843/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gaßner

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend „Eier-Betrug: Millionen Holländische Eier importiert und im Burgenland illegal

gestempelt"

Anfang April 2007 wurde auch öffentlich bekannt, dass der burgenländische Eierhändler Schlögl
über 8 Millionen Eier in den Niederlanden gekauft und nach Österreich verbracht hat. Entgegen
europarechtlicher Bestimmungen wurden diese dann in der österreichischen Packstelle von
Schlögl illegal gestempelt (Code) und über den Lebensmittelhandel als Bodenhaltungseier an die
KonsumentInnen verkauft: Holländische Eier wurden damit zu österreichischen Eiern!!

Der Code, der in Österreich auf Eier gestempelt wird, gibt Aufschluss über den Weg von Eiern:
Herkunftsland (AT für Österreich), Haltungsform (O=bio; l=Freiland; 2=Bodenhaltung;
3=Käfig), Legebetrieb (Nummerncode) und Freiwilligkeit der Haltbarkeit (Datumstempel):
maximal 28 Tage ab dem Tag der Abholung vom Legebetrieb. Bei Bio-Eiern muss zusätzlich die
jeweilige Kontrollstelle auf der Verpackung angegeben sein.

Aufgedeckt wurden diese Betrügereien letztendlich durch die „Kontrollstelle für artgerechte
Nutztierhaltung". Nach einigen Informationen aus Deutschland, dass unbeschriftete Ware (Eier)
aus Holland nach Österreich verkauft wurde, wurden intern bereits die österreichischen
Kontrollstellen und Gütezeichenvergabestellen informiert.

Diese ermittelten vorerst ergebnislos, weil - wie später festgestellt wurde - die betroffene
Packstelle Schlögl alle diese Warenströme von holländischen Eiern nicht in ihre Aufzeichnungen
aufgenommen hat. Damit wurden vorsätzlich die österreichischen Kontrollstellen über die
Einfuhr und Umdeklaration von holländischen Eiern getäuscht.

Erst weitere Recherchen, besonders die einer deutschen Agrarzeitung (mit Österreichausgabe) hat
die Ermittlungen der österreichischen Kontrollstellen fündig werden lassen. Insbesondere in
Zusammenarbeit mit der deutschen Kontrollstelle, die diese Eierlieferungen von Holland nach
Österreich aufgezeichnet hatte, konnten diese Malversationen und Manipulationen den
österreichischen Kontrollstellen bekannt gegeben werden.


Die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung hat nun diese Vorfalle den einzelnen
Gütezeichen-Vergabestellen gemeldet und darüber hinaus eine Meldung an die
Lebensmittelaufsicht und an die Güteklassenbehörde des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft gemeldet.

Durch derartige Malversationen und Manipulationen - wie dargestellt - erleiden die
österreichischen Bauern und andere Verarbeiter sowie die Packstellen einen massiven
Wettbewerbsnachteil. So wurden durch die manipulierte Eier-Deklaration die österreichischen
Bauern durch die niedrigen Einkaufspreise in Holland (minus 40 %) klar benachteiligt. Auch die
Packstellen, die weiterhin österreichische Bodenhaltungseier gekauft haben, wurden
benachteiligt: Diese hatten keine Möglichkeit, der starken Nachfrage nach Bodenhaltungseier aus
Österreich nachzukommen und diese dem Lebensmittelhandel zu liefern. Die seriös arbeitenden
und nicht schwindelnden Packstellen haben dadurch sogar Absatzmöglichkeiten im
Lebensmittelhandel verloren.

Diese Manipulationen widersprechen zutiefst den Zielen von SPÖ und ÖVP im
Regierungsprogramm, dort heißt es: „ Gesetzliche Regelungen zur Qualitäts-,
Herkunftskennzeichnung sowie Regelungen zur regionalen und biologischen Produktionsweise
sollen gesicherte Informationen und Transparenz sowie Schutz vor Täuschungen und
Wettbewerbsverletzungen schaffen ".

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie
und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.                 Gegen welche europäischen und nationalen Rechtsnormen hat der burgenländische
Eierkäufer Schlögl durch diese Einkäufe, illegale Stempelung und den Verkauf an den
Lebensmittelhandel verstoßen?

2.                 Liegt aus Sicht des Bundesministeriums dabei auch der Tatbestand der Täuschung vor?
Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche strafrechtlichen bzw. verwaltungsstrafrechtlichen Maßnahmen wurden


durch die zuständigen Behörden ergriffen?
Welche Tatbestände wurden angezeigt?

3.    Liegt aus Sicht des Bundesministeriums durch diese Manipulation der Deklaration auch eine
Wettbewerbsverletzung vor?

Wenn ja, zu welchen Konsequenzen und Sanktionen führte diese?

4.                 Sind Sie auch der Auffassung, dass der durch diese Manipulation erzielte Mehrerlös des
Eierkäufers und Verpackers Schlögl abgeschöpft werden sollte (Gewinnabschöpfung)?
Wenn nein, warum nicht?

5.                 Wie hoch schätzen Sie den Schaden ein, den österreichische Verpacker durch diese
Manipulation erlitten haben?

6.                 Welche Konsequenzen wurden aus diesem Skandal durch die einzelnen Kontrollstellen
gezogen?

7.                 Welche Konsequenzen wurden aus diesem Skandal durch Ihre Ressort (Lebensmittelaufsicht
etc.) gezogen?

8.                 Durch welche noch zu schaffenden gesetzlichen Maßnahmen oder Vollziehungsmaßnahmen
können die derzeit geringen Möglichkeiten der hoheitlichen Verwaltung verstärkt werden,
damit entsprechende wirksame Sanktionen und Strafen in solchen und ähnlichen Fällen
ausgesprochen werden können?

9.                 Ist seitens des Bundesministeriums geplant, über eine zentrale Stelle (mobile Kontrollteams
oder Kriseninterventionen) groben Verstößen und Täuschungen nachzugehen und diese
Delikte rasch einer Lösung zuzuführen?

10.          Wie viele Fälle von Eierbetrügereien sind Ihnen seit dem Jahr 2003 bekannt geworden?
Um wie viele „geschwindelte Eier" ging es dabei (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?