840/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.05.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend die Doppelfunktion von Ministerialrat Eugen Jesser

 

 

Die intensiven Diskussionen darüber, ob am Augartenspitz im zweiten Wiener Gemeindebezirk ein Konzerthalle für die Wiener Sängerknaben oder ein Filmkulturzentrum errichtet werden soll, sind nicht zuletzt auch ein Zeichen für den außerordentlichen kulturpolitischen Stellenwert, der dieser Entscheidung zukommt.

In dieser Auseinandersetzung spielt Dr. Eugen Jesser offenbar eine Doppelrolle, da er nicht nur Präsident und Direktor der Wiener Sängerknaben ist, sondern zugleich auch Ministerialrat im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur – und in dieser Funktion unter anderem zuständig für Angelegenheiten des Leistungsaustauschvertrages mit den Sängerknaben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Inwieweit war oder ist Ministerialrat Jesser in die Gestaltung des Leistungs­austausch­vertrags mit den Wiener Sängerknaben eingebunden?

2. Ist die Abteilung IV/6, der laut Geschäftseinteilung des BMUKK Ministerialrat Jesser vorsteht, mit der Achtung der Einhaltung des Leistungsaustausch­vertrags mit den Wiener Sängerknaben betraut?

3. Können Sie Interessenskollisionen oder Befangenheit eines Beamten aus­schlie­ßen, der zugleich Präsident des Vertragspartners Wiener Sängerknaben ist?

4. Wie lässt sich die umfangreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit Ministerialrat Jessers für die Wiener Sängerknaben mit den Dienstpflichten im Ministerium vereinbaren?

5. Hatte Ministerialrat Jesser die Billigung des BMUKK einzuholen, als er im Jahr 2001 zum Präsidenten der Wiener Sängerknaben ernannt wurde?

6. Welche erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen wurden Herrn Ministerialrat Jesser seitens der Dienstbehörde seit 2001 genehmigt?

7. Können Sie ausschließen, dass Ministerialrat Jesser im Zusammenhang mit sei­ner Tätigkeit für das Ministerium Informationen aus dem BMUKK zum Vorteil der Wiener Sängerknaben verwendet hat?

8. Welche regelmäßigen Wochendienstzeiten hat Ministerialrat Jesser?

9. Welche Teilzeitkarenz- oder sons­tigen Freistellungs­regelungen hat Ministerialrat Jesser in den Jahren 2001 bis 2006 in Anspruch genommen?

10. Wie viele Reisen der Wiener Sängerknaben hat Ministerialrat Jesser in den Jahren 2001 bis 2006 begleitet und dem Ministerium bekanntgegeben?

11. Hat Ministerialrat Jesser im Auftrag des Bundesministeriums Dienstreisen unter­nommen, die in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit Reisen der Wiener Sängerknaben gestanden sind?

12. Welche Art von Beurlaubung (z. B. Sonderurlaub) wurde Herrn Ministerialrat Jesser für die Durchführung der Reisen mit den Sängerknaben genehmigt?