814/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Aufzugskartell in Europa / Österreich / Illegale Preisabsprachen /

Schadenersatz?"

Nach der von der EU verhängten Kartellstrafe (992 Mio. Euro) gegen vier europäische
Aufzugshersteller - Kone, Otis, Schindler und ThyssenKrupp - prüfen Bauträger,
Hausverwaltungen, aber auch Städte (z.B. Salzburg) und Gemeinden, ob auch sie von diesen
illegalen Preisabsprachen betroffen sind und Schadenersatzansprüche gestellt werden können.
Nach Schätzung von Experten könnten die vier genannten Firmen durch ihre Preisabsprachen
allein in Österreich einen Schaden von 250 Mio. Euro angerichtet haben.

In Österreich ermittelt bereits seit längerem dazu auch die Bundeswettbewerbsbehörde
(Bußgeldverfahren). Parallel dazu geht Österreichs größter privater Wohnungseigentümer, die
Immofinanz-Gruppe, gegen das „Aufzugskartell" vor. Diese beabsichtigt die kartellrechtlich
verurteilten Aufzugsfirmen beim Kartellgericht Wien auf Herabsetzung der Wartungskosten
sowie auf Schadenersatz zu klagen. Dazu wurde auch ein Feststellungsantrag, dass es auch in
Österreich Preisabsprachen gegeben hat, durch die Immofinanz angekündigt. Auch die Stadt
Wien (z.B. „Wiener Wohnen" mit 220.000 Gemeindewohnungen) überprüft derzeit die geltenden
Service-Verträge mit den Aufzugsfirmen, gleiches gilt auch für die Stadt Salzburg.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

 

Anfrage:

1.    Mit wie vielen und welchen Unternehmen hat die BIG Aufzugwartungsverträge
abgeschlossen?

2.                               Welche Beträge hat die BIG jeweils in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005
und 2006 für die Aufzugswartung an diese Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung der
Beträge auf Jahre und Aufzugwartungsfirmen)?

 


3.        Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge bei der BIG ergeben?
Werden die Wartungskosten als überhöht angesehen?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden getroffen?

4.        Werden Sie gegenüber der BIG darauf drängen, dass mit den Aufzugwartungsfirmen
Gespräche mit dem Ziel geführt werden, die aktuellen Wartungskosten um 20 bis 30 % zu
senken?

Wenn nein, warum nicht?

5.                                 Wird die BIG - wie die Immofinanz - eine Senkung der in der Zeit der Preisabsprachen
„ausgemachten" Wartungskosten für Aufzüge an die betroffenen Mieter weitergeben?
Wenn nein, warum nicht?

6.                                 Werden Sie darauf drängen, dass die BIG die kartellrechtlich verurteilten Aufzugsfirmen
auf Herabsetzung der Wartungskosten und Schadenersatz für die Dauer des Kartells
klagen wird?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, werden Sie gegenüber der BIG sicherstellen, dass erstrittene Beträge an die
Mieter der davon betroffenen Liegenschaften und Gebäude weitergegeben werden?
Wenn nein, warum nicht?

7.                                 Sind auch Sie der Auffassung, dass die aktuellen Wartungskosten für Aufzüge
(Serviceverträge) in Österreich generell überhöht sind?

 

8.                                 Werden Sie als Aufsichtsbehörde die gemeinnützigen Bauträger bzw. Verwaltungen
drängen bzw. diese anweisen, die bestehenden Verträge mit Aufzugwartungsfirmen zu
überprüfen, ob bestehende Wartungskosten für Aufzüge herabgesetzt werden können?

9.                                 Werden Sie als Aufsichtsbehörde darauf drängen, dass durch die gemeinnützigen
Bauträger bzw. Verwaltungen mit den Aufzugwartungsfirmen Gespräche mit dem Ziel
geführt werden, die Wartungskosten um 20 bis 30 % zu senken?

Wenn nein, warum nicht?

 


10.                      Werden Sie als Aufsichtsbehörde die gemeinnützigen Bauträger bzw. Verwaltungen
drängen bzw. diese anweisen, die Senkung der in der Zeit der Preisabsprachen
„ausgemachten" Wartungskosten für Aufzüge an die betroffenen Mieter weitergeben?
Wenn nein, warum nicht?

11.                      Werden Sie als Aufsichtsbehörde die gemeinnützigen Bauträgern bzw. Verwaltungen
drängen bzw. diese anweisen, klagsweise gegen die kartellrechtlichen verurteilten
Aufzugsfirmen vorzugehen, damit die laufenden Wartungskosten herabgesetzt und die zu
viel bezahlte Wartungskosten an die MieterInnen zurückbezahlt werden können?
Wenn nein, warum nicht?