754/J XXIII. GP
Eingelangt am 27.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Hannes Fazekas
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Videoüberwachung im neuen Terminal Skylink"
Der Flughafen Wien Schwechat hat mit dem Bau des Skylink
eine der größten Investitionen
im Erweiterungsprogramm des Flughafens vor. Die Errichtung des Skylink bedeutet
für die
vor Ort tätigen Sicherheitsorgane und den verantwortlichen
Sicherheitsbehörden eine große
Herausforderung.
Nicht nur im Bereich der
Grenzkontrolle sondern vor allem im Umfeld der organisierten
Schlepperkriminalität, des Suchtgiftschmuggels, der Terrorismusabwehr und
vieles mehr
sollten mit diesem innovativen Projekt auch
den ExekutivbeamtInnen und den zuständigen
Sicherheitsbehörden Instrumente zur Verfügung gestellt werden, die
auch garantieren, dass
die damit verbunden Aufgaben wahrgenommen werden.
Ein wesentliches
Ausstattungsmerkmal am Flughafen Wien Schwechat zur Wahrnehmung
dieser Sicherheitsaufgaben ist die
umfassende Videoüberwachungsanlage. Für den Neubau
Skylink benötigt der Flughafen für seine Zwecke lediglich zwanzig
Videokameras, die auch
von der Sicherheitsbehörde genützt werden können. Diese
Möglichkeit sieht das
Sicherheitspolizeigesetz zwar vor, stellt sich aber aufgrund mangels
Speicherung als
sicherheitspolizeilich nicht effizient dar.
Offenbar ist man seitens des
Bundesministeriums für Inneres lediglich bereit im Bereich der
zentralen Sicherheitskontrollstellen Videokameras zu installieren, welche dem
§ 8
Luftfahrtsicherheitsgesetz unterstellt werden. Für die übrigen
wesentlichen Bereiche des
Skylink in dem Millionen Menschen im Jahr unterwegs sein werden, kommt nur eine
Errichtung gemäß § 54 Abs. 6 Sicherheitspolizeigesetz mit
zweifachen Folgen in Frage.
Erstens die Bedingungen des § 54 Abs. 6 SPG grundsätzlich und
zweitens fallen die Kosten
für die Errichtung und Betreibung dem Innenministerium zur Last.
Vorrausetzung für die Errichtung der Videoanlage gemäß §
54 Abs. 6 SPG ist, dass der
Sicherheitsbereich als besonders gefährdeter öffentlicher Ort
erklärt wird, das heißt, es
handelt sich dann dabei um die präventive Überwachung eines besonders
gefährdeten
öffentlichen Ortes. Dies bedingt, dass dort bereits gefährliche
Angriffe stattgefunden haben
oder die sicherheitspolizeiliche
Lageeinschätzung hinreichende Anhaltspunkte für gefährliche
Angriffe bietet. Obwohl die Aufzeichnung der Daten die
Aufklärungsmöglichkeit von
Straftaten in diesem Bereich erhöht und zugleich einen Beitrag zur
Verstärkung des
subjektiven Sicherheitsgefühls der Passagiere leistet, hat sich das
Bundesministerium für
Inneres vermutlich nicht dafür entscheiden können, auch
außerhalb der eigentlichen
Sicherheitskontrollstellen eine ausreichende Zahl von Videokameras vor zu
sehen.
Es wäre demnach für die Republik
weit billiger gewesen die gesamte Videoüberwachung dem
§ 8 Luftfahrtgesetz unter zu ordnen. Die Gefahr die nun besteht liegt auf
der Hand, unter dem
Aspekt der finanziellen Ressourcen könnte man von einer geringeren
Ausstattung des Skylink
mit Videokameras ausgehen und damit nicht für die
Gewährleistung der Sicherheit
notwendige Ausstattung garantieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Welche konkreten Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der
Videoüberwachung
im neu entstehenden
Terminal Skylink geplant?
2. Wie viel Kameras sind tatsächlich geplant?
3.
Bei einer geringeren Stückanzahl als offenbar erforderlich,
gedenken Sie mit welchen
Maßnahmen, die
dadurch entstehende Sicherheitslücke zu kompensieren?
4.
Bei einer sich abzeichnenden Mischform im Kamerabetrieb, nämlich
§ 54 Abs.6 SPG
und § 8 LSG muss
es ja zu einer Trennung der Kosten und der technischen
Infrastruktur kommen. Die alte
Überwachungszentrale wird ja zur Gänze dem §8 LSG
unterstellt. Wie wird daher eine neue Überwachungszentrale
aussehen?
5.
Welch Kosten entstehen dem Bundesministerium für Inneres, wenn die
benötigte
Anzahl an Videokameras dem §8 LSG untergeordnet werden könnten? Wie
hoch
wären die
Kosten, wenn diese gemäß §54 Abs.6 SPG erfolgen müsste?
6.
Der Flughafen
Wien Schwechat hat dieses Jahr wieder einen Passagierzuwachs von
einer Million Passagiere zu verzeichnen. Es
kann davon ausgegangen werden, dass der
Passagierzuwachs in den nächsten Jahren aufrecht bleibt. Welche
Personalmaßnahmen
für den Flughafen Wien Schwechat sind konkret vorgesehen?
7.
Können
Sie sicherstellen, dass die geplanten Personalmaßnahmen in der
Größenordnung dem entsprechen,
um jenen umfangreichen Aufgaben auf einem
internationalen Flughafen gerecht werden zu können?