792/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen, Mag. Elisabeth Grossmann und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend farbige Jugendausweise

Medienberichten zufolge plant das BMGFJ die Einführung eines bundesweiten farblich kodierten Personalausweises für Jugendliche. Damit sollen Kontrollen für den Gastronomie- und Handelskettenbereich erleichtert und Alkoholexzesse von Jugendlichen eingedämmt werden: ,Jeder Wirt und jeder Mitarbeiter eines Supermarktes soll dadurch auf einen Blick erkennen können, ob der Jugendliche alt genug ist, um Alkohol kaufen zu dürfen oder ob ihm - wenn er erst 14 oder 15 Jahre alt ist und deshalb einen roten Ausweis hat - gar kein Alkohol ausgehändigt werden darf. Schülerausweise seien derzeit nicht fälschungssicher; daher sei anhand der derzeit gültigen Schülerausweise das Alter des Besitzers nicht kontrollierbar. Eine probeweise Ausweispflicht sei in Kärnten ab Anfang 2008 geplant; man befinde sich bereits in Verhandlungen mit der Staatsdruckerei, um die Herstellungskosten für die farbigen Jugendausweise möglichst gering zu halten' wird Gesundheits- und Jugendschutzministerin Andrea Kdolsky im ORF- Kärnten vom 30.4.2007 zitiert.

Dass bunte Jugendausweise isoliert dazu geeignet sind, das Problem von Komatrinken, Alkoholexzessen und Alkoholeinkauf von Kindern und Jugendlichen zu lösen, ist zu bezweifeln.

Es mangelt nicht an rechtlichen Bestimmungen (Jugendschutzgesetze) oder faktischen Regelungen (z.B. Mindestalter für Zutritt in diverse Lokale). Das Problem liegt vielmehr in der Umsetzung, konkret in mangelnden Kontrollen: Viele Gastronomen und Veranstalter führen keine flächendeckenden Zutrittskontrollen bei den Jugendlichen durch. Zahlreiche Geschäfte, Tankstellen, .... verkaufen Alkohol an Kinder und Jugendliche, ohne anhand des Schülerausweises das Alter nachzuprüfen. Dieses Versagen der Kontrollen wird auch durch eigene bunte Jugendausweise nicht zu lösen sein.

Im vom Fonds Gesundes Österreich im September 2006 präsentierten Bericht Jugend und Alkohol" (http://www.fgoe.org/aktivitaeten/infos-und- aufklaerung/kampagnen/mehr-spass-mit-mass/?searchterm=alkohol) wurden zu Kontrollen folgende Daten präsentiert:


 

 

In der Praxis werden z.B. bei zahlreichen Diskotheken seit Jahren durch die Türsteher Zutrittskontrollen anhand vorzuweisender Ausweise durchgeführt; mit einer lückenlosen Kontrolle wäre das Problem des jugendlichen Komatrinkens in den Lokalen deutlich entschärft. Auch ist Verkäufern, Veranstaltern, Gastronomen, Türstehern,.... durchaus zuzumuten das Geburtsdatum auf einem vorzuzeigenden bestehenden Schülerausweis dahingehend zu kontrollieren, ob die Altersgrenze durch die Jugendlichen über- oder unterschritten wird.

Die bunten Jugendausweise kollidieren mit den zum Teil sehr unterschiedlichen Bestimmungen in den Jugendschutzgesetzen der einzelnen Bundesländern kollidieren: Ein(e) Jugendliche(r) mit einem blauen/grüner Pass findet -je nachdem in welchem Bundesland er/sie sich gerade befindet- sehr unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich Alkoholkonsum oder Ausgeherlaubnis vor.

Völlig offen geblieben sind die Gesamtkosten der bundesweiten farblich kodierten Personalausweise für Jugendliche und die Frage der Kostentragung. Geht man von den Kosten eines Personalausweises


aus, so wären von den Jugendlichen bzw. deren Eltern alle zwei Jahre 56 zu bezahlen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.    Wie in der Einleitung ausgeführt, werden die bunten Jugendausweise das Problem der mangelnden Kontrolle von rechtlichen/faktischen Regelungen (z.B. Mindestalter für Zutritt in diverse Lokale, Verkauf von Alkohol im Handel und an Tankstellen,....) nicht lösen können. Welche Schritte werden Sie gemeinsam mit ihren zuständigen RessortkollegInnen und den Verantwortlichen in den Ländern setzen, damit zumindest die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten und deren Einhaltung durch die zuständigen Behörden auch effektiv kontrolliert wird?

2.                                 Wie soll sichergestellt werden, dass künftig flächendeckende Alterskontrollen hinsichtlich Zutrittsalter und Alkoholabgabe in Gastronomie, bei Veranstaltungen und im Handel erfolgen?

3.                                 ExpertInnen zufolge könnte der bundesweite farblich kodierte Personalausweis in Verbindung mit den sehr unterschiedlichen Bestimmungen in den Jugendschutzgesetzen der einzelnen Bundesländern dazu führen, dass für die gleiche Altersgruppe je nach Bundesland völlig andere Rechtsfolgen erwachsen. Wie wollen Sie dieses Problem lösen? Gibt es dazu seitens Ihres Ressorts bereits Verhandlungen mit den Ländern?

4.                                 Wie hoch werden die Gesamtkosten für die Einführung bundesweiter farblich kodierter Personalausweise für Jugendliche kalkuliert?

5.                                 Wie hoch sind die Kosten pro Ausweis? Wer soll diese Kosten und auch den Aufwand für deren regelmäßige Aktualisierung tragen?