808/J XXIII. GP
Eingelangt am 03.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend
entwicklungspolitische Aktivitäten.
Im Sinne des österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes einerseits und den entwicklungspolitischen Bemühungen auf EU-Ebene andererseits ist eine Kohärenz aller Politikbereiche im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit anzustreben bzw. zu verstärken.
In die Agenden der Entwicklungszusammenarbeit ist Ihr Ressort durch entwicklungszusammenarbeitsrelevante Ausgaben involviert, darüber hinaus entsendet das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ein Mitglied zum Aufsichtsrat der Austrian Development Agency (ADA).
Unsere diesbezügliche Anfrage aus dem Vorjahr (4417/J) war auf die entwicklungspolitischen Aktivitäten seitens Ihres Ressorts seit dem Jahr 2000 bezogen. Aufgrund der Veränderungen durch die Bildung einer neuen Regierung sowie der Erstellung des Doppel-Budgets 2007/08 ergibt sich erneut die Frage nach den entwicklungspolitischen Aktivitäten Ihres Ressorts.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1. Welche entwicklungspolitischen
Aktivitäten sind seitens Ihres Ressorts
seit der
Anfragebeantwortung 4420/AB gesetzt worden?
2.
Gibt es seit der Anfragebeantwortung 4420/AB veränderte
Ressortstrategien und
Programme
als Beitrag zur Erreichung der im EZA-Gesetz formulierten Ziele (§ 1,
Abs. 3)?
3.
Welche Aktivitäten/Projekte sind seit der Anfragebeantwortung
4420/AB von
Seiten
Ihres Ministeriums
der Armutsbekämpfung
im Sinne der
Entwicklungszusammenarbeit
zuzurechnen?
4.
Welche Auswirkungen hat die Budgetmittelzuteilung (2007/08) an Ihr
Ressort auf
die entwicklungspolitischen Aktivitäten der kommenden Jahre?
5.
Konkret wie viel Geld steht seitens Ihres
Ressorts im laufenden und im
kommenden
Jahr für entwicklungspolitische Aktivitäten zur Verfügung?
6.
Welche dieser Aufwendungen werden voraussichtlich vom DAC der OECD als
ODA
anerkannt werden?
7.
Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung
4420/AB hinsichtlich der
Koordination
entwicklungspolitisch relevanter Aktivitäten
mit jenen anderer
Bundesministerien?
8.
Gibt es Veränderungen seit der
Anfragebeantwortung 4420/AB hinsichtlich
Überprüfung bzw.
Sicherstellung der Kohärenz solcher Aktivitäten mit jenen
anderer
Bundesministerien?
9.
Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung
4420/AB hinsichtlich der
Strategien, Programme und Projekte des
Ressorts zur Berücksichtigung der unter
§ 1, Abs. 4
des EZA-Gesetzes formulierten Prinzipien und Zielgruppen?
10.
Welche konkreten
operativen Vorkehrungen
(Personal, Budgetmittel,
Aufgabenbeschreibung
in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort
seit
der Anfragebeantwortung 4420/AB getroffen, um die Ziele des EZA-Gesetzes
im
eigenen Wirkungsbereich erreichen zu können?
11.
Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung
4420/AB hinsichtlich der
Vorkehrungen in
ihrem Bereich, um die
Wirkung der in Ihrem Ressort
verausgabten EZA-Mittel im Hinblick
auf die in § 1, Abs. 3 und 4 genannten Ziele,
Prinzipien
und Zielgruppen zu gewährleisten?
12.
Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung
4420/AB hinsichtlich
Evaluierungsmethoden,
um die Wirkung der eingesetzten EZA-Mittel im Hinblick
auf
die unter § 1, Abs. 3 und 4 des EZA-Gesetzes formulierten Ziele,
Prinzipien
und
Zielgruppen zu erreichen?
13.
Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung
4420/AB hinsichtlich der
EZA-relevanten internationalen Gremien, in
denen Ihr Ressort vertreten ist?
14.
Welche von ihrem Ressort namhaft gemachte Personen vertreten nunmehr
dort
Österreich
formell, welche informell?
15.
Welche große politischen Linien lassen sich nach der
Regierungsneubildung für
diese
jeweiligen internationalen Gremien skizzieren,
in denen Ihr Ressort
vertreten ist?
16.
Wie werden diese internationalen politischen Linien innerhalb Österreichs
nach
der
Regierungsneubildung mit den
anderen in die EZA
eingebundenen
Ministerien
koordiniert?
17.
In welchen Fällen hat Ihr Ressort seit
der Anfragebeantwortung 4420/AB
humanitäre, Not-
oder Katastrophenhilfe geleistet?
18.
Wie werden diese
Leistungen von wirklichen
Entwicklungshilfeleistungen
abgegrenzt?
19. Welche
konkreten operativen
Vorkehrungen (Personal,
Budgetmittel,
Aufgabenbeschreibung
in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort
seit
der Anfragebeantwortung 4420/AB getroffen, um humanitäre, Not-
und
Katastrophenhilfe
im eigenen Wirkungsbereich umsetzen zu können?
20.
Welche entwicklungspolitisch Relevanten Tätigkeiten
durch ihr Ressort sind in
nächster Zeit
geplant?