810/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dolinschek
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend offensichtliche „Ausdünnung" der Spezialeinsatzkräfte
Die
Spezialeinsatzkräfte bekommen im Zusammenhang mit den
Einsatzprofilen der
letzten Jahre weltweit mehr Bedeutung. Die Streitkräfte anderer
Staaten haben dies
längst erkannt und entsprechende
Organisationsformen und weitgehende
Maßnahmen zur
Personalrekrutierung und vor allem im Sinne des
Personalstandserhalts getroffen. Entsprechend ihren Einsatzaufgaben bedürfen sie
aber auch besonderer
Ausbildungen, Vorschriften, Bewaffnung, Ausrüstung und
Infrastruktur sowie gesonderter Entlohnung.
Dies hat auch die
Bundesheerreformkommission erkannt und daher zu den Spezialeinsatzkräften
folgende Empfehlung
(Seite 52 des Berichts der BHRK) abgegeben: „...die
Entwicklung von Fähigkeiten
und Kapazitäten für rasche und
zeitlich befristete
Einsätze (maximal 3 Monate) von Spezialeinsatzkräften,
Spezialkräften (ABC Abwehr
bzw. Urban Search and Rescue - Elemente) oder anderen Einsatzkräften vorerst
zumindest in Kompaniestärke, einschließlich des
Transportraumes...".
Derzeit entsteht aber der
Eindruck, dass im Bundesministerium für
Landesverteidigung wider besseren Wissens
nur gegen diese Empfehlung gearbeitet
wird. Zwar werden entsprechende zusätzliche VBÄ's zur Verfügung gestellt, um die
sog 2.TG aufzustellen, durch Beschränkungen
wird dabei aber vorrangig auf
bestehendes - nicht unbedingt für
das Jagdkommando qualifiziertes - Personal aus
den aufgelösten Verbänden aus WIENER NEUSTADT zurückgegriffen werden
müssen. Neuaufnahmen kommen zu kurz.
Erstmalig stehen auch nennenswerte
Auflösungen von Dienstverhältnissen mit KlOP-Soldaten des
Jagdkommandos im
Raum, die ihren ersten
Verpflichtungszeitraum von 3 Jahren nicht verlängern werden
können.
Auch die dringend notwendige
Neufassung der Jagdkommandozulage ist dzt. nicht
erkennbar. Diese bereits 2005 im Zuge einer
BDG-Novelle zwischen BKA und BMLV
vereinbarte Maßnahme konnte bisher wegen der
fehlenden Zustimmung der
Personalvertretung nicht erfolgen. Klar
ist, dass die heute tageweise abzurechnende
Jagdkommandozulage in der bestehenden Form unzeitgemäß, weil
deutlich niedriger
als die pauschalierte
Nachrichtendienstzulage, ist und in der Abrechung mehr
Aufwand erzeugt. Jedenfalls ist sie als
finanzieller Anreiz viel zu gering, um Abgänge
höchst qualifizierter Soldaten (oftmals 3
Jahre durchgehende Ausbildung - etwa die
Kampfschwimmer etc.) in andere besser bewertete und bezahlte Bereiche zu
verhindern.
Dringend
notwendige bauliche Maßnahmen im Bereich der Unterbringung in der
sog.
FLUGFELD KASERNE sind in den Budgets für 2007/8 ebenso
nicht vorgesehen und
das mögliche vorgesehene Ausweichquartier, die
BECHTOLDSHEIM KASERNE
steht nicht zur Verfügung, da diese rasch abverkauft
werden soll. Nunmehr werden
Container-Lösungen
angedacht, die wie alle Provisorien zur Regel werden und dem
Dienstbetrieb und der Motivation vollständig entgegen
stehen.
Darüber hinaus wird mit dem Verkauf der SC-7 SKYVAN dem Jagdkommando
die
letzte Möglichkeit für eine einsatznahe
Fallschirmspringerausbildung genommen.
Eine Ersatzbeschaffung, wie vom Management 2010 mit 3 zweimotorigen
Flugzeugen vorgesehen, ist nicht in Sicht
und der Betrieb der HERCULES ist für den
Fallschirmsprungausbildungsbetrieb
zu teuer (9.400 € pro Flugstunde), laut
mündlicher Anfragebeantwortung von
BM Darabos im Budgetausschuss nicht
vorgesehen (obwohl dies vom Streitkräftekommando
so dem Jagdkommando als
Ersatz angekündigt wurde) und darüber hinaus völlig unzweckmäßig, weil im
Automaten-Sprungausbildungsbetrieb die Zahl der Sprünge pro Springer in kurzer
Zeit von Relevanz sind und nicht die Zahl der abgesetzten Springer pro Flug.
Im Einsatz hingegen kann dies
durchaus mit der HERCULES bewältigt
werden. Die
derzeitigen Kursgrößen im Automaten-Grund-/
oder Basiskurs (JaKdo, JgB 25, MilAk
tw. HUAk, COBRA) von
bis zu 70 Mann sowie die erhöhte
Anzahl an Absprüngen
zum Scheinerwerb/-erhalt in allen anderen Kategorien
(Freifall(ausbildungs)kurse)
einschließlich des
Heeressport-Leistungszentrums und des Freigegenstandes an der
MilAk machen einen
alleinigen Sprungbetrieb mit der SC-6 PILATUS PORTER
denkunmöglich. Außer man ist sich der Gefahren der fehlenden
Routine - zumindest
einer der beiden tödlichen Unfälle im Rahmen der militärischen Sprungausbildung in
den letzten Jahren ist darauf zurückzuführen - nicht
bewusst oder negiert diese
vorsätzlich. Deshalb wurde auf den dringenden
Ersatz der SKYVAN durch das Kdo
JaKdo sowie das Streitkräftekommando
gedrungen.
