819/J XXIII. GP
Eingelangt am 11.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Gisela Wurm
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend das Büro für interne Angelegenheiten
Das Büro für Interne
Angelegenheiten ist nach dem Organigramm auf der eigenen
Homepage
ident mit der Abteilung IV/6 des BMI, und wird als eine gänzlich
außerhalb der
klassischen Struktur etablierte eigenständige Dienststelle des
österreichischen
Bundesministeriums für Inneres beschrieben. Die Neustrukturierung
des
BIA im Jahe 2006 läßt auf eine umfangreiche Erweiterung des Tätigkeitsfeldes
schließen. So berichtet auch die Tageszeitung "Heute"
am 12.02.2007, dass die
Überwachungsabteilung
(gemeint BIA) innerhalb von zwei Jahren von 32 auf
beachtliche
52 Bedienstete aufgebläht wurde.
Einem Profil-Artikel vom 26. Februar 2007 ist zu entnehmen, dass sich
hinsichtlich
der
Qualität der BIA-Ermittlungen in letzter Zeit vermehrt kritische
Stimmen geäußert
haben.
Dem Bericht zufolge bezeichnete die „Kieberer-Legende" Max Edelbacher
ganz offen, dass "das BIA meist aus unerfahrenen Landgendarmen besteht,
die im
internationalen
Vergleich nicht gut ausschauen und denen auch nicht wirklich viel
gelingt".
Das Profil berichtet weiters, dass aus den statistischen
Unterlagen des BIA sich
ergebe,
dass es nur in rund 1 % aller vom BIA untersuchten Fälle (im
Vorjahr rund
1.500)
zu rechtskräftigen Verurteilungen kommt. Der BIA-Chef Martin Kreutner
wird
weiters
zitiert, dass der Umstand das die BIA bei seiner Gründung im
Bereich der
Polizei
angesiedelt wurde, eine politische Entscheidung gewesen sei.
Ein Sicherheitsgipfel der Bundesregierung wurde am
22.2.2005 in der Rossauer
Kaserne
abgehalten. Medien berichten zufolge (u.a die "Wiener Zeitung" vom
23.2.2005)
war auch ein Ergebnis des Sicherheitsgipfels, dass die
Organisationseinheit
des BIA evaluiert werden soll. Dabei sollte u.a. untersucht
werden, wie viele Anzeigen auch tatsächlich zu
einer Verurteilung geführt haben
("Die
Presse" vom 23.02.2005). Ergebnisse einer solchen Evaluierung wurden
bislang nicht
bekanntgegeben.
Internationale Bestimmungen sehen einen Handlungsbedarf
bei der Überarbeitung
des
Korruptionsstrafrechts in Österreich vor. Dabei wird es neben
einer Anhebung
der
Strafdrohung bei aktiver Bestechung auch für notwendig
erachtet, eine zentrale
Ermittlungsbehörde unter
Leitung und Aufsicht der Staatsanwaltschaft zu errichten.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie sieht die Personalentwicklung des BIA seit ihrer Gründung aus
(Die Zahl
der
Mitarbeiter ist hiebei nach
Jahren seit der Gründung
gesondert
aufzuschlüsseln)?
2. Wie viele Personen werden gegenwärtig im BIA beschäftigt?
3.
Welche Dienstreisen wurden vom (a) Leiter und (b) sonstigen Mitarbeitern
des
BIA absolviert
i. im Jahr 2001
ii. im Jahr 2002
iii. im Jahr 2003
iv. im Jahr 2004
v. im Jahr 2005
vi. im Jahr 2006
4. Wie hoch waren die
Kosten der einzelnen Dienstreisen für diese
Personen,
inkl
Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten (aufgeschlüsselt
nach
Person und Kalenderjahr)?
5. Wie viele
Ermittlungsverfahren hat das Büro für Interne
Angelegenheiten seit
seiner
Errichtung durchgeführt (Aufschlüsselung nach
Jahren)?
i. Wieviele dieser Anzeigen haben in absoluten Zahlen zu gerichtlichen
Strafanträgen bzw. Anklagen geführt?
ii. Wieviele dieser Anzeigen haben in absoluten Zahlen zu
Verurteilungen
geführt?
6. Hat das BMI bzw.
das BIA ein Überprüfungssystem,
demzufolge überprüft
werden
kann, wieviele der angezeigten Fälle
zu einer strafrechtlichen
Verurteilung
geführt haben?
i. Wenn nein, wie wird dann
sichergestellt, dass das Ergebnis aus dem
Strafverfahren
auch den zuständigen Dienst- und Disziplinarbehörden zur
gesonderten
und eigenen Beurteilung sowie allfälligen weiteren
Veranlassung
übermittelt
wird?
7. Wie viele Ermittlungsverfahren des BIA haben Mitarbeiter des BMI betroffen?
8.
Wie viele Ermittlungsverfahren des BIA haben Mitarbeiter einer dem BMI
nachgeordneten
Behörde betroffen?
9.
Wie viele Ermittlungsverfahren
des BIA haben
Mitarbeiter anderer
Bundesministerien
betroffen?
10. Wie
viele Ermittlungsverfahren des
BIA haben Mitarbeiter anderer
Gebietskörperschaften betroffen?
11. Hat es Ermittlungsverfahren im BMI
gegen Mitarbeiter des BIA gegeben?
i. wenn ja, mit welchem Ergebnis?
12. Wer führt im BMI
zuständigkeitshalber Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter
des BIA?
13.
Hat entsprechend
den Ergebnissen
des Sicherheitsgipfels der
Bundesregierung
am 22.2.2005 eine Evaluierung des Büros für Interne
Angelegenheiten
stattgefunden?
14. Wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Evaluierung?
15. Wenn nein,
warum hat es eine solche Evaluierung noch nicht gegeben bzw.
ist
eine solche weiterhin geplant?
16. Wird es im Rahmen der Erfüllung der
internationalen Verpflichtungen und
Errichtung
einer zentralen Ermittlungsbehörde auch zur Überleitung
und
Ausbau
von Einrichtungen des Büros für Interne
Angelegenheiten kommen?