802/J XXIII. GP
Eingelangt am 03.05.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend
entwicklungspolitische Aktivitäten.
Im Sinne des österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes einerseits und den entwicklungspolitischen Bemühungen auf EU-Ebene andererseits ist eine Kohärenz aller Politikbereiche im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit anzustreben bzw. zu verstärken. Aufgrund dessen sowie der politischen Veränderungen durch die Bildung einer neuen Regierung und der Budgeterstellung 2007/08 ergibt sich die Frage nach entwicklungspolitisch relevanten Aktivitäten seitens Ihres Ressorts.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1. Welche entwicklungspolitischen Aktivitäten werden seitens Ihres Ressorts gesetzt?
2. Gibt es fixierte Ressortstrategien und Programme als Beitrag zur Erreichung der im EZA-Gesetz formulierten Ziele (§ 1, Abs. 3)?
3. Welche konkreten Projekte und Programme Ihres Ressorts können dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet werden?
4. Welche Aktivitäten/Projekte sind von Seiten Ihres Ressorts der Armutsbekämpfung im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit zuzurechnen?
5. Wie hoch war bzw. ist der finanzielle Aufwand solcher Aktivitäten und Projekte seitens Ihres Ressorts?
6. Welche dieser Aufwendungen werden voraussichtlich vom DAC der OECD als ODA anerkannt werden?
7. In welcher Form wurden und werden entwicklungspolitisch relevante Aktivitäten mit jenen der anderen Bundesministerien koordiniert?
8. Wie erfolgt die Überprüfung bzw. Sicherstellung der Kohärenz solcher Aktivitäten mit jenen der anderen Bundesministerien?
9. Welche Strategien, Programme und Projekte des Ressorts berücksichtigen die unter § 1, Abs. 4 des EZA-Gesetzes formulierten Prinzipien und Zielgruppen?
10.Welche konkreten operativen Vorkehrungen (Personal, Budgetmittel, Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden bzw. werden noch in Ihrem Ressort getroffen werden, um die Ziele des EZA-Gesetzes im eigenen Wirkungsbereich erreichen zu können?
11.Weiche Vorkehrungen gibt es in ihrem Bereich, um die Wirkung der in Ihrem Ressort verausgabten EZA-Mittel im Hinblick auf die in § 1, Abs. 3 und 4 genannten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu gewährleisten?
12. Welche Evaluierungsmethoden werden angewandt, um die Wirkung der eingesetzten EZA-Mittel im Hinblick auf die unter § 1, Abs. 3 und 4 des EZA- Gesetzes formulierten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu erreichen?
13. In welchen EZA-relevanten internationalen Gremien ist Ihr Ressort vertreten?
14. Welche von ihrem Ressort namhaft gemachte Personen vertreten dort Österreich formell, welche informell?
15. Welche große politischen Linien lassen sich für diese jeweiligen internationalen Gremien skizzieren, in denen Ihr Ressort vertreten ist?
16. Wie werden diese internationalen politischen Linien innerhalb Österreichs mit den anderen in die EZA eingebundenen Ministerien koordiniert?
17.Welche entwicklungspolitisch Relevanten Tätigkeiten durch ihr Ressort sind in nächster Zeit geplant?
18. In welchen Fällen hat Ihr Ressort bislang humanitäre, Not- oder Katastrophenhilfe geleistet?
19. Wie werden diese Leistungen von wirklichen Entwicklungshilfeleistungen abgegrenzt?
20. Welche konkreten operativen Vorkehrungen (Personal, Budgetmittel, Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden bzw. werden noch in Ihrem Ressort getroffen werden, um humanitäre, Not- und Katastrophenhilfe im eigenen Wirkungsbereich umsetzen zu können?