Natürlich könnte man den Fallschirmsprungbetrieb durch
nicht beim JaKdo
eingesetzte Soldaten reduzieren, die nötigen
Vorgaben dazu fehlen - neben der
fragwürdigen
Auswirkung auf Einsatzbereitschaft und Motivation der Soldaten. Es sei
in diesem Zusammenhang
nebenbei erwähnt, dass die einsatzmäßige
Fallschirmausbildung der JaKdo-Soldaten im Bereich der qualifizierten
Verbringungsformen (Absprung aus großer Höhe auch in
alpines Gelände, bei Nacht
und mit Ausrüstung und Gepäck) derzeit nur völlig unvorschriftsmäßig selbst in
Gruppenstärke (6 Mann) nur aus zwei
gleichzeitig absetzenden Luftfahrzeugen
möglich ist, was neben den
Sicherheitsrisiken völlig unzweckmäßig ist.
Wie dringend notwendig
Verbesserungen hiezu sind, wurde erst in der letzten
Ausgabe (8/2007) des Soldat in einem
Bericht über die Übung COLD
RESPONSE
2007 dargelegt.
Im Ausrüstungsbereich wird in zu kleinen Tranchen
beschafft. Die Miliz des JaKdo
(eine TG plus Elemente der Führung-,
Unterstützungs- und Versorgungsteile) wird so
erst im Jahr 2020 ausrüstbar sein. Bis heute verfügen diese
Soldaten weder über die
GORETEX Bekleidung
des Kampfanzugs 75 (ansonst nur eine Jacke und 2
Garnituren KAZ 75) noch über
einen Kevlarhelm. Kampfweste, Schutzwesten,
Alpinausrüstung und
LOWE-Rucksack etc. kennen sie nur von Bildern oder aus dem
Grundkurs.
In
diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage:
1.
Welche
baulichen Maßnahmen werden bis wann im Bereich
der
Spezialeinsatzkräfte gesetzt,
um das zusätzlich Personal (insbesondere die 2.
TG) unterzubringen?
2.
Werden Sie während allfälliger
Bauarbeiten entsprechende Ersatzunterkünfte zur
Verfügung stellen und welche sind dafür vorgesehen?
3.
Nachdem Sie
bereits angekündigt haben die Jagdkommandozulage
nicht
erhöhen zu wollen, welchen Anreiz
wollen Sie schaffen, damit nicht aus den
Bereichen der Ämter und
Zentralstellen (auch anderer Ministerien) qualifiziertes
Personal des Jakdo abgeworben wird?
4.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Richtfunktionen
gemäß BDG im Zuge
der laufenden
Verhandlungen mit dem BKA endlich auf einen angemessenen
Zustand für Spezialeinsatzkräfte angehoben werden?
5.
Welchen Ersatz gibt es bis wann für die
auszuscheidende SC 7 SKYVAN für den
Fallschirmsprungausbildungsbetrieb?
6.
Welcher Ersatz ist in den Konzepten des Managements 2010 für die SC 7
vorgesehen gewesen?
7.
Bis wann wird die HERCULES des ÖBH für den
Fallschirmsprungbetrieb
einsatzbereit
sein?
8.
Wie viele Sprünge (aufgeschlüsselt nach Truppenzugehörigkeit, Art des
Springens: Rundkappe, Fläche-Automat,
Manuell, Tandem und Luftfahrzeugtyp)
wurden im Bereich des
JaKdo in den Jahren 2006 und 2005 durchgeführt?
9.
Wie viele Luftfahrzeuge standen dafür zur Verfügung und wie
viele Flugstunden
wurden dafür benötigt?
10.
Wie viele Sprünge sind allein zum Erhalt der Sprungbefähigung der
Soldaten des
JaKdo und des JgB 25
in zwei Jahren notwendig?
11 .Wie viele Sprungschüler haben in
den Jahren 2006 und 2005 Kurse beim JaKdo
absolviert?
12. Wie viele Sprunglehrer stehen dafür zur Verfügung?
13. Gibt es ein verfügtes Einsatzkonzept für die Spezialeinsatzkräfte?
14. Ist in diesem die Verbringung mittels Fallschirm vorgesehen?
Wenn ja, warum wird dann von Teilen des Generalstabes
daran gearbeitet diese
Verbringungsart so einzuschränken, dass ein sicherer Betrieb und
der Erhalt der
Sprungfähigkeit von ausgebildeten JaKdo-Soldaten
unmöglich wird?
15.
Wann werden die Sauerstoffgeräte für den Einsatz
über 4.000
Meter
Absprunghöhe beschafft und in welcher Stückzahl?
16.
Bis wann werden die Milizsoldaten des JaKdo auch mit dem neuen
Kampfanzug
und anderen Wi-Gütern (Kevlarhelm, LOWE-Rucksack,
Kampfweste, etc.)
ausgerüstet werden?
17.
Halten Sie die
Ausstattung der JaKdo-Miliz mit 2 Garnituren KAZ 75,1 Feldjacke
und dem Helm (im Jargon als Modell „Landung in
der Normandie" bezeichnet) als
zeitgemäß und auftragsbezogen?
Wenn
nein: warum ist jeder Grundwehrdiener einer Betriebsversorgungsstelle
besser ausgerüstet?
18. Werden, die im Materialstrukturplan des JaKdo vorgesehenen
Ausrüstungsgegenstände im
Bereich Geräte und Waffen auch für die 3. TG
(Miliz)
und andere Miliz-Teile des JaKdo beschafft?
Wenn ja, bis wann und wenn nein, warum nicht?