819/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Gisela Wurm

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend das Büro für interne Angelegenheiten

Das Büro für Interne Angelegenheiten ist nach dem Organigramm auf der eigenen
Homepage ident mit der Abteilung IV/6 des BMI, und wird als eine gänzlich
außerhalb der klassischen Struktur etablierte eigenständige Dienststelle des
österreichischen Bundesministeriums für Inneres beschrieben. Die Neustrukturierung
des BIA im Jahe 2006 läßt auf eine umfangreiche Erweiterung des Tätigkeitsfeldes
schlie
ßen. So berichtet auch die Tageszeitung "Heute" am 12.02.2007, dass die
Überwachungsabteilung (gemeint BIA) innerhalb von zwei Jahren von 32 auf
beachtliche 52 Bedienstete aufgebläht wurde.

Einem Profil-Artikel vom 26. Februar 2007 ist zu entnehmen, dass sich hinsichtlich
der Qualität der BIA-Ermittlungen in letzter Zeit vermehrt kritische Stimmen geäußert
haben. Dem Bericht zufolge bezeichnete die Kieberer-Legende" Max Edelbacher
ganz offen, dass "das BIA meist aus unerfahrenen Landgendarmen besteht, die im
internationalen Vergleich nicht gut ausschauen und denen auch nicht wirklich viel
gelingt".

Das Profil berichtet weiters, dass aus den statistischen Unterlagen des BIA sich
ergebe, dass es nur in rund 1 % aller vom BIA untersuchten Fälle (im Vorjahr rund
1.500) zu rechtskräftigen Verurteilungen kommt. Der BIA-Chef Martin Kreutner wird
weiters zitiert, dass der Umstand das die BIA bei seiner Gründung im Bereich der
Polizei angesiedelt wurde, eine politische Entscheidung gewesen sei.

Ein Sicherheitsgipfel der Bundesregierung wurde am 22.2.2005 in der Rossauer
Kaserne abgehalten. Medien berichten zufolge (u.a die "Wiener Zeitung" vom
23.2.2005) war auch ein Ergebnis des Sicherheitsgipfels, dass die
Organisationseinheit des BIA evaluiert werden soll. Dabei sollte u.a. untersucht


werden, wie viele Anzeigen auch tatsächlich zu einer Verurteilung geführt haben
("Die Presse" vom 23.02.2005). Ergebnisse einer solchen Evaluierung wurden
bislang nicht bekanntgegeben.

Internationale Bestimmungen sehen einen Handlungsbedarf bei der Überarbeitung
des Korruptionsstrafrechts in Österreich vor. Dabei wird es neben einer Anhebung
der Strafdrohung bei aktiver Bestechung auch für notwendig erachtet, eine zentrale
Ermittlungsbehörde unter Leitung und Aufsicht der Staatsanwaltschaft zu errichten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres nachstehende

Anfrage:

1.             Wie sieht die Personalentwicklung des BIA seit ihrer Gründung aus (Die Zahl
der   Mitarbeiter  ist   hiebei   nach   Jahren   seit  der  Gründung   gesondert
aufzuschlüsseln)?

2.             Wie viele Personen werden gegenwärtig im BIA beschäftigt?

3.             Welche Dienstreisen wurden vom (a) Leiter und (b) sonstigen Mitarbeitern des
BIA absolviert

i.         im Jahr 2001

ii.         im Jahr 2002

iii.         im Jahr 2003

iv.          im Jahr 2004

v.          im Jahr 2005

vi.         im Jahr 2006

4.   Wie hoch waren die Kosten der einzelnen Dienstreisen für diese Personen,
inkl Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten (aufgeschlüsselt
nach Person und Kalenderjahr)?


5.   Wie viele Ermittlungsverfahren hat das Büro für Interne Angelegenheiten seit
seiner Errichtung durchgeführt (Aufschlüsselung nach Jahren)?

i. Wieviele dieser Anzeigen haben in absoluten Zahlen zu gerichtlichen
Strafanträgen bzw. Anklagen geführt?

ii. Wieviele dieser Anzeigen haben in absoluten Zahlen zu Verurteilungen
  
geführt?

6.   Hat das BMI bzw. das BIA ein Überprüfungssystem, demzufolge überprüft
werden  kann,   wieviele  der angezeigten  Fälle  zu  einer strafrechtlichen
Verurteilung geführt haben?

i.   Wenn nein, wie wird dann sichergestellt, dass das Ergebnis aus dem
Strafverfahren auch den zuständigen Dienst- und Disziplinarbehörden zur
gesonderten und eigenen Beurteilung sowie allfälligen weiteren
Veranlassung übermittelt wird?

7.            Wie viele Ermittlungsverfahren des BIA haben Mitarbeiter des BMI betroffen?

8.            Wie viele Ermittlungsverfahren des BIA haben Mitarbeiter einer dem BMI
nachgeordneten Behörde betroffen?

9.            Wie   viele    Ermittlungsverfahren   des    BIA   haben    Mitarbeiter   anderer
Bundesministerien betroffen?

10.    Wie   viele   Ermittlungsverfahren   des   BIA   haben    Mitarbeiter   anderer
Gebietskörperschaften betroffen?

11.    Hat es Ermittlungsverfahren im BMI gegen Mitarbeiter des BIA gegeben?
i. wenn ja, mit welchem Ergebnis?

12.    Wer führt im BMI zuständigkeitshalber Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter
des BIA?

13.    Hat     entsprechend     den     Ergebnissen     des     Sicherheitsgipfels     der
Bundesregierung am 22.2.2005 eine  Evaluierung  des Büros für Interne
Angelegenheiten stattgefunden?

14.    Wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Evaluierung?

15.    Wenn nein, warum hat es eine solche Evaluierung noch nicht gegeben bzw.
ist eine solche weiterhin geplant?


16. Wird es im Rahmen der Erfüllung der internationalen Verpflichtungen und
Errichtung einer zentralen Ermittlungsbehörde auch zur Überleitung und
Ausbau von Einrichtungen des Büros für Interne Angelegenheiten kommen?