823/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.05.2007
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weinzinger, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Umsetzung der UNO-Resolution 1325 - Förderung von Frauen in der Konfliktvermeidung und Konfliktbeilegung

 

 

Mit der UN-Sicherheitsresolution 1325 soll die gleichberechtigte Einbindung von Frauen und Frauenanliegen in der Konfliktprävention, Konfliktlösung sowie Friedenssicherung gewährleistet werden.

 

Im Regierungsprogramm heißt es zu diesem Thema: „Bei internationalen Einsätzen zum Wiederaufbau von Gesellschaften in Post-Konflikt Situationen ist die Stellung von Frauen zu stärken – als schutzbedürftige Betroffene in den Ländern als auch als Entscheidungsträgerinnen in den Missionen.“

 

Im „Dreijahresprogramm 2006 – 2008“  der Österreichischen Entwicklungszu­sammen­arbeit (ÖEZA) wird die Bedeutung der Gender-Gleichstellung in allen Aktivitäten der ÖEZA hervorgehoben. Auch in der Öffentlichkeitsarbeit soll die „zentrale Rolle von Frauen in Entwicklungs- aber auch Friedens- und Versöhnungs­prozessen“ (S. 42) vermittelt werden. Während der österreichischen EU-Präsident­schaft beschäftigte sich die Konferenz „Building Peace – Empowering Women“ mit diesem Thema.

 

Die Gender-Leitlinien der ÖEZA „Geschlechtergleichstellung und Empowerment von Frauen“ weisen „persönliche Sicherheit/security“ als einen der drei Kernbereiche der Genderpolitik aus, wobei in diesem v.a. folgende Programme und Projekte unterstützt werden (S. 9):

 

·        Beseitigung von (sexueller) Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen im Haushalt, am Arbeitsplatz, an öffentlichen Plätzen, in Flüchtlingslagern und in bewaffneten Konflikten

·        Bekämpfung und Unterbindung des Frauen- und Mädchenhandels

·        Rehabilitierungshilfen für durch Gewalt traumatisierte Personen

·        Konfliktvermeidung und Friedenssicherung unter aktiver Einbeziehung und Beteiligung von Frauen

 

Was die Resolution 1325 des Sicherheitsrates betrifft, so fördert „die OEZA (...) Maßnahmen der Konfliktlösung gemäß dieser Resolution.“ (S. 12)

 

Ein österreichischer Aktionsplan zur Resolution 1325 liegt bisher aber nicht vor. Bisher haben Großbritannien, Dänemark, Schweden und Norwegen einen solchen Nationalen Aktionsplan erstellt.

Ein solcher Aktionsplan soll zeigen, wie das Konzept des Gender-Mainstreaming auf den gesamten Bereich von Frieden und Sicherheit angewendet wird (also im Bereich Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik). Dabei sollte es nicht „nur“ darum gehen, mehr Frauen einzubeziehen, sondern zu analysieren, in welcher Weise die Einbeziehung von Gender als Kategorie z.B. die Konzepte von Peacekeeping und Peacebuilding verändern.

 

Auch die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ist von der Resolution 1325 betroffen. Denn die EU bzw. einzelne EU-Mitgliedsstaaten beteiligen sich zunehmend an zivilen, insbesondere aber an militärischen Interventionen in Kriegsgebieten und Krisenregionen. Die Resolution 1325 findet bisher aber kaum Beachtung

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie viele Mittel werden für den ÖEZA-Genderschwerpunktes „persönliche Sicherheit/security“ 2007 und 2008 bereit gestellt?

 

2. Für welche Maßnahmen werden diese Mittel bereit gestellt?

 

3. Wird ein österreichischer Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 erstellt? Wenn ja, wann wird dieser  präsentiert? Wenn nein, warum nicht?

 

4. Gibt es hinsichtlich der Umsetzung der Resolution 1325 eine Zusammenarbeit zwischen dem BMeiA und dem BMLV? Wenn ja, seit wann, und was wurde bisher an Ergebnissen erreicht? Wenn nein, warum nicht?

 

5. In welcher Form werden Sie – in Absprache mit dem Verteidigungsminister – dafür Sorge tragen, dass frauenpolitische und (geschlechter)demokratische Vorstellungen, deren Berücksichtigung von der UN-Resolution 1325 völkerrechtlich zwingend vorgeschrieben wird, auch Eingang in die ESVP finden?

 

6. Wie groß ist der Anteil aus dem österreichischen Budget, der in den      UN-Anti-Gewaltfonds fließt? Von welchem Budgetposten für welche UNO-Organisation wird dies beglichen?

 

7. Sind Maßnahmen geplant, um von Gewalt bedrohte Menschenrechtsverteidiger­innen zu schützen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind das konkret? Wenn ja, für welche Menschenrechtsverteidigerinnen aus welchen Staaten wurden und werden diese Maßnahmen ergriffen?