?

4.    Wurde in der Bewertungskommission darüber diskutiert das Angebot von EF GmbH
auszuscheiden, aufgrund der nicht ordnungsgemäß unterzeichneten Verhaltensregeln
(Anlage 2)?

Wenn ja, wer hat darüber diskutiert?

Wenn ja, wurde ein Aktenvermerk angelegt?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangte man?

Wenn ja, warum wurde dieser Aktenvermerk nicht dem Untersuchungsausschuss

betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen übersandt?

Wenn nein, warum wurde nicht darüber diskutiert?

5.              Wann erhielt das BMLV die vom Bieter EF GmbH unterzeichneten Verhaltensregeln
vom 12. September 2002 (Anlage 1)?

6.              Wer erhielt diese Verhaltensregeln (Anlage 1)?

7.              Wer hat diese Verhaltensregeln (Anlage 1) angefordert?

8.              Warum wurden diese Verhaltensregeln (Anlage 1) angefordert?

9.              Wurden diese Verhaltensregeln (Anlage 1) schriftlich oder mündlich angefordert?
Wenn schriftlich, wo befindet sich der Akt?

Wenn schriftlich, warum wurde dieser Akt nicht dem Untersuchungsausschuss

betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen übersandt?

Wenn mündlich, wurde ein Aktenvermerk angefertigt?

Wenn ja, wo ist dieser Aktenvermerk?

Wenn ja, warum wurde dieser Aktenvermerk nicht dem Untersuchungsausschuss

betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen übersandt?

10.  Wurde im Zuge des Bewertungsverfahrens vor der Typenentscheidung dem Bieter
Saab oder dem Bieter Lockheed mitgeteilt, dass sie ebenfalls relativierte
Verhaltensregeln unterzeichnen und übersenden dürfen?

Wenn ja, wann wurden die anderen Bieter darüber informiert?

Wenn ja, von wem wurden die anderen Bieter darüber informiert?

Wenn ja, wie wurden die anderen Bieter darüber informiert?

Wenn ja, haben die anderen Bieter von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

Wenn ja, wo befindet sich der Aktenlauf hierzu?

Wenn ja, warum wurde dieser Aktenlauf nicht dem Untersuchungsausschuss

betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen übersandt?

Wenn nein, warum wurden die anderen Bieter nicht darüber informiert?

11.  Wurde im Zuge des Bewertungsverfahrens vor der Typenentscheidung darüber
diskutiert, dass im Falle einer Nichtinformation an die anderen Bieter, hinsichtlich der
relativierten Verhaltensregeln, eine Ungleichbehandlung der Bieter vorliegt?

Wenn ja, wer hat darüber diskutiert?

Wenn ja, wurde ein Aktenvermerk angelegt?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangte man?

Wenn ja, warum wurde dieser Aktenvermerk nicht dem Untersuchungsausschuss

betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen übersandt?

Wenn nein, warum wurde nicht darüber diskutiert?

 


12. Wurde im Zuge der Vertragsverhandlungen nach der Typenentscheidung darüber
diskutiert, dass im Falle einer Nichtinformation an die anderen Bieter, hinsichtlich der
relativierten Verhaltensregeln, eine Ungleichbehandlung der Bieter vorlag?

Wenn ja, wer hat darüber diskutiert?

Wenn ja, wurde ein Aktenvermerk angelegt?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangte man?

Wenn ja, warum wurde dieser Aktenvermerk nicht dem Untersuchungsausschuss

betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen übersandt?

Wenn nein, warum wurde nicht darüber diskutiert?

13.     Welchen Auftrag erhielt MR Mag. Edwin Wall hinsichtlich der
Vertragsverhandlungen mit dem Bieter EF GmbH?

14.     Wer erteilte ihm diesen Auftrag?

15.     Welche Kompetenzen umfasste dieser Auftrag?

16.     Durfte MR Mag. Edwin Wall alleine darüber entscheiden, ob die Verhaltensregeln
(Anlage 1) oder die relativierten Verhaltensregeln (Anlage 2) dem Vertrag beigelegt
werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, mit wem musste MR Mag. Edwin Wall Rücksprache halten?

Wenn nein, musste MR Mag. Edwin Wall mit dem HBMLV Platter Rücksprache

halten?

Wenn nein, gab es irgendwelche disziplinarrechtlichen Konsequenzen für MR Mag.

Edwin Wall?

17. Hat MR Mag. Edwin Wall hinsichtlich der Verhaltensregeln Rücksprache gehalten?
Wenn ja, mit wem?

Wenn ja, wurde mit allen Personen oder Dienstellen Rücksprache gehalten, welche

vom Auftrag an den MR Mag. Edwin Wall umfasst waren?

Wenn ja, wurden darüber Aktenvermerke angelegt?

Wenn nein, warum hat MR Mag. Edwin Wall nicht Rücksprache gehalten?

18. Ist es zutreffend, das MR Mag. Edwin Wall lediglich ein Telefonat mit MR
Hillingrathner vom BMF bezüglich der Verhaltensregeln geführt hat?

