765/J XXIII. GP

Eingelangt am 02.05.2007
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Anfrage

 

der Abgeordneten Königsberger-Ludwig
und GenossInnen
an den Bundesminister f
ür Inneres
betreffend Polizeibedienstete im Außendienst

Seitens des Bundesministeriums für Inneres wird immer wieder argumentiert, dass durch die Polizeireform zum 1. Juli 2005 mehr Personal für den Außendienst eingesetzt wird.

Aus dem Bereich der Personalvertretung der Bundespolizei NÖ wurde im Jahr 2005 ein Antrag gestellt, die Feinstaubbelastung der im exekutiven Außendienst verwendeten Polizisten/-innen und ihre Auswirkung auf die Gesundheit zu erheben. Dieses Anliegen wurde auch dem Bundesministerium für Inneres vorgelegt.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Wie hat sich die Planstellenzuweisung laut Stellenplan der Bundespolizei (ehemals    Bundesgendarmerie    /    Bundessicherheitswache    /    Kriminal- beamtenkorps) in den Bezirken und Städten in NÖ (aufgeschlüsselt nach Bezirken   und   Stadtpolizeikommanden)  zwischen   1.1.2005   und   1.1.2007 (Stichtage 1.1.2005, 1.7.2005 und 1.1.2007) entwickelt?

2.                Welche Schritte haben Sie bzw. Ihre Vorgängerin unternommen, um die Feinstaubbelastung der im exekutiven Außendienst stehenden Polizisten/- innen zu erheben?

 

a)               Welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?

b)               Im  Falle gesundheitsrelevanter Messergebnisse, haben Sie oder Ihre Vorgängerin Maßnahmen zum Schutz der Bediensteten ergriffen?

 

3.                In wie vielen Fällen haben Sie und Ihre Vorgänger/-innen seit 4. Februar 2000 die   Letztentscheidung   im   Sinne   des   §   10   Abs.   7   Bundespersonal- vertretungsgesetz     bei     Personal-     und     Funktionsbesetzungen     sowie Versetzungen getroffen?

4.        In wie vielen Fällen davon sind Sie und Ihre Vorgänger/-innen dabei der Argumentation    der    zuständigen    Personalvertretungsorgane    (ehemals Zentralausschüsse für die Bediensteten der Bundesgendarmerie, Bundes- sicherheitswache,      Kriminalbeamten      und      die      Bediensteten      der Sicherheitsverwaltung   beim   BMI,    nunmehr   Zentralausschüsse   für   die Bediensteten       des       öffentlichen      Sicherheitswesens       und       der Sicherheitsverwaltung) - nach Kalenderjahren aufgeschlüsselt - gefolgt?

5. Wie rasch werden in Ihrem Ministerium Anträge der zuständigen Zentralausschüsse für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens bzw. die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung beantwortet bzw. Verhandlungen mit dem jeweils zuständigen Personalvertretungsorgan bei den gemäß § 10 Abs 5 PVG von den nachgeordneten Dienstbehörden vorgelegten Angelegenheiten aufgenommen, wobei ein Beobachtungs- zeitraum von 1. Juli 2005 bis 31. März 2007 und ein durchschnittlicher Reaktionszeitraum herangezogen werden möge.