769/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sonja Ablinger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend humanitäre Aufenthaltsbewilligungen

Im oberösterreichischen Landtag wurde eine Resolution für ein Bleiberecht integrierter Asylwerberfamilien beschlossen.

Die   unterfertigten   Abgeordneten   richten   an   den   Bundesminister  für   Inneres   daher nachstehende

ANFRAGE:

1.              Sie, Herr Innenminister, haben laut Medienberichten als Aufenthaltsmöglichkeit für integrierte Flüchtlinge die Quote für Schlüsselkräfte angeführt. Laut Ausländerbeschäftigungsgesetz nach § 4 ist für AsylwerberInnen, bei denen seit drei Monaten der Asylantrag nicht rechtskräftig abgesprochen wurde, eine Beschäftigungsbewilligung möglich. Durch einen Durchführungserlass von Minister Bartenstein aus dem Jahre 2005 wurde dieses Gesetz de facto außer Kraft gesetzt. Wie können AsylwerberInnen zu einer Beschäftigungsbewilligung (ausgenommen Saisonarbeit und Erntehelfer) kommen?

2.              Wie viele humanitäre Aufenthaltsbewilligungen wurden 2006, aufgegliedert nach Bundesländern, vergeben?

3.              Wie viele humanitäre Aufenthaltsbewilligungen wurden 2006, aufgegliedert nach Bundesländern, durch das Bundesministerium für Inneres abgelehnt?

4.              Wie viele Ersuchen auf humanitäre Aufenthaltsbewilligungen wurden 2006 in den Bezirksverwaltungsbehörden gestellt? Bei wie vielen davon wurde des Ersuchen, von Amts wegen eine Aufenthaltsbewilligung einzubringen, abgelehnt?


5.              Wie viele Niederlassungsbewilligungen aus humanitären Gründen wurden 2006, aufgegliedert nach Bundesländern, vergeben?

6.              Wie viele Niederlassungsbewilligungen aus humanitären Gründen wurden 2006, aufgegliedert nach Bundesländern, durch das Bundesministerium für Inneres abgelehnt?

7.              In Deutschland wurden in allen Bundesländern eigene Härtefallkommissionen mit entsprechenden Kompetenzen eingerichtet. Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht § 75 ist in Österreich die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen nach den §§ 72 bis 74 alleine dem Bundesminister für Inneres vorbehalten. Wird im Zuge einer Evaluierung des Fremdenrechtspakets daran gedacht, diesbezügliche Kompetenzen des Bundes an die Länder bzw. an eine Härtefallkommission abzutreten?