799/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend entwicklungspolitische Aktivitäten.

Im Sinne des österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes (EZA-G) einerseits und den entwicklungspolitischen Bemühungen auf EU-Ebene andererseits ist eine Kohärenz aller Politikbereiche im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit anzustreben bzw. zu verstärken.

In die Agenden der Entwicklungszusammenarbeit ist Ihr Ressort durch entwicklungszusammenarbeitsrelevante Ausgaben involviert, darüber hinaus entsendet das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein Mitglied zum Aufsichtsrat der Austrian Development Agency (ADA).

Unsere diesbezügliche Anfrage aus dem Vorjahr (4418/J) war auf die entwicklungspolitischen Aktivitäten seitens Ihres Ressorts seit dem Jahr 2000 bezogen. Aufgrund der Veränderungen durch die Bildung einer neuen Regierung sowie der Erstellung des Doppel-Budgets 2007/08 ergibt sich erneut die Frage nach den entwicklungspolitischen Aktivitäten Ihres Ressorts.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.  Welche entwicklungspolitischen Aktivitäten sind seitens Ihres Ressorts seit der Anfragebeantwortung 4423/AB gesetzt worden?

2.            Gibt  es  Veränderungen  seit der Anfragebeantwortung  4423/AB   hinsichtlich fixierter Ressortstrategien und Programme als Beitrag zur Erreichung der im EZA-Gesetz formulierten Ziele (§ 1, Abs. 3)?

3.            Welche   konkreten    Projekte    und    Programme    Ihres    Ressorts   seit   der Anfragebeantwortung                                                   4423/AB             können                dem               Bereich Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet werden?

4.            Welche Aktivitäten/Projekte sind seit der Anfragebeantwortung 4423/AB von Seiten     Ihres     Ministeriums     der    Armutsbekämpfung     im     Sinne     der Entwicklungszusammenarbeit zuzurechnen?

5.            Wie hoch war bzw. ist der finanzielle Aufwand solcher Aktivitäten und Projekte seitens Ihres Ressorts seit der Anfragebeantwortung 4423/AB?


6.            Welche dieser Aufwendungen werden voraussichtlich vom DAC der OECD als ODA anerkannt werden?

7.            Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung 4423/AB hinsichtlich der Koordination   entwicklungspolitisch   relevanter  Aktivitäten   mit  jenen   anderer Bundesministerien?

8.            Gibt es Veränderungen  seit der Anfragebeantwortung  4423/AB  hinsichtlich Überprüfung bzw. Sicherstellung der Kohärenz solcher Aktivitäten mit denen anderer Bundesministerien?

9.            Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung 4423/AB hinsichtlich der Strategien, Programme und Projekte des Ressorts zur Berücksichtigung der unter § 1, Abs. 4 des EZA-Gesetzes formulierten Prinzipien und Zielgruppen?

10.    Welche     konkreten     operativen     Vorkehrungen     (Personal,     Budgetmittel, Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort seit der Anfragebeantwortung 4423/AB getroffen, um die Ziele des EZA-Gesetzes im eigenen Wirkungsbereich erreichen zu können?

11.    Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung 4423/AB hinsichtlich der Vorkehrungen   in   ihrem   Bereich,   um   die  Wirkung   der   in   Ihrem   Ressort verausgabten EZA-Mittel im Hinblick auf die in § 1, Abs. 3 und 4 genannten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu gewährleisten?

12.    Gibt es Veränderungen  seit der Anfragebeantwortung  4423/AB  hinsichtlich Evaluierungsmethoden, um die Wirkung der eingesetzten EZA-Mittel im Hinblick auf die unter § 1, Abs. 3 und 4 des EZA-Gesetzes formulierten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu erreichen?

13.    Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung 4423/AB hinsichtlich der EZA-relevanten internationalen Gremien, in denen Ihr Ressort vertreten ist?

14.    Welche von ihrem Ressort namhaft gemachte Personen vertreten nunmehr dort Österreich formell, welche informell?

15.    Welche große politischen Linien lassen sich nach der Regierungsneubildung für diese jeweiligen  internationalen  Gremien  skizzieren,   in  denen   Ihr  Ressort vertreten ist?

16.    Wie werden diese internationalen politischen Linien innerhalb Österreichs nach der   Regierungsneubildung   mit   den   anderen   in   die   EZA   eingebundenen Ministerien koordiniert?

17.Welche entwicklungspolitisch Relevanten Tätigkeiten durch ihr Ressort sind in nächster Zeit geplant?

18.In  welchen  Fällen  hat  Ihr Ressort seit der Anfragebeantwortung  4423/AB humanitäre, Not- oder Katastrophenhilfe geleistet?


19.    Wie   werden   diese   Leistungen   von   wirklichen   Entwicklungshilfeleistungen abgegrenzt?

20.    Welche     konkreten     operativen     Vorkehrungen     (Personal,     Budgetmittel, Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort nach    der    Regierungsneubildung    getroffen    bzw.    haben    sich    seit   der Anfragebeantwortung    4423/AB    verändert,     um    humanitäre,     Not-    und Katastrophenhilfe im eigenen Wirkungsbereich umsetzen zu können?