667/J XXIII. GP
Eingelangt am 19.04.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kickl und Kollegen an die Frau Bundesministerin für
Unterricht,
Kunst und Kultur
betreffend der „Sizilianischen Geschäfte" des Wiener Staatsoperndirektors
Der Direktor der Wiener Staatsoper arbeitet ab sofort
(vgl. „Kurier" vom 10. März
2007,
Seite 32) für das sizilianische Teatro Massimo di Catania als „Künstlerischer
Berater" zur laufenden Vorbereitung der dortigen Opernspielzeit des Jahres
2008.
Diese Tätigkeit läuft parallel zu seiner Tätigkeit an der Wiener Staatsoper.
Davon
ausgehend, dass die Tätigkeit als Wiener
Staatsoperndirektor eine Vollzeit-
Tätigkeit ist
und vom österreichischen Steuerzahler über die
Subventionierung der
Österreichischen
Bundestheater auch als Vollzeit-Tätigkeit bezahlt wird, ergeht in
diesem Zusammenhang an Sie als ressortverantwortliche Ministerin, die sowohl
sachzuständiges oberstes Organ, als auch
Subventionshauptgeberin, als auch
Eigentümervertreterin
(jeweils über die Österr. Bundestheater Holding GmbH als
Muttergesellschaft
der Wiener Staatsoper GmbH) ist, als auch
Aufsichtsratsfunktionen
über die Wiener Staatsoper GmbH ausübt, folgende
ANFRAGE:
1.
Welche Jahresgehälter
(in welcher Höhe
und mit welchen
Zusatzvergünstigungs-
und Pensionsregelungen) haben
die Direktoren
(künstlerische
und kaufmännische
Leiter) bzw. Geschäftsführer
der
Bundestheater und ihrer Betriebe?
2. Welches Jahresgehalt bezieht der Musikdirektor der Wiener Staatsoper?
3. Übt er derzeit sein Amt aus?
4. Erhält er Zusatzgehälter für Dirigate?
5. Wenn ja, in welcher Höhe?
6. Wie hoch sind die jährlichen Bezüge des Wiener Staatsoperndirektors?
7.
Um wie viel
Prozent sind die jährlichen
Bezüge des Wiener
Staatsoperndirektors
höher als jene
der höchstbezahlten, fest engagierten
Solisten
des Wiener Staatsopernballetts?
8.
Gibt
es individualvertraglich,
kollektivvertraglich oder gesetzlich
fixierte
Mindestarbeitszeiten für den Wiener Staatsoperndirektor?
9.
Welche konkret eingehaltenen
Arbeitszeiten stehen seinen Bezügen
gegenüber?
10. Ist die Tätigkeit als Wiener Staatsoperndirektor eine Vollzeit-Tätigkeit?
11. Ist diese Tätigkeit Ihres Erachtens als Vollzeit-Tätigkeit entlohnt?
12. Wie hoch sind die Zusatzbezüge des Wiener Staatsoperndirektors in Sizilien?
13. Wie hoch werden sie im Jahr 2008 sein?
14. In welcher Form werden sie honoriert (werden)?
15.
In welchem Ausmaß werden seine
Wiener Bezüge für die
Dauer der
Zusatztätigkeit gekürzt?
16. Wenn der Wiener
Staatsoperndirektor als „Berater" eines
sizilianischen
Theaters wirkt, von
wo übt er dann seine Tätigkeit aus?
17. Von welchem Ort?
18. Von welchem Büro aus?
19. Mit welchem/n Telefonapparat/en?
20. Mit welchem Telefaxgerät?
21. Mit welchem
E-Mail-Anschluss?
22. Zu welcher Tageszeit?
23.
Können Sie es ausschließen, dass
Betriebsmittel (Büro, Telefon, Telefax, E-
Mail etc.) der Wiener
Staatsoper GmbH für die Ausübung seiner sizilianischen
Beratertätigkeit verwendet werden?
