728/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.04.2007
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Digitales Fernsehen

Die Einführung des digitalen Fernsehens bringt vor allem den Rundfunkanstalten
Kostenersparnisse, w
ährend die Benutzer praktisch keinen Vorteil davon haben. Im
Gegenteil müssen sie sogar höhere Kosten für Zusatzgeräte (und, in Zeiten
allgegenw
ärtiger Klimaschutz-Diskussionen, für deren laufenden Energieverbrauch)
hinnehmen. Zudem haben die Zwangsumgestellten" ersten Erfahrungsberichten
Betroffener zufolge teilweise mit deutlich verschlechterter Bildqualit
ät - was kein
subjektiver Eindruck, sondern ein technisches Faktum ist, speziell bei gr
ößeren
Bildschirmen - und mangelnder Empfangsstabilit
ät sowie zusätzlichen Störungen zu
k
ämpfen (Zitate: Bei jeder SMS, die hereinkommt, ist das Bild weg." Wenn auf der
Stra
ße ein Auto vorbeifährt, fällt das Signal aus.").

Gleichzeitig steigt durch die Einführung des digitalen Fernsehens die Belastung der
Bevölkerung durch elektromagnetische Strahlung weiter an.

Es sollte daher selbstverständlich sein, dass von verantwortlicher Seite sichergestellt
wurde, dass in Folge der Umstellung wenigstens keine zusätzlichen negativen
Auswirkungen auf die Gesundheit auftreten. Ebenso sollte es selbstverst
ändlich sein,
dass entsprechende Abklärungen bereits vorab unternommen wurden und
entsprechende Vorsorgeschritte - u.a. im Sinne der mehrfachen klaren
Empfehlungen des Obersten Sanit
ätsrates zur Minimierung der Belastung durch
elektromagnetische Strahlung - vor der Umstellung gesetzt wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)  Der Oberste Sanitätsrat fordert für die elektromagnetische Strahlungsbelastung
ein Minimierungsgebot. Wie das Forschungsvorhaben miniWatt (gefördert in den
Jahren 2002 und 2003 vom Deutschen Bundesministerium f
ür Bildung und
Forschung) ergab, k
önnte die Sendeleistung des digitalen terrestrischen
Fernsehens (DVB-T) um den Faktor 1.000 bis 10.000 reduziert werden, wenn das
Versorgungsziel
portable indoor" durch die Forderung ersetzt wird, dass die
erforderliche Feldst
ärke nur außerhalb des Hauses in Dachhöhe erreicht wird.

a)       Welches Versorgungsziel besteht derzeit in Österreich?

b)       Wenn portable indoor", warum wird es nicht durch die oben genannte weit
weniger belastende Lösung ersetzt?


c) Welche konkreten Maßnahmen haben Sie im Zusammenhang mit der
Einf
ührung von DVB-T in Österreich in Ihrem Zuständigkeitsbereich im Sinne des
erwähnten Minimierungsgebots gesetzt?

2)   Gibt es konkrete Studien über

a)       die Veränderung/Zunahme der Strahlungsbelastung durch die Einführung des
digitalen Fernsehens,

b)       die diesbezüglichen gesundheitlichen Auswirkungen der Umstellung auf
digitales Fernsehen

und welche Ergebnisse haben diese jeweils erbracht?

3)             Sind diese Studien und Erkenntnisse bei der Einführung von DVB-T in Österreich
ber
ücksichtigt worden, wenn ja in welcher Weise im einzelnen, wenn nein warum
nicht?

4)      Welche Erkenntnisse gibt es über die Wirkung der sehr hohen Frequenzen, die
das digitale Satelliten-Fernsehen verwendet ?

5)             Wieviele zusätzliche Sendeanlagen werden für die flächendeckende Versorgung
Österreichs mit DVB-T errichtet?

6)             Nach welchen Kriterien wird die Aufstellung von neuen Sendeanlagen für das
digitale Fernsehen beurteilt? Werden dabei gesundheitliche Wirkungen oder
Risken ber
ücksichtigt, wenn ja in welcher Weise im einzelnen, wenn nein warum
nicht?