807/J XXIII. GP
Eingelangt am 03.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend
entwicklungspolitische Aktivitäten.
Im Sinne des österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes (EZA- G)einerseits und den entwicklungspolitischen Bemühungen auf EU-Ebene andererseits ist eine Kohärenz aller Politikbereiche im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit anzustreben bzw. zu verstärken. In die Agenden der Entwicklungszusammenarbeit ist Ihr Ressort durch entwicklungszusammenarbeitsrelevante Ausgaben involviert.
Eine diesbezügliche Anfrage haben wir im Vorjahr bereits an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur gestellt (4416/J). Aufgrund der nunmehrigen Neuverteilung der Agenden im Bildungsbereich und des neu erstellten Budgets 2007/08 ergibt sich erneut die Frage nach den entwicklungspolitischen Aktivitäten seitens Ihres Ressorts.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage:
1. Welche entwicklungspolitischen Aktivitäten sind seitens Ihres Ressorts seit der Anfragebeantwortung 4357/AB erfolgt?
2. Gibt es fixierte Ressortstrategien und Programme als Beitrag zur Erreichung der im EZA-G formulierten Ziele (§ 1, Abs. 3)?
3. Welche konkreten Projekte und Programme Ihres Ressorts können dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet werden?
4. Welche Aktivitäten/Projekte sind von Seiten Ihres Ministeriums der Armutsbekämpfung im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit zuzurechnen?
5. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand solcher Aktivitäten und Projekte seitens Ihres Ressorts bzw. welche Mittel werden dafür seitens Ihres Ressorts 2007/08 zur Verfügung gestellt werden?
6. Welche dieser Aufwendungen werden voraussichtlich vom DAC der OECD als ODA anerkannt werden?
7. In welcher Form werden entwicklungspolitisch relevante Aktivitäten mit jenen anderer Bundesministerien - insbesondere mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur - koordiniert?
8. Wie erfolgt die Überprüfung bzw. Sicherstellung der Kohärenz solcher Aktivitäten mit denen anderer Bundesministerien, insbesondere mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur?
9. Welche Strategien, Programme und Projekte Ihres Ressorts berücksichtigen die unter § 1, Abs. 4 des EZA-Gesetzes formulierten Prinzipien und Zielgruppen?
10. Welche konkreten operativen Vorkehrungen (Personal, Budgetmittel, Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden bzw. werden in Ihrem Ressort getroffen, um die Ziele des EZA-Gesetzes im eigenen Wirkungsbereich erreichen zu können?
11.Weiche Vorkehrungen gibt es in ihrem Bereich, um die Wirkung der in Ihrem Ressort verausgabten EZA-Mittel im Hinblick auf die in § 1, Abs. 3 und 4 genannten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu gewährleisten?
12. Welche Evaluierungsmethoden werden angewandt, um die Wirkung der eingesetzten EZA-Mittel im Hinblick auf die unter § 1, Abs. 3 und 4 des EZA- Gesetzes formulierten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu erreichen?
13. In welchen EZA-relevanten internationalen Gremien ist Ihr Ressort vertreten?
14. Welche von ihrem Ressort namhaft gemachte Personen vertreten dort Österreich formell, welche informell?
15. Welche große politischen Linien lassen sich für diese jeweiligen internationalen Gremien skizzieren, in denen Ihr Ressort vertreten ist?
16. Wie werden diese internationalen politischen Linien innerhalb Österreichs mit den anderen in die EZA eingebundenen Ministerien koordiniert?
17. Welche entwicklungspolitisch Relevanten Tätigkeiten durch ihr Ressort sind in nächster Zeit geplant?