820/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend „Aufzugskartell in Europa / Österreich / Illegale Preisabsprachen /

Schadenersatz?"

Nach der von der EU verhängten Kartellstrafe (992 Mio. Euro) gegen vier europäische
Aufzugshersteller - Kone, Otis, Schindler und ThyssenKrupp - prüfen Bauträger,
Hausverwaltungen, aber auch Städte (z.B. Salzburg) und Gemeinden, ob auch sie von diesen
illegalen Preisabsprachen betroffen sind und Schadenersatzansprüche gestellt werden können.
Nach Schätzung von Experten könnten die vier genannten Firmen durch ihre Preisabsprachen
allein in Österreich einen Schaden von 250 Mio. Euro angerichtet haben.

In Österreich ermittelt bereits seit längerem dazu auch die Bundeswettbewerbsbehörde
(Bußgeldverfahren). Parallel dazu geht Österreichs größter privater Wohnungseigentümer, die
Immofinanz-Gruppe, gegen das „Aufzugskartell" vor. Diese beabsichtigt die kartellrechtlich
verurteilten Aufzugsfirmen beim Kartellgericht Wien auf Herabsetzung der Wartungskosten
sowie auf Schadenersatz zu klagen. Dazu wurde auch ein Feststellungsantrag, dass es auch in
Österreich Preisabsprachen gegeben hat, durch die Immofinanz angekündigt. Auch die Stadt
Wien (z.B. „Wiener Wohnen" mit 220.000 Gemeindewohnungen) überprüft derzeit die geltenden
Service-Verträge mit den Aufzugsfirmen, gleiches gilt auch für die Stadt Salzburg.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für europäische und
internationale Angelegenheiten nachstehende


Anfrage:

1.    Mit wie vielen und welchen Unternehmen hat das Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten Aufzugwartungsverträge abgeschlossen?

2.                                Welche Beträge hat das BMEIA jeweils in den Jahren 2000,2001,2002,2003, 2004,
2005 und 2006 für die Aufzugswartung an diese Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung
der Beträge auf Jahre und Aufzugwartungsfirmen)?

3.                                Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge durch das BMEIA ergeben?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden getroffen?

4.                                Sind auch Sie der Auffassung, dass die aktuellen Wartungskosten für Aufzüge
(Serviceverträge) in Österreich generell überhöht sind?

5.                                Werden Sie mit den Aufzugwartungsfirmen Gespräche mit dem Ziel führen, dass die
aktuellen Wartungskosten um 20 bis 30 % gesenkt werden?

Wenn nein, warum nicht?

6.                                Wie hoch schätzen Sie den finanziellen Schaden ein, der Ihrem Ministerium während der
Dauer des Kartells entstanden ist?

7.                                Werden Sie die kartellrechtlich verurteilten Aufzugsfirmen auf Herabsetzung der
Wartungskosten und Schadenersatz für die Dauer des Kartells klagen?

Wenn nein, warum nicht?