694/J XXIII. GP
Eingelangt am 24.04.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Sonja Ablinger
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Gehalts- und Ausbildungsupgrade für Lehrerinnen für Werkerziehung
In den letzten Jahrzehnten ist eine generelle Verbesserung der Gehaltsstruktur mehrerer Lehrergruppen gekoppelt an die Veränderung der Ausbildung zu beobachten gewesen. Mit der Verlagerung der Volksschullehrerausbildung auf die Pädagogischen Akademien kam es zu einer Gleichstellung bei der Bezugshöhe mit den Hauptschulkollegen. Schon im Dienst stehende LehrerInnen mussten eine Zusatzausbildung absolvieren um ebenfalls in das bessere Gehaltsschema L2a2 überstellt werden zu können. Im Bereich der ReligionslehrerInnen wurde dieser Schritt analog durch die Einführung der Religionspädagogischen Akademien möglich gemacht.
Einzig LehrerInnen für Werkerziehung in Volksschulen verweilen weiterhin im Schema L2b1. Die frühere eigenständige Ausbildung zum Lehrer für Werkerziehung in einer Bundesfachschule für ArbeitslehrerInnen wurde abgeschafft. Die Option sich beruflich zur/zum Volksschul- bzw. Hauptschullehrerln weiterzubilden und der damit verbunden Gehaltsaufstieg wurde von vielen LehrerInnen. Die Möglichkeit einer Zusatzausbildung, die den LehrerInnen einen erweiterten Fächerkanon bringt, wurde in den letzten 20 Jahren allerdings nur zwei Mal angeboten. Das zeigt, dass das berufliche Angebot für jene die finanziell aufsteigen, aber beruflich nicht umsteigen wollen zu wünschen übrig lässt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur daher nachstehende
ANFRAGE:
1. Wie viel LehrerInnen für Werkerziehung sind derzeit im Gehaltsschema L2b1 angestellt?
2. Wie hoch ist prozentuell der Gehaltsunterschied zwischen L2a1 und L2b1 in der ersten bzw. in der letzten (17+DAZ) Einstufung?
3. Welche Unterschiede ergeben sich für die betroffenen Personen in Schema L2b1 durch die unterschiedliche Einstufung für die Pension (Beschäftigungsjahre/Pensionshöhe)?
4. Welche Maßnahmen sind neben dem Angebot einer Zusatzausbildung (Zweitfach) geplant um LehrerInnen für Werkerziehung eine Überstellung von L2b1 nach L2a1 zu ermöglichen?
• Wird in diesem Zusammenhang auch an eine Berufsreifprüfung gedacht?
• Wird für eine mögliche Überstellung auch das Angebot einer berufsorientierten Weiterbildung überlegt?