67/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.11.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren „PPP Ostregion - Paket 1“ (A 5
Nordautobahn) der Auftraggeberin ASFINAG

Die Ostregion, insbesondere der Bezirk Mistelbach, sieht sich seit der Öffnung der
Ostgrenzen einer täglich stärker werdenden Verkehrslawine auf der B 7 (Brünner Straße)
ausgesetzt.

Das ursprüngliche Vorhaben, für die betroffenen Ortschaften Umfahrungen zu errichten und
damit eine rasche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wurde zugunsten der
Errichtung der A 5 Nordautobahn verworfen. Lediglich für die Region um die Stadtgemeinde
Wolkersdorf wurde eine Umfahrung errichtet.

Die ASFINAG führt derzeit ein Vergabeverfahren zur Errichtung und den Betrieb des
Abschnittes Eibesbrunn bis Schrick (als PPP-Modell) durch.

Beim Bundesvergabeamt ist ein Nachprüfungsverfahren anhängig. Eine mündliche
Verhandlung wurde am 18. Oktober 2006 abgehalten.

Eine endgültige Entscheidung in diesem Vergabeverfahren ist in naher Zukunft nicht zu
erwarten nachdem das Nachprüfungsverfahren fast zum Stillstand gekommen ist. Der
Vorsitzende des zuständigen Senats hat seine Agenden wegen angeblicher Befangenheit
zurückgelegt. Das Nachprüfungsverfahren muss zum Teil wiederholt werden. Eine
Aufhebung der gesamten Ausschreibung kann nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen
werden.

Eine endgültige Entscheidung über die Auftragsvergabe ist damit in weite Ferne gerückt.

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Anrainergemeinden entlang der B 7, Brünner
Straße, müssen weiterhin bis zu 25.000 KFZ täglich ertragen. Die Lebensqualität der
Bürgerinnen und Bürger ist enorm beeinträchtigt. Eine rasche Entscheidung des BVA und
eine unverzügliche Umsetzung des Autobahnbaus wird zurecht gefordert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.   Ist es richtig, dass der Vorsitzende des Senates mit einem führenden Manager eines in
einem der Bieterkonsortium vertretenen Unternehmen verwandt ist?


2.              Ist es richtig, dass Senatsmitglieder des Bundesvergabeamtes bei Vorliegen wichtiger
Gründe (die eine Befangenheit erkennen lassen) sich von der Ausübung der Funktion zu
enthalten und seine Vertretung zu veranlassen haben?

3.              Warum hat der Vorsitzende des Senates die Gründe für die Befangenheit nicht rechtzeitig
- zum Zeitpunkt der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens - geltend gemacht und sich
von seiner Funktion entbinden zu lassen?

4.      Wie lange wird die endgültige Entscheidung im gegenständlichen Vergabeverfahren durch
die Neubesetzung des Vergabesenates verzögert?

5.              Welche Maßnahmen werden ergriffen, um derartige Situationen künftig zu vermeiden?