788/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Zach, Lunacek, Einem, Schieder, Wurm und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend der geplanten Mandatsaberkennung eines polnischen EU-Abgeordneten durch

die polnische Regierung

Seit 15. März ist in Polen das so genannte Lustrations-Gesetz" in Kraft, nach dem von allen Personen des öffentlichen Lebens neuerlich eine Erklärung über ihre Aktivitäten während der Zeit des kommunistischen Regimes verlangt wird. Betroffen davon sind nicht nur Politiker, sondern u.a. auch Wissenschafter und Journalisten. Kommen sie dieser Forderung nicht nach, droht ihnen der Entzug ihres Mandates bzw. ihrer Funktion und sie werden weiters für 10 Jahre von jeglicher öffentlichen Funktion ausgeschlossen.

Der frühere Dissident, polnische Außenminister und nunmehrige anerkannte EU- Parlamentarier Bronislaw Geremek weigert sich, dieser gesetzlichen Verpflichtung Folge zu leisten. Geremek begründet seine Haltung damit, dass er eine diesbezügliche Erklärung bereits vor drei Jahren im Zuge seiner Kandidatur zum Europaparlament abgegeben hatte. Das Abverlangen einer neuerlichen Erklärung kommt einer Demütigung all jener gleich, die sich aktiv im Widerstand gegen das kommunistische System in Polen befunden haben und nun politische Ämter bekleiden.

Bei dem Vorgehen der polnischen Regierung handelt es sich somit um eine sehr fragwürdige Form der Aufarbeitung der eigenen Geschichte, da dadurch honorierte Personen des öffentlichen Lebens pauschal diskriminiert würden.

Geremeks Haltung wird auch durch den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bestärkt, der am 24. April 2007 entschied, dass das polnische Lustrations- Gesetz" das Recht auf Verteidigung verletzt.

Der nun in seinem Land mit einem Mandatsentzug bedrohte polnische EU-Abgeordnete hat bereits im EU-Parlament breite Unterstützung erhalten. Die Fraktionsvorsitzenden der Europäischen Volkspartei (EVP), der Europäischen Sozialdemokraten (SPE), der Europäischen Liberalen (ALDE) sowie der Europäischen Grünen haben Geremek bereits ihre Solidarität zugesichert.

Da die Entscheidung über die Zuständigkeit der Aberkennung des Mandates nicht klar ist und der polnische Verfassungsgerichtshof über das weitere Vorgehen bereits bis 7. Mai entscheiden muss, gilt es nun, auch von allen nationalen Parlamenten der Europäischen Union klare Zeichen der Unterstützung zu setzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Welche Maßnahmen werden Sie als zuständige Bundesministerin von österreichischer Seite aus setzen, um die drohende Mandatsaberkennung eines EU-Abgeordneten durch die polnische Regierung, die diesem aufgrund des demokratiepolitisch bedenklichen Lustrationsgesetzes" droht, zu verhindern?

2.      Werden Sie den Vorstoß des französischen Außenministers Douste-Blazy unterstützen, der in der "Causa Geremek" eine Initiative aller EU-Außenminister anstrebt?