708/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2007
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Anfrage

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vorteile im Bereich der Besteuerung für Forschung, Aus- und Fortbildung von
MitarbeiterInnen"

Im Jahr 2002 wurden im Rahmen der Konjunkturbelebungsinitiative" neben den steuerlichen
Anreizen für die Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen der Forschungsfreibetrag an-
gehoben und eine neue Forschungspr
ämie gesetzlich verankert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen nachstehen-
de

Anfrage:

1.             Wie viele Personen und Unternehmen haben in den Jahren 2005 und 2006 den Bil-
dungsfreibeitrag für betriebsfremde Bildungseinrichtungen bzw. alternativ die Bil-
dungspr
ämie in Höhe von 6% der Aufwendungen in Anspruch genommen?

2.             Wurde - im Vergleich zum Zeitraum 2002 bis 2004 - eine stärkere Inanspruchnahme
des Bildungsfreibeitrags f
ür betriebsfremde Bildungseinrichtungen bzw. der Bildungs-
prämie in Höhe von 6% der Aufwendungen in den Jahren 2005 und 2006 festge-
stellt? Wenn ja, in welchem Ausma
ß?

3.             Wie hat sich die alternative Bildungsprämie in Höhe von 6% der Aufwendungen in
den Jahren 2003 bis 2006 f
ür die Aus- oder Fortbildung der ArbeitnehmerInnen aus-
gewirkt?

4.             In welchem Ausmaß wurde die Schaffung des Bildungsfreibetrags in Höhe von 20%
der Aufwendungen seit 2002 für die interne MitarbeiterInnenausbildung genutzt?

5.             Wurde der Bildungsfreibetrag in Höhe von 20% der Aufwendungen für die interne
MitarbeiterInnenausbildung in den Jahren 2005 und 2006 st
ärker in Anspruch ge-
nommen, als im Zeitraum 2002 bis 2004? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

6.             In welchem Ausmaß wurde seit 2003 das Instrument der Forschungsförderung (For-
schungsfreibetrag in Höhe von 25% der Forschungsaufwendungen, erhöhter" For-
schungsfreibetrag in H
öhe von 35% der Forschungsaufwendungen, Forschungsfrei-
betrag in Höhe von 15% der Aufwendungen zur wissenschaftlichen Forschung ge-
m
äß § 4 Abs. 4 Z 4a EStG und die Forschungsprämie in Höhe von 8%) in Anspruch
genommen?

7.             Welche positiven Effekte wurden seit 2003 durch die Anhebung des Forschungsfrei-
betrags auf 25% und der Forschungsprämie auf 8% erzielt?

8.             Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Finanzen ergriffen,
um jene steuerlichen Anreize f
ür Forschung, Aus- und Fortbildung von MitarbeiterIn-
nen bekannt zu machen? Wenn es konkreter Ma
ßnahmen im Bereich der Öffentlich-
keitsarbeit gegeben hat: Wie hoch waren die Kosten jener Maßnahmen?