822/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Aufzugskartell in Europa / Österreich / Illegale Preisabsprachen /

Schadenersatz?"

Nach der von der EU verhängten Kartellstrafe (992 Mio. Euro) gegen vier europäische
Aufzugshersteller - Kone, Otis, Schindler und ThyssenKrupp - prüfen Bauträger,
Hausverwaltungen, aber auch Städte (z.B. Salzburg) und Gemeinden, ob auch sie von diesen
illegalen Preisabsprachen betroffen sind und Schadenersatzansprüche gestellt werden können.
Nach Schätzung von Experten könnten die vier genannten Firmen durch ihre Preisabsprachen
allein in Österreich einen Schaden von 250 Mio. Euro angerichtet haben.

In Österreich ermittelt bereits seit längerem dazu auch die Bundeswettbewerbsbehörde
(Bußgeldverfahren). Parallel dazu geht Österreichs größter privater Wohnungseigentümer, die
Immofinanz-Gruppe, gegen das „Aufzugskartell" vor. Diese beabsichtigt die kartellrechtlich
verurteilten Aufzugsfirmen beim Kartellgericht Wien auf Herabsetzung der Wartungskosten
sowie auf Schadenersatz zu klagen. Dazu wurde auch ein Feststellungsantrag, dass es auch in
Österreich Preisabsprachen gegeben hat, durch die Immofinanz angekündigt. Auch die Stadt
Wien (z.B. „Wiener Wohnen" mit 220.000 Gemeindewohnungen) überprüft derzeit die geltenden
Service-Verträge mit den Aufzugsfirmen, gleiches gilt auch für die Stadt Salzburg.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage:

1.    Mit wie vielen und welchen Unternehmen haben die Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) Aufzugwartungsverträge abgeschlossen?

2.                                Welche Beträge haben die ÖBB jeweils in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005
und 2006 für die Aufzugswartung an diese Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung der
Beträge auf Jahre und Aufzugwartungsfirmen)?


3.                                Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge bei den ÖBB ergeben?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden getroffen?

4.               Werden Sie gegenüber der ÖBB darauf drängen, dass mit den Aufzugwartungsfirmen
Gespräche mit dem Ziel geführt werden, die aktuellen Wartungskosten um 20 bis 30 % zu
senken?

Wenn nein, warum nicht?

5.                                Wenn nein, werden Sie als ressortzuständiger Bundesminister auf die ÖBB Einfluss
nehmen bzw. diese anweisen, die bestehenden Verträge mit Aufzugwartungsfirmen zu
überprüfen?

6.                                Werden Sie als ressortzuständiger Bundesminister auf die ÖBB Einfluss nehmen bzw.
diese anweisen, dass eine Senkung der in der Zeit der Preisabsprachen „ausgemachten"
Wartungskosten für Aufzüge an die betroffenen Mieter weitergeben?

Wenn nein, warum nicht?

7.        Werden Sie als ressortzuständiger Bundesminister auf die ÖBB Einfluss nehmen bzw.
diese anweisen, klagsweise gegen die kartellrechtlichen verurteilten Aufzugsfirmen
vorzugehen, damit die laufenden Wartungskosten herabgesetzt und die zu viel bezahlten
Wartungskosten an die ÖBB zurückbezahlt werden?

Wenn nein, warum nicht?