813/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.05.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dolinschek
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Vorerhebungen gegen einen Mitarbeiter des BMLV wegen § 207 a StGB
Behauptlich wurden im Zuge von Ermittlungen im Zusammenhang mit Kinderporno- grafie auch gegen einen Mitarbeiter der Zentralsektion des Bundesministeriums für Landesverteidigung, welcher zudem Referatsleiter sein soll, Vorerhebungen wegen des Verdachts einer Straftat nach § 207 a StGB eingeleitet, weil dieser am Arbeitsplatz wiederholt pornografische Seiten aufgerufen habe und den ihm zur Verfügung gestellten EDV-Arbeitsplatz insbesondere dazu verwendet haben soll, kinderpornografische Bilder und Inhalte aus dem Internet herunter zu laden.
Verwunderlich erscheint in diesem Zusammenhang weiters der Umstand, dass der Betreffende - der auch Gemeinderat der SPÖ ist - behauptlich bisher nach wie vor uneingeschränkten Zugriff auf das Internet hat und zudem nicht nach den Bestimmungen des § 112 BDG vorläufig vom Dienst suspendiert wurde. Die zitierte Gesetzesbestimmung lautet:
§ 112. (1) Wird über den Beamten die Untersuchungshaft verhängt oder würden durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet, so hat die Dienstbehörde die vorläufige Suspendierung zu verfügen.
Es bedarf wohl keiner weiteren Begründung, worin im gegenständlichen Fall die Gefährdung des Ansehens des Amtes liegt.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Landes- verteidigung nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der Umstand bekannt, dass gegen einen Mitarbeiter der Zentralsektion des BMLV Vorerhebungen gemäß § 207 a StGB eingeleitet wurden?
2. Ist Ihnen weiters der Umstand bekannt, dass dem Verdächtigen unter anderem vorgeworfen wird, am Arbeitsplatz kinderpornografische Bilder und Inhalte aus dem Internet herunter zu laden?
3. Sind Ihnen bis zur Einleitung der oa. Vorerhebungen gegen den betroffenen Referatsleiter Informationen zugegangen, dass er schon seit längerem während der Dienstzeit pornografische Seiten im Internet aufgerufen hat? Wenn ja, was haben Sie wann dagegen unternommen?
4. Entspricht es den Tatsachen, dass der in Rede stehende Mitarbeiter des BMLV nach wie vor seinen Dienst an seinem Arbeitsplatz versieht und immer noch Zugriff auf einen Computer und Downloadmöglichkeiten aus dem Internet hat? Wenn ja, warum? Wenn nein, seit wann nicht mehr?
5. Warum wurde der in Rede stehende Referatsleiter noch immer nicht suspendiert?
6. Können Sie ausschließen, dass die nicht erfolgte Suspendierung des betroffenen Referatsleiters in irgendeinem Zusammenhang mit seiner Funktion als SPÖ- Gemeinderat steht? Wenn ja, warum?
7. Können Sie für die Zukunft sicherstellen, dass das Herunterladen von pornografischen Inhalten auf Computer in Ihrem Ministerium nicht mehr möglich sein wird? Wenn nein, warum nicht?
8. Sind Ihnen weitere Vorerhebungen nach § 207 a StGB im Bereich des BMLV bekannt?
9. Gibt es mittlerweile (zumindest stichprobenartige) Überprüfungen zeitlich auffälligen Surfverhaltens von Mitarbeitern des BMLV? Wenn nein, warum nicht?