672/J XXIII. GP
Eingelangt am 23.04.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Eingliederung der Behindertenplanstellen in den allgemeinen Stellenplan des Bundesdienstes
Durch die Eingliederung der Behindertenplanstellen in den allgemeinen Stellenplan kommt es für „begünstigte Behinderte“ zu drastischen Verschlechterungen, da es für diesen Personenkreis keine Chance mehr gibt, dauerhaft einen Arbeitsplatz im Bundesdienst zu bekommen. Es ist damit zu rechnen, dass sich die einzelnen Dienststellen verstärkt interne KandidatInnen für eine „Begünstigung“ aussuchen, um damit die gesetzliche Einstellungspflicht formal zu erfüllen. Integration würde dann aber nur mehr selektiv stattfinden. Damit würde der Bund seine Vorbildwirkung, die es in einzelnen Ministerium (wie etwa dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz) durchaus gibt, verlieren.
Die Dienststellen bekamen bisher zusätzliche Arbeitskräfte, die sie gezielt für dringend notwendige Tätigkeiten einsetzen konnten, die im regulären Stellenplan nicht vorgesehen sind, damit war auch eine nachhaltige Integration von „begünstigten Behinderten“ möglich.
Durch die Eingliederung der Behindertenplanstellen in den allgemeinen Stellenplan wird diese Integration obsolet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Menschen mit Behinderungen bekamen in den Jahren 2000-2006 aufgrund der Regelung der Behindertenplanstellen die Chance im Bundesdienst tätig zu sein?
Bitte um Aufgliederung nach Jahren und Anzahl der Personen
2. Wie viele dieser Personen wurden im obigen Zeitraum in ein befristetes Dienstverhältnis des Bundes übernommen?
Bitte um Aufgliederung nach Jahren und Anzahl der Personen
3. Wie viele dieser Personen wurden im obigen Zeitraum in ein unbefristetes Dienstverhältnis des Bundes übernommen?
Bitte um Aufgliederung nach Jahren und Anzahl der Personen.
4. Ist es durch die Eingliederung der Behindertenplanstellen im Bundesdienst zu einer verstärkten Aufnahme von „Begünstigten Behinderten“ gekommen?
Wenn ja, wie viele Personen wurden bisher in ein a) befristetes und b) in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen?
Wenn nein, was sind die angestrebten konkreten Verbesserungen, die sich durch diese Maßnahme für arbeitslose Menschen mit Behinderung ergeben?
5. Wie viele derzeit arbeitslose Menschen mit Behinderungen werden durch diese Maßnahme in den Jahren 2007 – 2010 zusätzlich ein unbefristetes Dienstverhältnis im Bundesdienst erhalten?
Bitte um Aufgliederung nach Jahren und Anzahl der Personen.