Wenn ja, hat MR Mag. Edwin Wall einen Aktenvermerk bezüglich des Telefonats
angelegt?

19.      Wurde der HBMLV Platter über die Aufnahme der relativierten Verhaltensregeln
(Anlage 2) in den Vertrag informiert?

20.  Wurde über die rechtliche Schlechterstellung der Republik Österreich, bedingt durch
die Aufnahme der relativierten Verhaltensregeln (Anlage 2) in den Vertrag, diskutiert?
Wenn ja, wer hat darüber diskutiert?

Wenn ja, wurde ein Aktenvermerk angelegt?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangte man?

Wenn ja, warum wurde dieser Aktenvermerk nicht dem Untersuchungsausschuss

betreffend der Beschaffung von Kampfflugzeugen übersandt?


Wenn nein, warum wurde nicht darüber diskutiert?

21.      Wann hat das BMLV erstmals die relativierten Verhaltensregeln (Anlage 2) an das
BMF übersandt?

22.      Wer hat die relativierten Verhaltensregeln (Anlage 2) an das BMF übersandt?

23.      Ist es zutreffend, dass das BMF erst am 30. Juni 2003 die relativierten
Verhaltensregeln (Anlage 2) in schriftlicher Form erhalten hat?

24.  Hat MR Mag. Edwin Wall Kontakte zu Erhard P. Steininger?
Wenn ja, welche Art von Kontakten?

Wenn ja, stehen diese Kontakte im Zusammenhang mit der

Drakennachfolgebeschaffung?

Wenn ja, in welcher Art und Weise stehen diese Kontakte im Zusammenhang mit der

Drakennachfolgebeschaffung?

Wenn ja, stehen diese Kontakte im Zusammenhang mit den Verhaltensregeln?

Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

Wenn ja, wem wurden diese Kontakte gemeldet?

Wenn ja, wer ordnete die Untersuchung dieser Kontakte an?

25. Hat MR Mag. Edwin Wall Kontakte zu Alfred Plattner?
Wenn ja, welche Art von Kontakten?

Wenn ja, stehen diese Kontakte im Zusammenhang mit der

Drakennachfolgebeschaffung?

Wenn ja, in welcher Art und Weise stehen diese Kontakte im Zusammenhang mit der

Drakennachfolgebeschaffung?

Wenn ja, stehen diese Kontakte im Zusammenhang mit den Verhaltensregeln?

Wenn ja, wann wurden diese Kontakte bekannt?

Wenn ja, wem wurden diese Kontakte gemeldet?

Wenn ja, wer ordnete die Untersuchung dieser Kontakte an?

26. Hat MR Mag. Edwin Wall Nebenbeschäftigungen gemeldet?
Wenn ja, welche?

Wenn ja, stehen diese Nebenbeschäftigungen in irgendeinem Zusammenhang mit der

Drakennachfolgebeschaffung?

Wenn ja, in welcher Art und Weise?

27. Wurde MR Mag. Edwin Wall hinsichtlich irgendwelcher Kontakte oder Aktivitäten
untersucht, welche im Widerspruch zu seiner Objektivität im Zuge seiner Aufgaben
bei der Drakennachfolgebeschaffung stehen könnten?

Wenn ja, von welcher Dienststelle?
Wenn ja, wer hat diese Untersuchung angeordnet?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Untersuchung?
Wenn nein, warum nicht?

28.  Wurde MR Mag. Edwin Wall hinsichtlich irgendwelcher Kontakte oder Aktivitäten
vom Heeresabwehramt untersucht, welche im Widerspruch zu seiner Objektivität im
Zuge seiner Aufgaben bei der Drakennachfolgebeschaffung stehen könnten?
Wenn ja, wer hat diese Untersuchung angeordnet?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Untersuchung?


Wenn nein, warum nicht?

29. Wurden irgendwelche Beamte, Offiziere oder Unteroffiziere hinsichtlich
irgendwelcher Kontakte oder Aktivitäten untersucht, welche im Widerspruch zu ihrer
Objektivität im Zuge ihrer Aufgaben bei der Drakennachfolgebeschaffung stehen
könnten?

Wenn ja, von welcher Dienststelle?

Wenn ja, wie viele Personen?

Wenn ja, welche Personen?

Wenn ja, wer hat dies angeordnet?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangte man?

Wenn nein, warum nicht?

30. Wurden irgendwelche Beamte, Offiziere oder Unteroffiziere hinsichtlich
irgendwelcher Kontakte oder Aktivitäten vom Heeresabwehramt untersucht, welche
im Widerspruch zu ihrer Objektivität im Zuge ihrer Aufgaben bei der
Drakennachfolgebeschaffung stehen könnten?

Wenn ja, wie viele Personen?

Wenn ja, welche Personen?

Wenn ja, wer hat dies angeordnet?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangte man?

Wenn nein, warum nicht?

31. Wird, für den Fall, dass MR Mag. Edwin Wall seine Kompetenzen bei den
Vertragsverhandlungen überschritten hat, vor allem hinsichtlich der Verhaltensregeln,
eine disziplinarrechtliche Maßnahme eingeleitet.

Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?