708/J XXIII. GP
Eingelangt am 25.04.2007
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Anfrage
der
Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an den
Bundesminister für Finanzen
betreffend
„Vorteile im
Bereich der Besteuerung für Forschung, Aus- und Fortbildung von
MitarbeiterInnen"
Im Jahr 2002
wurden im Rahmen der „Konjunkturbelebungsinitiative" neben
den steuerlichen
Anreizen für die Aus- und Weiterbildung von
MitarbeiterInnen der Forschungsfreibetrag an-
gehoben und eine neue Forschungsprämie
gesetzlich verankert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen
nachstehen-
de
Anfrage:
1.
Wie viele Personen und Unternehmen haben in den Jahren 2005 und 2006
den Bil-
dungsfreibeitrag für betriebsfremde Bildungseinrichtungen
bzw. alternativ die Bil-
dungsprämie in Höhe von 6% der Aufwendungen in Anspruch
genommen?
2.
Wurde - im
Vergleich zum Zeitraum 2002 bis 2004 - eine stärkere Inanspruchnahme
des Bildungsfreibeitrags für
betriebsfremde Bildungseinrichtungen bzw. der Bildungs-
prämie in Höhe von 6% der Aufwendungen in den Jahren
2005 und 2006 festge-
stellt? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
3.
Wie hat
sich die alternative Bildungsprämie
in Höhe von 6% der Aufwendungen in
den Jahren 2003 bis 2006 für die Aus-
oder Fortbildung der ArbeitnehmerInnen aus-
gewirkt?
4.
In welchem Ausmaß wurde die Schaffung
des Bildungsfreibetrags in Höhe von 20%
der Aufwendungen seit
2002 für die interne
MitarbeiterInnenausbildung genutzt?
5.
Wurde der Bildungsfreibetrag in Höhe von 20% der
Aufwendungen für die interne
MitarbeiterInnenausbildung in den Jahren 2005 und 2006 stärker in
Anspruch ge-
nommen, als im
Zeitraum 2002 bis 2004? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
6.
In welchem Ausmaß wurde seit 2003 das
Instrument der Forschungsförderung (For-
schungsfreibetrag in
Höhe von 25% der
Forschungsaufwendungen, „erhöhter" For-
schungsfreibetrag in Höhe von 35%
der Forschungsaufwendungen, Forschungsfrei-
betrag in Höhe von 15% der Aufwendungen zur
wissenschaftlichen Forschung ge-
mäß § 4 Abs. 4 Z
4a EStG und die Forschungsprämie in Höhe von 8%)
in Anspruch
genommen?
7.
Welche positiven Effekte wurden seit 2003 durch die Anhebung des
Forschungsfrei-
betrags auf 25% und
der Forschungsprämie auf 8% erzielt?
8.
Welche
konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Finanzen ergriffen,
um jene steuerlichen Anreize für Forschung,
Aus- und Fortbildung von MitarbeiterIn-
nen bekannt zu machen? Wenn es konkreter Maßnahmen im
Bereich der Öffentlich-
keitsarbeit gegeben
hat: Wie hoch waren die Kosten jener Maßnahmen?