816/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.05.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Umsetzung der am 22.9.2005 einstimmig beschlossenen Ausschussfeststellung zu "Licht am Tag"

 

 

Anlässlich der bis zuletzt intensiv diskutierten Beschlussfassung zur Einführung von Licht am Tag hat der Verkehrsausschuss des Nationalrats am 22.9.2005 einstimmig folgende Ausschussfeststellung beschlossen:

„Der Verkehrsausschuss geht davon aus, dass innerhalb von 2 Jahren durch wissenschaftliche Untersuchungen die Wirksamkeit von Licht am Tag auf die Verkehrssicherheit untersucht wird und aufgrund dieser Ergebnisse Vorschläge für eine allfällige verbesserte Regelung dem Nationalrat vorgelegt werden.“

 

Diese Frist nähert sich ihrem Ende, weshalb Aussagen über die „Untersuchungen“ sowie zur weiteren Vorgangsweise möglich sein müssten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Welche „wissenschaftliche Untersuchungen“ (Mehrzahl) haben Sie bzw. Ihr Vorgänger in Umsetzung dieser einstimmigen Willensäußerung des Verkehrsausschusses des Nationalrats beauftragt?

 

2.      Wer sind die Auftragnehmer und bis wann sollen laut der entsprechenden Vereinbarungen die Ergebnisse ihrer Arbeiten vorliegen?

 

3.      Falls Sie bzw. Ihr Vorgänger nur eine entsprechende Untersuchung beauftragt haben – wie haben Sie im einzelnen für ein umfassendes und ausgewogenes Vorgehen bei der Analyse Vorsorge getroffen?

 

4.      In welcher Weise wurde die Situation vor der Einführung von Licht am Tag erhoben, um den im Rahmen der Untersuchung der Wirksamkeit dieses Instruments besonders wichtigen Vorher-Nachher-Vergleich überhaupt zu ermöglichen?

 

5.      Welche Informationen liegen Ihnen zu den Hintergründen der Einführung bzw. Ausweitung von Licht am Tag in anderen europäischen Staaten im Zeitraum seit 2005 sowie zu Wirksamkeitsuntersuchungen in diesen Staaten vor?

 

6.      Kann der Nationalrat davon ausgehen, dass entsprechend der einstimmigen Willensäußerung die Wirkung von Licht am Tag auf die Verkehrssicherheit – und nur diese - im Mittelpunkt der Untersuchung(en) steht und andere Aspekte, die im Zusammenhang mit Licht am Tag diskutiert werden, nicht mit dieser absolut vorrangig zu beurteilenden Sicherheitsfrage vermengt werden?

 

7.      Werden Sie dafür sorgen, dass durch detaillierte Analyse möglicher Zusammenhänge zwischen der wiederholt abnormen Witterungssituation im Untersuchungszeitraum und der Unfall- und Opferentwicklung bei spezifischen Gruppen von VerkehrsteilnehmerInnen – Zufußgehende, Radfahrende, Benutzer einspuriger Kfz – die Wirkung von Licht am Tag auf die Verkehrssicherheit von den Wirkungen anderer Einflussfaktoren eindeutig abgegrenzt werden kann?

 

8.      Welche Untersuchungsergebnisse, Aussagen, Indizien aus dem In- oder Ausland liegen Ihnen im einzelnen vor, die unterschiedliche Verkehrssicherheitswirkungen von Licht am Tag im Sommer- und im Winterhalbjahr belegen? Wir ersuchen um Angabe der jeweiligen Quellen.

 

9.      Wann wurde der auch von Fachleuten im Zusammenhang mit Licht am Tag erwähnte, mit November 2006 fällig gewesene Bericht an die EU-Kommission gelegt, und welchen Inhalt hat dieser im einzelnen?

 

10.    Bis wann werden Sie dem Nationalrat Vorschläge für eine allfällige verbesserte Regelung vorlegen?

 

11.    Welche konkreten Schritte werden Sie zur Umsetzung der bisher noch nicht umgesetzten Forderungen des Nationalen Verkehrssicherheitsprogramms 2002-2010 im einzelnen bis wann setzen?