727/J XXIII. GP
Eingelangt am 26.04.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Digitales Fernsehen
Die Einführung des digitalen Fernsehens bringt vor allem den Rundfunkanstalten Kostenersparnisse, während die Benutzer praktisch keinen Vorteil davon haben. Im Gegenteil müssen sie sogar höhere Kosten für Zusatzgeräte (und, in Zeiten allgegenwärtiger Klimaschutz-Diskussionen, für deren laufenden Energieverbrauch) hinnehmen. Zudem haben die „Zwangsumgestellten" ersten Erfahrungsberichten Betroffener zufolge teilweise mit deutlich verschlechterter Bildqualität - was kein subjektiver Eindruck, sondern ein technisches Faktum ist, speziell bei größeren Bildschirmen - und mangelnder Empfangsstabilität sowie zusätzlichen Störungen zu kämpfen (Zitate: „Bei jeder SMS, die hereinkommt, ist das Bild weg." „Wenn auf der Straße ein Auto vorbeifährt, fällt das Signal aus.").
Gleichzeitig steigt durch die Einführung des digitalen Fernsehens die Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Strahlung weiter an.
Es sollte daher selbstverständlich sein, dass von verantwortlicher Seite sichergestellt wurde, dass in Folge der Umstellung wenigstens keine zusätzlichen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit auftreten. Ebenso sollte es selbstverständlich sein, dass entsprechende Abklärungen bereits vorab unternommen wurden und entsprechende Vorsorgeschritte - u.a. im Sinne der mehrfachen klaren Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates zur Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Strahlung - vor der Umstellung gesetzt wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Der Oberste Sanitätsrat fordert für die elektromagnetische Strahlungsbelastung ein Minimierungsgebot. Wie das Forschungsvorhaben miniWatt (gefördert in den Jahren 2002 und 2003 vom Deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung) ergab, könnte die Sendeleistung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) um den Faktor 1.000 bis 10.000 reduziert werden, wenn das Versorgungsziel „portable indoor" durch die Forderung ersetzt wird, dass die erforderliche Feldstärke nur außerhalb des Hauses in Dachhöhe erreicht wird.
a) Welches Versorgungsziel besteht derzeit in Österreich?
b) Wenn „portable indoor", warum wird es nicht durch die oben genannte weit weniger belastende Lösung ersetzt?
c) Welche konkreten Maßnahmen haben Sie im Zusammenhang mit der Einführung von DVB-T in Österreich in Ihrem Zuständigkeitsbereich im Sinne des erwähnten Minimierungsgebots gesetzt?
2) Gibt es konkrete Studien über
a) die Veränderung/Zunahme der Strahlungsbelastung durch die Einführung des digitalen Fernsehens,
b) die diesbezüglichen gesundheitlichen Auswirkungen der Umstellung auf digitales Fernsehen
und welche Ergebnisse haben diese jeweils erbracht?
3) Sind diese Studien und Erkenntnisse bei der Einführung von DVB-T in Österreich berücksichtigt worden, wenn ja in welcher Weise im einzelnen, wenn nein warum nicht?
4) Welche Erkenntnisse gibt es über die Wirkung der sehr hohen Frequenzen, die das digitale Satelliten-Fernsehen verwendet ?
5) Wieviele zusätzliche Sendeanlagen werden für die flächendeckende Versorgung Österreichs mit DVB-T errichtet?
6) Nach welchen Kriterien wird die Aufstellung von neuen Sendeanlagen für das digitale Fernsehen beurteilt? Werden dabei gesundheitliche Wirkungen oder Risken berücksichtigt, wenn ja in welcher Weise im einzelnen, wenn nein warum nicht?