82/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Herbert Kickl u.
und Kollegen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend die Wettbewerbsverzerrung im Tourismus durch die so genannte Chalet-
Methode

St. Anton am Arlberg verfügt über rund 9500 Gästebetten. Geschätzte 1800 davon mieten oder pachten Engländer und dortige Firmen (Reisebüros) - jeweils für die ganze Wintersaison und bieten meist ganze Häuser als Chalets an. Verkauft und  bezahlt werden die Leistungen - Flug und Unterkunft samt Halbpension – in England. Beschäftigt wird ausschließlich Personal, das in England gemeldet wird, auch wenn es aus anderen EU-Ländern, wie z.B. Portugal stammt.

Heimische Tourismusunternehmer fühlen sich durch dieses Modell benachteiligt da durch dieses Modell die englischen Firmen weniger Abgaben als die österreichischen Betriebe an den Staat, die Krankenversicherung, sowie an die Gemeinde bezahlen und daher billiger anbieten können, was zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. So erhalte der österreichische Staat durch die Meldung der Mitarbeiter in England keine Abgaben. Und auf Kosten des Sozialstaats gehe, dass die Tiroler Gebietskrankenkasse die Kosten mit England nicht verrechnen könne, weil bisher keine Gegenverrechnung von Leistungen möglich sei. Daher würden ärztliche Leistungen für die in England gemeldeten Mitarbeiter erbracht, ohne dass irgendjemand in Österreich dafür Geld erhalte, da keine Sozialversicherungsbeiträge abgeliefert würden.

Wie man hört, gibt es bereits Nachahmer der Chalet-Methode in anderen Tiroler Regionen u. österreichischen Orten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende Anfrage:

Anfrage:

1.  Ist    Ihnen    dieses    Chalet    Modell    mit    seinen    ganzen    sozial-    u. abgabenrechtlichen Auswirkungen bekannt? Wenn ja, wie beurteilen Sie dieses Modell?

 

2.             Welche Schritte haben Sie bisher unternommen, um eine Gegenverrechnung von erbrachten Sozialleistungen mit England zu ermöglichen?

3.             Wie hoch schätzen Sie die bisher von den österreichischen Krankenkassen erbrachten   u.   nicht   verrechneten   Sozialleistungen   für  die   in   England beschäftigten Personen?


4.              Seit wann besteht die Möglichkeit erbrachte Sozialleistungen mit Portugal gegenzuverrechnen u. wie hoch sind die Beträge, die bisher schon mit Portugal gegenverrechnet wurden?

5.              Gibt es noch weitere Staaten,  mit denen keine Gegenverrechnung von erbrachten Sozialleistungen möglich ist? Wenn ja, welche u. wie hoch sind in etwa die erbrachten Sozialleistungen für Personen aus diesen Ländern?

6.              Wie hoch beziffern Sie im allgemeinen die Forderungen, die österreichische Krankenkassen  an  ausländische   Krankenkassen,  wie  z.B.   an  deutsche Krankenkassen, haben? Wie lange dauert mit welchem Land der Ausgleich dieser offenen Forderungen?

7.              Könnte das Defizit der österreichischen Krankenkassen vermieten werden, wenn eine korrekte Abrechnung von erbrachten Leistungen mit ausländischen Kassen möglich wäre?

8.              Wie hoch beziffern Sie die Abgabenausfälle, die durch dieses Modell den österreichischen Gemeinden entstehen?

9.              Was     kann     zum     Schutz     heimischer     Unternehmer     vor     dieser Wettbewerbsverzerrung unternommen werden?