820/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.05.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend „Aufzugskartell in Europa / Österreich / Illegale Preisabsprachen /
Schadenersatz?"
Nach der von der EU
verhängten Kartellstrafe (992 Mio. Euro) gegen vier europäische
Aufzugshersteller - Kone, Otis, Schindler
und ThyssenKrupp - prüfen Bauträger,
Hausverwaltungen, aber auch Städte
(z.B. Salzburg) und Gemeinden, ob auch sie von diesen
illegalen Preisabsprachen betroffen sind und Schadenersatzansprüche
gestellt werden können.
Nach Schätzung von Experten könnten die vier genannten Firmen durch
ihre Preisabsprachen
allein in Österreich einen Schaden von 250 Mio. Euro angerichtet
haben.
In Österreich
ermittelt bereits seit längerem dazu auch die
Bundeswettbewerbsbehörde
(Bußgeldverfahren). Parallel dazu geht Österreichs
größter privater Wohnungseigentümer, die
Immofinanz-Gruppe, gegen das „Aufzugskartell" vor. Diese
beabsichtigt die kartellrechtlich
verurteilten Aufzugsfirmen beim Kartellgericht Wien auf Herabsetzung der
Wartungskosten
sowie auf Schadenersatz zu klagen. Dazu wurde auch ein Feststellungsantrag,
dass es auch in
Österreich Preisabsprachen gegeben hat, durch die Immofinanz
angekündigt. Auch die Stadt
Wien (z.B. „Wiener Wohnen" mit
220.000 Gemeindewohnungen) überprüft derzeit die geltenden
Service-Verträge mit den Aufzugsfirmen, gleiches gilt auch für
die Stadt Salzburg.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
europäische und
internationale
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1.
Mit wie vielen und welchen Unternehmen hat das Bundesministerium
für europäische und
internationale
Angelegenheiten Aufzugwartungsverträge abgeschlossen?
2.
Welche Beträge hat das BMEIA jeweils in den Jahren
2000,2001,2002,2003, 2004,
2005
und 2006 für die Aufzugswartung an diese Unternehmen bezahlt
(Aufschlüsselung
der Beträge auf
Jahre und Aufzugwartungsfirmen)?
3.
Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge durch
das BMEIA ergeben?
Wenn ja, welche
Schlussfolgerungen wurden getroffen?
4.
Sind auch Sie der Auffassung, dass die aktuellen Wartungskosten
für Aufzüge
(Serviceverträge)
in Österreich generell überhöht sind?
5.
Werden Sie mit den Aufzugwartungsfirmen Gespräche mit dem Ziel
führen, dass die
aktuellen
Wartungskosten um 20 bis 30 % gesenkt werden?
Wenn nein, warum nicht?
6.
Wie hoch schätzen Sie den finanziellen Schaden ein, der Ihrem
Ministerium während der
Dauer des Kartells
entstanden ist?
7.
Werden Sie die kartellrechtlich verurteilten Aufzugsfirmen auf
Herabsetzung der
Wartungskosten und
Schadenersatz für die Dauer des Kartells klagen?
Wenn nein, warum nicht?