822/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Aufzugskartell in Europa / Österreich / Illegale Preisabsprachen /
Schadenersatz?"
Nach der von der EU
verhängten Kartellstrafe (992 Mio. Euro) gegen vier europäische
Aufzugshersteller - Kone, Otis, Schindler
und ThyssenKrupp - prüfen Bauträger,
Hausverwaltungen, aber auch Städte
(z.B. Salzburg) und Gemeinden, ob auch sie von diesen
illegalen Preisabsprachen betroffen sind und Schadenersatzansprüche
gestellt werden können.
Nach Schätzung von Experten könnten die vier genannten Firmen durch
ihre Preisabsprachen
allein in Österreich einen Schaden von 250 Mio. Euro angerichtet
haben.
In Österreich
ermittelt bereits seit längerem dazu auch die
Bundeswettbewerbsbehörde
(Bußgeldverfahren). Parallel dazu geht Österreichs
größter privater Wohnungseigentümer, die
Immofinanz-Gruppe, gegen das „Aufzugskartell" vor. Diese
beabsichtigt die kartellrechtlich
verurteilten Aufzugsfirmen beim Kartellgericht Wien auf Herabsetzung der
Wartungskosten
sowie auf Schadenersatz zu klagen. Dazu wurde auch ein Feststellungsantrag,
dass es auch in
Österreich Preisabsprachen gegeben hat, durch die Immofinanz
angekündigt. Auch die Stadt
Wien (z.B. „Wiener Wohnen" mit
220.000 Gemeindewohnungen) überprüft derzeit die geltenden
Service-Verträge mit den Aufzugsfirmen, gleiches gilt auch für
die Stadt Salzburg.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation
und Technologie
nachstehende
Anfrage:
1.
Mit wie vielen und welchen Unternehmen haben die Österreichischen
Bundesbahnen
(ÖBB)
Aufzugwartungsverträge abgeschlossen?
2.
Welche Beträge haben die ÖBB jeweils in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005
und 2006 für die
Aufzugswartung an diese Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung der
Beträge auf Jahre und Aufzugwartungsfirmen)?
3.
Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge bei
den ÖBB ergeben?
Wenn ja, welche
Schlussfolgerungen wurden getroffen?
4.
Werden Sie gegenüber der ÖBB darauf drängen,
dass mit den Aufzugwartungsfirmen
Gespräche
mit dem Ziel geführt werden, die aktuellen Wartungskosten um 20 bis 30 %
zu
senken?
Wenn nein, warum nicht?
5.
Wenn nein,
werden Sie als ressortzuständiger Bundesminister auf die ÖBB Einfluss
nehmen bzw. diese anweisen, die bestehenden
Verträge mit Aufzugwartungsfirmen zu
überprüfen?
6.
Werden Sie als ressortzuständiger Bundesminister auf die ÖBB
Einfluss nehmen bzw.
diese anweisen, dass eine Senkung der in der Zeit der Preisabsprachen
„ausgemachten"
Wartungskosten
für Aufzüge an die betroffenen Mieter weitergeben?
Wenn nein, warum nicht?
7. Werden Sie als
ressortzuständiger Bundesminister auf die ÖBB Einfluss nehmen bzw.
diese anweisen, klagsweise gegen die kartellrechtlichen verurteilten
Aufzugsfirmen
vorzugehen, damit die laufenden
Wartungskosten herabgesetzt und die zu viel bezahlten
Wartungskosten an die ÖBB zurückbezahlt werden?
Wenn nein, warum nicht?