24.
Können Sie es ausschließen, dass der
Arbeitszeitaufwand seiner Wiener
Tätigkeit für die Ausübung seiner
sizilianischen Beratertätigkeit verwendet
wird?
25.
Halten Sie die
Optik für günstig, wenn der Wiener Staatsoperndirektor
parallel
zu seinem, laut dem Bundestheaterorganisationsgesetz
als Vollzeit-Tätigkeit
vorgesehenen
und dotierten Beruf, einen Nebenberuf als Berater
eines
sizilianischen
Opernhauses annimmt?
26.
Ist der
Wiener Staatsoperndirektor
mit dem
Job als Wiener
Staatsoperndirektor
zeitlich voll ausgelastet?
27. Wann haben
Sie von der Zusatztätigkeit des Wiener Staatsoperndirektors
erfahren?
28. Gibt es einen dies genehmigenden Aufsichtsratsbeschluss?
29.
Darf
fortan jeder bei den österreichischen Bundestheatern
und ihren
Tochterunternehmen Angestellte Nebenjobs im gleichen Ausmaß bei gleichen
Bezügen
annehmen?
30.
Dürfen pensionierte Mitarbeiter der österreichischen
Bundestheater und ihrer
Tochterunternehmen
Nebenjobs im gleichen Ausmaß bei gleichen Bezügen
annehmen?
31. Erfolgt bei Pensionisten diesfalls eine Pensionsbezugskürzung?
32.
Falls ja: Wenn
bei Pensionisten diesfalls eine Pensionsbezugskürzung erfolgt,
halten Sie es dann für ausgewogen,
dass beim Staatsoperndirektor eine
Bezugskürzung erfolgt?
33.
Sehen
Sie es für
ausgewogen an, dass die
Bundestheater und ihre
Tochterunternehmen
nach Bundessubventionserhöhungen
verlangen,
während
ihre Direktoren persönliche
Zusatzeinnahmen von anderen
Opernhäusern lukrieren?
34.
Können Sie es ausschließen,
dass die Zusatztätigkeit
des Wiener
Staatsoperndirektors
in irgendeinem Verhältnis zur
Suche nach seinem
Nachfolger
an der Wiener Staatsoper stehe
oder er diesen Eindruck
gegenüber seinen sizilianischen Geschäftspartnern erweckt habe?
35.
Hat der Wiener Staatsoperndirektor mit potentiellen Nachfolgern für die ab
2010 vakant werdende Position des Wiener Staatsoperndirektors über ihre
Bewerbung gesprochen?
36.
Wenn ja: War
diese Gesprächsführung
Gegenstand der ihm laut
Bundestheaterorganisationsgesetz
obliegenden Aufgaben?
37.
Unter welche Bestimmung des Bundestheaterorganisationsgesetzes ließen
sich derartige Gespräche subsumieren?
38.
Seit wann ist
der Bundestheater-Holding-Geschäftsführer
von den
sizilianischen Geschäften des Operndirektors informiert?
39.
Können
Sie es ausschließen,
dass der Bundestheater-Holding-
Geschäftsführer selbst Operndirektor werden will?
40. Werden Sie eine objektive Prüfung der
sizilianischen Zusatzgeschäfte des
Wiener
Staatsoperndirektors in Gebarungshinsicht veranlassen?
41. Werden Sie der Bundestheater-Holding GmbH oder
dem Aufsichtsrat der
Wiener
Staatsoper
GmbH eine Bezugskürzung
des
Staatsoperndirektorengehalts für die Dauer der Nebentätigkeit vorschlagen?
42. Werden Sie - wenn weder eine solche Bezugskürzung noch ein
partielles
Ruhen
der Bezüge erfolgt - die Genehmigung zur Ausübung der
sizilianischen
Nebentätigkeit im
anfragengegenständlichen Fall versagen oder, sofern sie
bereits erteilt
wurde, widerrufen?