667/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kickl und Kollegen an die Frau Bundesministerin für Unterricht,
Kunst und Kultur

betreffend der Sizilianischen Geschäfte" des Wiener Staatsoperndirektors

Der Direktor der Wiener Staatsoper arbeitet ab sofort (vgl. Kurier" vom 10. März
2007, Seite 32) für das sizilianische Teatro Massimo di Catania als Künstlerischer
Berater" zur laufenden Vorbereitung der dortigen Opernspielzeit des Jahres 2008.
Diese Tätigkeit läuft parallel zu seiner Tätigkeit an der Wiener Staatsoper.

Davon ausgehend, dass die Tätigkeit als Wiener Staatsoperndirektor eine Vollzeit-
T
ätigkeit ist und vom österreichischen Steuerzahler über die Subventionierung der
Österreichischen Bundestheater auch als Vollzeit-Tätigkeit bezahlt wird, ergeht in
diesem Zusammenhang an Sie als ressortverantwortliche Ministerin, die sowohl
sachzuständiges oberstes Organ, als auch Subventionshauptgeberin, als auch
Eigent
ümervertreterin (jeweils über die Österr. Bundestheater Holding GmbH als
Muttergesellschaft der Wiener Staatsoper GmbH) ist, als auch
Aufsichtsratsfunktionen über die Wiener Staatsoper GmbH ausübt, folgende

ANFRAGE:

1.             Welche     Jahresgehälter     (in      welcher     Höhe     und      mit     welchen
Zusatzvergünstigungs-   und   Pensionsregelungen)   haben   die   Direktoren
(künstlerische    und    kaufmännische    Leiter)    bzw.    Geschäftsführer    der
Bundestheater und ihrer Betriebe?

2.             Welches Jahresgehalt bezieht der Musikdirektor der Wiener Staatsoper?

3.             Übt er derzeit sein Amt aus?

4.             Erhält er Zusatzgehälter für Dirigate?

5.             Wenn ja, in welcher Höhe?

6.             Wie hoch sind die jährlichen Bezüge des Wiener Staatsoperndirektors?

7.             Um    wie    viel    Prozent    sind    die    jährlichen    Bezüge    des    Wiener
Staatsoperndirektors höher als jene der höchstbezahlten, fest engagierten
Solisten des Wiener Staatsopernballetts?


8.            Gibt   es   individualvertraglich,   kollektivvertraglich   oder   gesetzlich   fixierte
Mindestarbeitszeiten f
ür den Wiener Staatsoperndirektor?

9.            Welche   konkret   eingehaltenen   Arbeitszeiten   stehen    seinen    Bezügen
gegenüber?

10.    Ist die Tätigkeit als Wiener Staatsoperndirektor eine Vollzeit-Tätigkeit?

11.    Ist diese Tätigkeit Ihres Erachtens als Vollzeit-Tätigkeit entlohnt?

12.    Wie hoch sind die Zusatzbezüge des Wiener Staatsoperndirektors in Sizilien?

13.    Wie hoch werden sie im Jahr 2008 sein?

14.    In welcher Form werden sie honoriert (werden)?

15.    In  welchem  Ausmaß  werden  seine  Wiener  Bezüge für die   Dauer  der
Zusatztätigkeit gekürzt?

16. Wenn  der Wiener  Staatsoperndirektor  als  Berater"  eines  sizilianischen
Theaters wirkt, von wo übt er dann seine Tätigkeit aus?

17.     Von welchem Ort?

18.     Von welchem Büro aus?

19.     Mit welchem/n Telefonapparat/en?

20.     Mit welchem Telefaxgerät?

21.     Mit welchem E-Mail-Anschluss?
22. Zu welcher Tageszeit?

 

23.     Können Sie es ausschließen, dass Betriebsmittel (Büro, Telefon, Telefax, E-
Mail etc.) der Wiener Staatsoper GmbH für die Ausübung seiner sizilianischen
Beratert
ätigkeit verwendet werden?

