690/J XXIII. GP

Eingelangt am 23.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „ Strafrechtliches Entschädigungsgesetz - Vollziehung im Jahr 2006 - Zahlen

und Fakten"

Auch im Jahr 2006 wurden in Österreich wieder Fälle bekannt, wo Personen zu Unrecht in
Untersuchungshaft genommen wurden: So beispielsweise der Fall der zwei Berufsschüler in
Wien, die zu Unrecht in U-Haft genommen wurden. Im Prozess am Landesgericht Wien zog die
Staatsanwältin Ende 2006 die Anklage gegen die Jugendliche zurück. Sie wurden sofort auf
freien Fuß gesetzt.

Mit der AB 4511/XXII.GP vom 07.09.2006 wurden die diesbezüglichen Fragen zum

strafrechtlichen Entschädigungsgesetz durch die Bundesministerin a.D. Mag. Karin Gastinger

beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche bzw. dieselben Fragen noch einmal gestellt, um

die Zahlen für das Jahr 2006 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Personen (Aufschlüsselung in Männer, Frauen und Minderjährige) wurden
im Jahr 2006 in Untersuchungshaft genommen?

2.                 Wie teilt sich diese Anzahl - differenziert wie oben - auf die einzelnen Gerichtshöfe
auf?

3.                 Wie hoch war dabei der Anteil der Inländer, der EU - Ausländer sowie Personen aus
Drittstaaten (Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen)?

4.                 Wie viele Personen wurden im Jahr 2006 nach gesetzmäßig angeordneter
Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren
eingestellt

a.   Aufschlüsselung nach Gerichthöfen


b.  Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

4.1. Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge
außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, stellten davon jeweils im
Jahr 2006 einen Antrag auf Haftentschädigung nach dem StEG 2006?

a.    Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.   Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

5.    Wie viele Anträge wurden positiv für Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter
Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren
eingestellt wurde, im Jahr 2006 auf Basis des StEG 2006 erledigt? Welche Beträge
wurden anerkannt? Welche Beträge ausbezahlt?

a.    Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.   Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c.    Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

5.1.Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge
außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, stellten davon jeweils
im Jahr 2006 einen Antrag auf Haftentschädigung nach der alten Rechtslage?

c.    Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

d.    Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

6.     Wie viele Anträge wurden positiv für Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter
Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren
eingestellt wurde, im Jahr 2006 auf Basis der alten Rechtslage erledigt? Welche
Beträge wurden anerkannt? Welche Beträge ausbezahlt?

a.    Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.   Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c.    Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

7.   Wie viele Personen wurden im Jahr 2006 durch das Gericht nach gesetzmäßig
angeordneter Untersuchungshaft freigesprochen?
 a.   Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.  Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

7.1. Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft durch das
Gericht freigesprochen wurden, stellten im Jahr 2006 einen Antrag auf Haftentschädigung
auf Basis der neuen Rechtslage?

a.    Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.   Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?


7.2.      Wie viele dieser Anträge wurden 2006 positiv für diese Freigesprochenen erledigt?
Welche Beträge anerkannt? Welche Beträge ausbezahlt?

a   Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.   Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c.    Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigung in Summe

7.3. Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in Folge
durch das Gericht freigesprochen wurden, stellten im Jahr 2006 einen Antrag auf
Haftentschädigung auf Basis der alten Rechtslage?

a   Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.  Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

7.4.      Wie viele Anträge wurden im Jahr 2006 positiv für diese Freigesprochenen erledigt? Welche
Beträge anerkannt? Welche Beträge ausbezahlt?

a   Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.    Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c.    Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

8.   Wie viele strafrechtlich verurteilte Personen wurden im Jahr 2006 während oder nach
Strafhaft in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen? Bei wie vielen davon
erfolgte die Verurteilung durch ein Geschworenengericht?
  a   Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.   Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

8.1.    Wie viele Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden
oder deren Verfahren eingestellt wurde sowie nach Aufhebung einer rechtskräftigen
Entscheidung stellten im Jahr 2006 einen Antrag auf Haftentschädigung nach dem
StEG 2005?

a        Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren

b.        Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c.         Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?

8.2.    Wie viele dieser Anträge wurden für Personen, die in einem
Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt
wurde oder nach Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung positiv erledigt?
a.       Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.         Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c.          Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?


8.3.   Wie viele Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden
oder deren Verfahren eingestellt wurde sowie nach Aufhebung einer rechtskräftigen
Entscheidung stellten im Jahr 2006 einen Antrag auf Haftentschädigung auf Basis der
alten Rechtslage?

a.   Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren

b.    Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c.    Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?

8.4.   Wie viele Anträge wurden für Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren
freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde oder nach Aufhebung
einer rechtskräftigen Entscheidung positiv erledigt?

a.    Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren

b.   Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c.    Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summ

9.    Wie viele strafrechtlich verurteilte Personen wurden im Jahr 2006 - ohne Strafhaft - in
einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen?

a.    Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.    Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

10.         Wie viele Verfahren - gestützt auf das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz,
Amtshaftungsgesetz und Art 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention -
waren zum Stichtag 31.12.2006 in diesen Fragen gegen die Republik Österreich anhängig?

11.         Wie viele Verfahren gegen die Republik Österreich waren zum Stichtag 31.12.2006 beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen diesbezüglicher Verstöße gegen die
EMRK anhängig?

12.         Welche Erfahrungen hat das Bundesministerium für Justiz bislang bei der Vollziehung des
strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes 2005 gewonnen? Welche Probleme sind bislang
bekannt geworden?

13.         In wie vielen Fällen wurde einem Antrag auf Strafentschädigung unter Hinweis auf § 3
StEG 2005 (Ausschluss und Einschränkung) und § 4 StEG 2005 (Mitverschulden) nicht
oder nicht vollständig entsprochen?

14.         In wie vielen Fällen wurde vom Bund § 7 StEG 2005 in Anspruch genommen und
Rückersatz von Personen verlangt? Welche Beträge wurden verhängt?

15.         Welche Haltung nimmt Österreich - insbesondere in Anbetracht der zunehmenden
Harmonisierung im Strafrechtsbereich - jetzt zu einem europäischen Rechtsakt zur
Entschädigung Personen ein, die nach einer verhängten U-Haft in der Folge außer Verfolgung


gesetzt und das Verfahren eingestellt oder durch Urteil freigesprochen bzw. in einem
Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden?

16.        Wenn ja, werden Sie diesbezügliche Initiativen auf europäischer Ebene setzen?

17.        Wie sehen Sie die Probleme der Haftentschädigung auf internationaler Ebene, nachdem es
nun unbestritten ist, dass in Europa Menschen zum Teil mit Kenntnis des Heimat- oder
Niederlassungsstaates ohne Rechtsgrundlage entführt, eingekerkert und gefoltert werden (z.B.
CIA-Entführungen in der EU; Menschenrechtswidrige Einkerkerungen in Guantanamo)?

18.        In welcher Form kann gegen die verantwortlichen Staaten und deren ausführenden Organe
(z.B. CIA) vorgegangen werden? Muss in diesen Fällen eine Strafentschädigung bezahlt
werden?