802/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an    die    Bundesministerin    für    Gesundheit,    Familie    und    Jugend    betreffend

entwicklungspolitische Aktivitäten.

Im Sinne des österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes einerseits und den entwicklungspolitischen Bemühungen auf EU-Ebene andererseits ist eine Kohärenz aller Politikbereiche im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit anzustreben bzw. zu verstärken. Aufgrund dessen sowie der politischen Veränderungen durch die Bildung einer neuen Regierung und der Budgeterstellung 2007/08 ergibt sich die Frage nach entwicklungspolitisch relevanten Aktivitäten seitens Ihres Ressorts.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende

Anfrage:

1.  Welche   entwicklungspolitischen   Aktivitäten   werden   seitens   Ihres   Ressorts gesetzt?

2.            Gibt es fixierte Ressortstrategien und Programme als Beitrag zur Erreichung der im EZA-Gesetz formulierten Ziele (§ 1, Abs. 3)?

3.            Welche konkreten Projekte und Programme Ihres Ressorts können dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet werden?

4.            Welche     Aktivitäten/Projekte     sind     von     Seiten     Ihres     Ressorts     der Armutsbekämpfung im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit zuzurechnen?

5.            Wie hoch war bzw. ist der finanzielle Aufwand solcher Aktivitäten und Projekte seitens Ihres Ressorts?

6.            Welche dieser Aufwendungen werden voraussichtlich vom DAC der OECD als ODA anerkannt werden?

7.            In welcher Form wurden und werden entwicklungspolitisch relevante Aktivitäten mit jenen der anderen Bundesministerien koordiniert?

8.            Wie erfolgt die Überprüfung bzw. Sicherstellung der Kohärenz solcher Aktivitäten mit jenen der anderen Bundesministerien?

9.            Welche Strategien, Programme und Projekte des Ressorts berücksichtigen die unter § 1, Abs. 4 des EZA-Gesetzes formulierten Prinzipien und Zielgruppen?


10.Welche konkreten operativen Vorkehrungen (Personal, Budgetmittel, Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden bzw. werden noch in Ihrem Ressort getroffen werden, um die Ziele des EZA-Gesetzes im eigenen Wirkungsbereich erreichen zu können?

11.Weiche Vorkehrungen gibt es in ihrem Bereich, um die Wirkung der in Ihrem Ressort verausgabten EZA-Mittel im Hinblick auf die in § 1, Abs. 3 und 4 genannten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu gewährleisten?

12.   Welche   Evaluierungsmethoden   werden   angewandt,   um   die   Wirkung   der eingesetzten EZA-Mittel im Hinblick auf die unter § 1, Abs. 3 und 4 des EZA- Gesetzes formulierten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu erreichen?

13.   In welchen EZA-relevanten internationalen Gremien ist Ihr Ressort vertreten?

14.   Welche von ihrem Ressort namhaft gemachte Personen vertreten dort Österreich formell, welche informell?

15.   Welche große politischen Linien lassen sich für diese jeweiligen internationalen Gremien skizzieren, in denen Ihr Ressort vertreten ist?

16.   Wie werden diese internationalen politischen Linien innerhalb Österreichs mit den anderen in die EZA eingebundenen Ministerien koordiniert?

17.Welche entwicklungspolitisch Relevanten Tätigkeiten durch ihr Ressort sind in nächster Zeit geplant?

18.    In welchen Fällen hat Ihr Ressort bislang humanitäre, Not- oder Katastrophenhilfe geleistet?

19.    Wie   werden   diese   Leistungen   von   wirklichen   Entwicklungshilfeleistungen abgegrenzt?

20.    Welche     konkreten     operativen     Vorkehrungen     (Personal,     Budgetmittel, Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden bzw. werden noch    in    Ihrem    Ressort   getroffen   werden,    um    humanitäre,    Not-   und Katastrophenhilfe im eigenen Wirkungsbereich umsetzen zu können?