24.     Können Sie es ausschließen, dass der Arbeitszeitaufwand seiner Wiener
Tätigkeit für die Ausübung seiner sizilianischen Beratertätigkeit verwendet
wird?

25.     Halten Sie die Optik für günstig, wenn der Wiener Staatsoperndirektor parallel
zu seinem, laut dem Bundestheaterorganisationsgesetz als Vollzeit-T
ätigkeit
vorgesehenen  und  dotierten  Beruf,  einen  Nebenberuf als  Berater eines
sizilianischen Opernhauses annimmt?

26.     Ist     der    Wiener     Staatsoperndirektor    mit     dem     Job     als    Wiener
Staatsoperndirektor zeitlich voll ausgelastet?

27. Wann haben Sie von der Zusatztätigkeit des Wiener Staatsoperndirektors
erfahren?

28.     Gibt es einen dies genehmigenden Aufsichtsratsbeschluss?

29.     Darf  fortan   jeder   bei   den   österreichischen   Bundestheatern   und   ihren
Tochterunternehmen Angestellte Nebenjobs im gleichen Ausma
ß bei gleichen
Bez
ügen annehmen?


30.    Dürfen pensionierte Mitarbeiter der österreichischen Bundestheater und ihrer
Tochterunternehmen Nebenjobs im gleichen Ausmaß bei gleichen Bezügen
annehmen?

31.    Erfolgt bei Pensionisten diesfalls eine Pensionsbezugskürzung?

32.    Falls ja: Wenn bei Pensionisten diesfalls eine Pensionsbezugskürzung erfolgt,
halten Sie es dann f
ür ausgewogen, dass beim Staatsoperndirektor eine
Bezugskürzung erfolgt?

33.    Sehen   Sie   es  für  ausgewogen   an,   dass   die   Bundestheater  und   ihre
Tochterunternehmen     nach     Bundessubventionserh
öhungen     verlangen,
während    ihre    Direktoren    persönliche   Zusatzeinnahmen    von    anderen
Opernhäusern lukrieren?

34.    Können   Sie   es   ausschließen,   dass   die   Zusatztätigkeit   des   Wiener
Staatsoperndirektors   in   irgendeinem  Verhältnis  zur  Suche  nach   seinem
Nachfolger  an   der  Wiener  Staatsoper  stehe   oder  er  diesen   Eindruck
gegenüber seinen sizilianischen Geschäftspartnern erweckt habe?

35.    Hat der Wiener Staatsoperndirektor mit potentiellen Nachfolgern für die ab
2010 vakant werdende Position des Wiener Staatsoperndirektors
über ihre
Bewerbung gesprochen?

36.    Wenn   ja:    War   diese    Gesprächsführung    Gegenstand    der   ihm    laut
Bundestheaterorganisationsgesetz obliegenden Aufgaben?

37.    Unter welche Bestimmung des Bundestheaterorganisationsgesetzes ließen
sich derartige Gespräche subsumieren?

38.    Seit    wann    ist    der    Bundestheater-Holding-Geschäftsführer    von    den
sizilianischen Geschäften des Operndirektors informiert?

39.    Können     Sie     es     ausschließen,     dass     der     Bundestheater-Holding-
Gesch
äftsführer selbst Operndirektor werden will?

40. Werden Sie eine objektive Prüfung der sizilianischen Zusatzgeschäfte des
Wiener Staatsoperndirektors in Gebarungshinsicht veranlassen?

41. Werden Sie der Bundestheater-Holding GmbH oder dem Aufsichtsrat der
Wiener         Staatsoper         GmbH         eine                  Bezugskürzung         des

Staatsoperndirektorengehalts für die Dauer der Nebentätigkeit vorschlagen?

42. Werden Sie - wenn weder eine solche Bezugskürzung noch ein partielles
Ruhen der Bezüge erfolgt - die Genehmigung zur Ausübung der sizilianischen
Nebentätigkeit im anfragengegenständlichen Fall versagen oder, sofern sie
bereits erteilt wurde, widerrufen?