671/J XXIII. GP
Eingelangt am 23.04.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Hilfe für Traumatisierte, im speziellen der Kürzung der Förderung für den Verein ASPIS, Forschungs- und Beratungszentrum für Opfer von Gewalt.
Der Information und der Hilfe für Opfer von Folter und Gewalt kommt in Fragen der AsylwerberInnenbetreuung eine wichtige Bedeutung zu. Das sieht unter anderem die EU-Richtlinie betreffend die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende vor. Die Kürzung von Geldmittel in diesem Maßnahmenbereich erscheint unverantwortlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Die aktuelle Wartezeit auf einen Platz in der Traumatherapie beträgt in Kärnten 4 – 6 Monate. Erachten Sie diesen Zeitraum als akzeptabel?
2. Welche Projekte außer dem des Vereines ASPIS werden unter dem Titel „Hilfestellung für traumatisierte Flüchtlinge in Kärnten“ angeboten?
3. Warum kam es im laufenden Projektjahr zu einer Reduktion der Förderung für den Verein ASPIS um ca. 20%?
4. Im Projektjahr 1.7.2005 – 15.10.2006 wurde im Februar 2006 vom Verein ASPIS ein Zwischenbericht gelegt. Dem Fördervertrag entsprechend wären damit weitere 30% des Förderbetrages zur Auszahlung an den Verein fällig gewesen. Warum wurde dieser Betrag bis heute nicht zur Überweisung gebracht?
5. Warum existiert für das laufende Projektjahr 16.10.2006 – 15.10.2007 bis heute kein schriftlicher Vertrag?
6. Warum wurden trotz erteilter Projektbewilligung keinerlei Zahlungen an den Verein ASPIS geleistet?
7. Gibt es Projekte im Rahmen des EFF, die die Rechtsberatung von AsylwerberInnen in Kärnten betreffen?
8. Erachten Sie es sinnvoll, wenn in Kärnten lebende AsylwerberInnen zur Beratung, Erhebung von Rechtsmitteln in andere Bundesländer auspendeln müssen?
9. Der Verein ASPIS hat im Rahmen der Hilfestellung für Traumatisierte begleitende Rechtsinformation angeboten. Warum wurde dieses Angebot nicht angenommen und entsprechend gefördert?
10. Erachten Sie unter den gegebenen Umständen die einschlägigen Bestimmungen der EU Aufnahmerichtlinie über Rechtsberatung und Betreuung besonders Schutzbedürftiger (Opfer von Gewalt) als umgesetzt?
11. Wenn ja, warum?