824/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.05.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Umsetzung UNO-Resolution 1325 - Förderung von Frauen in der Konfliktvermeidung und Konfliktbegleitung

 

 

Mit der UN-Sicherheitsresolution 1325 soll die gleichberechtigte Einbindung von Frauen und Frauenanliegen in der Konfliktprävention, Konfliktlösung sowie Friedenssicherung gewährleistet werden.

 

Im Regierungsprogramm heißt es zu diesem Thema: „Bei internationalen Einsätzen zum Wiederaufbau von Gesellschaften in Post-Konflikt Situationen ist die Stellung von Frauen zu stärken – als schutzbedürftige Betroffene in den Ländern als auch als Entscheidungsträgerinnen in den Missionen.“

 

Ein österreichischer Aktionsplan zur Resolution 1325 liegt bisher aber nicht vor. Bisher haben Großbritannien, Dänemark, Schweden und Norwegen einen solchen Nationalen Aktionsplan erstellt.

 

Ein solcher Aktionsplan soll zeigen, wie das Konzept des Gender-Mainstreaming auf den gesamten Bereich von Frieden und Sicherheit angewendet wird (also im Bereich Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik). Dabei sollte es nicht „nur“ darum gehen, mehr Frauen einzubeziehen, sondern zu analysieren, in welcher Weise die Einbeziehung von Gender als Kategorie z.B. die Konzepte von Peacekeeping und Peacebuilding verändern.

 

Auch die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ist von der Resolution 1325 betroffen. Denn die EU bzw. einzelne EU-Mitgliedsstaaten beteiligen sich zunehmend an zivilen, insbesondere aber an militärischen Interventionen in Kriegsgebieten und Krisenregionen. Die Resolution 1325 findet bisher aber kaum Beachtung

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wird ein österreichischer Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 erstellt? Wenn ja, wann wird dieser präsentiert? Wenn nein, warum nicht?

 

2. Gibt es hinsichtlich der Umsetzung der Resolution 1325 eine Zusammenarbeit zwischen dem BMeiA und dem BMLV? Wenn ja, seit wann, und was wurde bisher an Ergebnissen erreicht? Wenn nein, warum nicht?

 

3. In welcher Form werden Sie – in Absprache mit der Außenministerin – dafür Sorge tragen, dass frauenpolitische und (geschlechter)demokra­tische Vorstellungen, deren Berücksichtigung von der UN-Resolution 1325 völkerrechtlich zwingend vorgeschrieben wird, Eingang in die ESVP finden?