771/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sonja Ablinger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bleiberecht

Aktuell dauern 14.000 der laufenden Asylverfahren bereits länger als drei Jahre und 375 sogar schon länger als 10 Jahre. Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, machte daher darauf aufmerksam, dass Asylwerber, welche sich in dieser Zeit nichts zu Schulden haben kommen lassen, durch die lange Dauer ein individuelles Bleiberecht erwerben können und in Folge dessen nicht mehr abgeschoben werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres daher nachstehende

ANFRAGE:

1.    Wie viele AsylwerberInnen, die sich länger als drei Jahre in Österreich aufhalten/aufgehalten haben, waren seit dieser Feststellung durch Präsident Korinek am 20. April 2007

a)      in Schubhaft?

b)      Wie viele davon wurden abgeschoben?

2.    Wie viele AsylwerberInnen, die sich länger als drei Jahre in Österreich aufhalten/aufgehalten haben, wurden

a)       im Zeitraum Jänner bis April 2007 zwecks der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung gemäß § 10 Asylgesetz 2005 oder zur Sicherung der Abschiebung in Schubhaft genommen?

b)       im Jahr 2006 zwecks der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung gemäß § 10 Asylgesetz 2005 oder zur Sicherung der Abschiebung in Schubhaft genommen?

3.    Wie viele AsylwerberInnen, die sich länger als drei Jahre in Österreich aufgehalten haben, wurden

a) im Zeitraum Jänner bis April 2007 abgeschoben?


b) im Jahr 2006 abgeschoben?

4.    Wie viele AsylwerberInnen, die sich länger als drei Jahre in Österreich aufhalten/aufgehalten haben, wurden

a)      im Zeitraum Jänner bis April 2007 mit einem Aufenthaltsverbot belegt?

b)      im Jahr 2006 mit einem Aufenthaltsverbot belegt?

5.    Wie viele AsylwerberInnen, die sich länger als fünf Jahre in Österreich aufhalten/aufgehalten haben, wurden

a)       im Zeitraum Jänner bis April 2007 zwecks der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung gemäß § 10 Asylgesetz 2005 oder zur Sicherung der Abschiebung in Schubhaft genommen?

b)       im Jahr 2006 zwecks der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung gemäß § 10 Asylgesetz 2005 oder zur Sicherung der Abschiebung in Schubhaft genommen?

6.    Wie viele AsylwerberInnen, die sich länger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben, wurden

a)       im Zeitraum Jänner bis April 2007 abgeschoben?

b)       im Jahr 2006 abgeschoben?

7.    Wie viele AsylwerberInnen, die sich länger als fünf Jahre in Österreich aufhalten/aufgehalten haben, wurden

a)       im Zeitraum Jänner bis April 2007 mit einem Aufenthaltsverbot belegt?

b)       im Jahr 2006 mit einem Aufenthaltsverbot belegt?

8.    Wie viele AsylwerberInnen, die sich länger als zehn Jahre in Österreich aufhalten/aufgehalten haben, wurden

a)       im Zeitraum Jänner bis April 2007 zwecks der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung gemäß § 10 Asylgesetz 2005 oder zur Sicherung der Abschiebung in Schubhaft genommen?

b)       im Jahr 2006 zwecks der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung gemäß § 10 Asylgesetz 2005 oder zur Sicherung der Abschiebung in Schubhaft genommen?

9.    Wie viele AsylwerberInnen, die sich länger als zehn Jahre in Österreich aufgehalten haben, wurden


a)   im Zeitraum Jänner bis April 2007 abgeschoben?

b)       im Jahr 2006 abgeschoben?

10. Wie viele AsylwerberInnen, die sich länger als zehn Jahre in Österreich aufhalten/aufgehalten haben, wurden

a)       im Zeitraum Jänner bis April 2007 mit einem Aufenthaltsverbot belegt?

b)       im Jahr 2006 mit einem Aufenthaltsverbot belegt?