808/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an    den     Bundesminister    für    Soziales     und     Konsumentenschutz    betreffend

entwicklungspolitische Aktivitäten.

Im Sinne des österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes einerseits und den entwicklungspolitischen Bemühungen auf EU-Ebene andererseits ist eine Kohärenz aller Politikbereiche im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit anzustreben bzw. zu verstärken.

In die Agenden der Entwicklungszusammenarbeit ist Ihr Ressort durch entwicklungszusammenarbeitsrelevante Ausgaben involviert, darüber hinaus entsendet das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ein Mitglied zum Aufsichtsrat der Austrian Development Agency (ADA).

Unsere diesbezügliche Anfrage aus dem Vorjahr (4417/J) war auf die entwicklungspolitischen Aktivitäten seitens Ihres Ressorts seit dem Jahr 2000 bezogen. Aufgrund der Veränderungen durch die Bildung einer neuen Regierung sowie der Erstellung des Doppel-Budgets 2007/08 ergibt sich erneut die Frage nach den entwicklungspolitischen Aktivitäten Ihres Ressorts.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.  Welche entwicklungspolitischen Aktivitäten sind seitens Ihres Ressorts seit der
Anfragebeantwortung 4420/AB gesetzt worden?

2.             Gibt es seit der Anfragebeantwortung 4420/AB veränderte Ressortstrategien und
Programme als Beitrag zur Erreichung der im EZA-Gesetz formulierten Ziele (§ 1,
Abs. 3)?

3.             Welche Aktivitäten/Projekte sind seit der Anfragebeantwortung 4420/AB von
Seiten     Ihres     Ministeriums     der     Armutsbekämpfung     im     Sinne     der
Entwicklungszusammenarbeit zuzurechnen?

4.             Welche Auswirkungen hat die Budgetmittelzuteilung (2007/08) an Ihr Ressort auf
die entwicklungspolitischen Aktivit
äten der kommenden Jahre?

5.             Konkret wie viel  Geld steht seitens  Ihres  Ressorts  im  laufenden  und  im
kommenden Jahr für entwicklungspolitische Aktivitäten zur Verfügung?

 


6.            Welche dieser Aufwendungen werden voraussichtlich vom DAC der OECD als
ODA anerkannt werden?

7.            Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung 4420/AB hinsichtlich der
Koordination   entwicklungspolitisch   relevanter  Aktivit
äten   mit jenen   anderer
Bundesministerien?

8.            Gibt es Veränderungen  seit der Anfragebeantwortung  4420/AB  hinsichtlich
Überprüfung bzw. Sicherstellung der Kohärenz solcher Aktivitäten mit jenen
anderer Bundesministerien?

9.            Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung 4420/AB hinsichtlich der
Strategien, Programme und Projekte des Ressorts zur Ber
ücksichtigung der unter
§ 1, Abs. 4 des EZA-Gesetzes formulierten Prinzipien und Zielgruppen?

10.    Welche     konkreten     operativen     Vorkehrungen     (Personal,     Budgetmittel,
Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort
seit der Anfragebeantwortung 4420/AB getroffen, um die Ziele des EZA-Gesetzes
im eigenen Wirkungsbereich erreichen zu können?

11.    Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung 4420/AB hinsichtlich der
Vorkehrungen   in   ihrem   Bereich,   um   die  Wirkung   der   in   Ihrem   Ressort
verausgabten EZA-Mittel im Hinblick auf die in
§ 1, Abs. 3 und 4 genannten Ziele,
Prinzipien und Zielgruppen zu gewährleisten?

12.    Gibt es Veränderungen  seit der Anfragebeantwortung  4420/AB  hinsichtlich
Evaluierungsmethoden, um die Wirkung der eingesetzten EZA-Mittel im Hinblick
auf die unter § 1, Abs. 3 und 4 des EZA-Gesetzes formulierten Ziele, Prinzipien
und Zielgruppen zu erreichen?

13.    Gibt es Veränderungen seit der Anfragebeantwortung 4420/AB hinsichtlich der
EZA-relevanten internationalen Gremien, in denen Ihr Ressort vertreten ist?

14.    Welche von ihrem Ressort namhaft gemachte Personen vertreten nunmehr dort
Österreich formell, welche informell?

15.    Welche große politischen Linien lassen sich nach der Regierungsneubildung für
diese jeweiligen  internationalen  Gremien  skizzieren,   in  denen   Ihr  Ressort
vertreten ist?

16.    Wie werden diese internationalen politischen Linien innerhalb Österreichs nach
der   Regierungsneubildung   mit   den   anderen   in   die   EZA   eingebundenen
Ministerien koordiniert?

17.    In  welchen  Fällen  hat  Ihr Ressort seit der Anfragebeantwortung 4420/AB
humanitäre, Not- oder Katastrophenhilfe geleistet?

18.    Wie   werden   diese   Leistungen   von   wirklichen   Entwicklungshilfeleistungen
abgegrenzt?

 

 


19. Welche     konkreten     operativen     Vorkehrungen     (Personal,     Budgetmittel,
Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort
seit der Anfragebeantwortung 4420/AB getroffen,  um humanitäre,  Not- und
Katastrophenhilfe im eigenen Wirkungsbereich umsetzen zu können?

20.    Welche entwicklungspolitisch Relevanten Tätigkeiten durch ihr Ressort sind in
nächster Zeit geplant?