814/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Aufzugskartell in Europa / Österreich / Illegale Preisabsprachen /
Schadenersatz?"
Nach der von der EU
verhängten Kartellstrafe (992 Mio. Euro) gegen vier europäische
Aufzugshersteller - Kone, Otis, Schindler
und ThyssenKrupp - prüfen Bauträger,
Hausverwaltungen, aber auch
Städte (z.B. Salzburg) und Gemeinden, ob auch sie von diesen
illegalen Preisabsprachen betroffen sind und Schadenersatzansprüche
gestellt werden können.
Nach Schätzung von Experten könnten die vier genannten Firmen durch
ihre Preisabsprachen
allein in Österreich einen Schaden von 250 Mio. Euro angerichtet
haben.
In Österreich
ermittelt bereits seit längerem dazu auch die
Bundeswettbewerbsbehörde
(Bußgeldverfahren). Parallel dazu geht Österreichs
größter privater Wohnungseigentümer, die
Immofinanz-Gruppe, gegen das „Aufzugskartell" vor. Diese
beabsichtigt die kartellrechtlich
verurteilten Aufzugsfirmen beim Kartellgericht Wien auf Herabsetzung der
Wartungskosten
sowie auf Schadenersatz zu klagen. Dazu wurde auch ein Feststellungsantrag,
dass es auch in
Österreich Preisabsprachen gegeben hat, durch die Immofinanz
angekündigt. Auch die Stadt
Wien (z.B. „Wiener Wohnen" mit
220.000 Gemeindewohnungen) überprüft derzeit die geltenden
Service-Verträge mit den Aufzugsfirmen, gleiches gilt auch für
die Stadt Salzburg.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1.
Mit wie vielen und welchen Unternehmen hat die BIG
Aufzugwartungsverträge
abgeschlossen?
2.
Welche Beträge hat die BIG jeweils in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003,
2004, 2005
und
2006 für die Aufzugswartung an diese Unternehmen bezahlt
(Aufschlüsselung der
Beträge auf
Jahre und Aufzugwartungsfirmen)?
3. Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge bei
der BIG ergeben?
Werden die Wartungskosten als überhöht angesehen?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden getroffen?
4. Werden Sie gegenüber der BIG darauf drängen,
dass mit den Aufzugwartungsfirmen
Gespräche
mit dem Ziel geführt werden, die aktuellen Wartungskosten um 20 bis 30 %
zu
senken?
Wenn nein, warum nicht?
5.
Wird die BIG -
wie die Immofinanz - eine Senkung der in der Zeit der Preisabsprachen
„ausgemachten" Wartungskosten für Aufzüge an die
betroffenen Mieter weitergeben?
Wenn nein, warum nicht?
6.
Werden Sie
darauf drängen, dass die BIG die
kartellrechtlich verurteilten Aufzugsfirmen
auf Herabsetzung der Wartungskosten und Schadenersatz für die Dauer des
Kartells
klagen wird?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn
ja, werden Sie gegenüber der BIG sicherstellen, dass erstrittene Beträge
an die
Mieter der davon
betroffenen Liegenschaften und Gebäude weitergegeben werden?
Wenn nein, warum nicht?
7.
Sind auch Sie der Auffassung, dass die aktuellen Wartungskosten
für Aufzüge
(Serviceverträge)
in Österreich generell überhöht sind?
8.
Werden Sie als
Aufsichtsbehörde die gemeinnützigen Bauträger bzw. Verwaltungen
drängen bzw. diese anweisen, die
bestehenden Verträge mit Aufzugwartungsfirmen zu
überprüfen, ob bestehende Wartungskosten für Aufzüge
herabgesetzt werden können?
9.
Werden Sie als Aufsichtsbehörde darauf drängen,
dass durch die gemeinnützigen
Bauträger
bzw. Verwaltungen mit den Aufzugwartungsfirmen Gespräche mit dem Ziel
geführt werden,
die Wartungskosten um 20 bis 30 % zu senken?
Wenn nein, warum nicht?
10.
Werden Sie als
Aufsichtsbehörde die gemeinnützigen Bauträger bzw. Verwaltungen
drängen bzw. diese anweisen, die Senkung der in der Zeit der
Preisabsprachen
„ausgemachten" Wartungskosten
für Aufzüge an die betroffenen Mieter weitergeben?
Wenn nein, warum nicht?
11.
Werden Sie als
Aufsichtsbehörde die gemeinnützigen Bauträgern bzw. Verwaltungen
drängen bzw. diese anweisen, klagsweise gegen die kartellrechtlichen
verurteilten
Aufzugsfirmen vorzugehen, damit die
laufenden Wartungskosten herabgesetzt und die zu
viel bezahlte Wartungskosten an die MieterInnen zurückbezahlt
werden können?
Wenn nein, warum nicht?