844/J XXIII. GP
Eingelangt am 16.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gaßner
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Eier-Betrug: Millionen Holländische Eier importiert und im Burgenland illegal
gestempelt“
Anfang
April 2007 wurde auch öffentlich bekannt, dass der burgenländische
Eierhändler Schlögl
über 8 Millionen Eier in den Niederlanden gekauft und nach Österreich
verbracht hat. Entgegen
europarechtlicher
Bestimmungen wurden diese dann in der österreichischen Packstelle von
Schlögl illegal gestempelt (Code) und
über den Lebensmittelhandel als Bodenhaltungseier an die
KonsumentInnen verkauft: Holländische Eier wurden damit zu
österreichischen Eiern!!
Der Code, der in
Österreich auf Eier gestempelt wird, gibt Aufschluss über den Weg von
Eiern:
Herkunftsland (AT für Österreich), Haltungsform (O=bio;
l=Freiland; 2=Bodenhaltung;
3=Käfig), Legebetrieb (Nummerncode) und Freiwilligkeit
der Haltbarkeit (Datumstempel):
maximal 28 Tage ab dem Tag der Abholung vom
Legebetrieb. Bei Bio-Eiern muss zusätzlich die
jeweilige Kontrollstelle auf der Verpackung angegeben sein.
Aufgedeckt wurden diese
Betrügereien letztendlich durch die „Kontrollstelle für
artgerechte
Nutztierhaltung". Nach einigen
Informationen aus Deutschland, dass unbeschriftete Ware (Eier)
aus Holland nach Österreich verkauft wurde, wurden intern bereits
die österreichischen
Kontrollstellen und Gütezeichenvergabestellen informiert.
Diese
ermittelten vorerst ergebnislos, weil - wie später festgestellt wurde -
die betroffene
Packstelle
Schlögl alle diese Warenströme von holländischen Eiern nicht in
ihre Aufzeichnungen
aufgenommen hat.
Damit wurden vorsätzlich die österreichischen Kontrollstellen
über die
Einfuhr und Umdeklaration von holländischen Eiern getäuscht.
Erst weitere
Recherchen, besonders die einer deutschen Agrarzeitung (mit
Österreichausgabe) hat
die Ermittlungen der
österreichischen Kontrollstellen fündig werden lassen. Insbesondere
in
Zusammenarbeit mit der deutschen Kontrollstelle, die diese Eierlieferungen von
Holland nach
Österreich aufgezeichnet hatte, konnten diese Malversationen und
Manipulationen den
österreichischen Kontrollstellen bekannt gegeben werden.
Die Kontrollstelle für
artgemäße Nutztierhaltung hat nun diese Vorfälle den einzelnen
Gütezeichen-Vergabestellen gemeldet und darüber hinaus eine Meldung
an die
Lebensmittelaufsicht und an die
Güteklassenbehörde des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft gemeldet.
Durch
derartige Malversationen und Manipulationen - wie dargestellt - erleiden die
österreichischen
Bauern und andere Verarbeiter sowie die Packstellen einen massiven
Wettbewerbsnachteil. So wurden durch die manipulierte Eier-Deklaration die
österreichischen
Bauern durch die niedrigen Einkaufspreise
in Holland (minus 40 %) klar benachteiligt. Auch die
Packstellen, die weiterhin österreichische Bodenhaltungseier
gekauft haben, wurden
benachteiligt: Diese hatten keine
Möglichkeit, der starken Nachfrage nach Bodenhaltungseier aus
Österreich nachzukommen und diese dem Lebensmittelhandel zu
liefern. Die seriös arbeitenden
und nicht schwindelnden Packstellen haben dadurch sogar
Absatzmöglichkeiten im
Lebensmittelhandel verloren.
Diese Manipulationen
widersprechen zutiefst den Zielen von SPÖ und ÖVP im
Regierungsprogramm, dort heißt es:
„ Gesetzliche Regelungen zur Qualitäts-,
Herkunftskennzeichnung sowie Regelungen zur regionalen und biologischen
Produktionsweise
sollen gesicherte Informationen und Transparenz sowie Schutz vor
Täuschungen und
Wettbewerbsverletzungen schaffen ".
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Gegen welche
europäischen und nationalen Rechtsnormen hat der burgenländische
Eierkäufer Schlögl durch diese
Einkäufe, illegale Stempelung und den Verkauf an den
Lebensmittelhandel verstoßen?
2.
Liegt aus Sicht des Bundesministeriums dabei auch der Tatbestand der
Täuschung vor?
Wenn nein, warum
nicht?
Wenn ja, welche strafrechtlichen bzw. verwaltungsstrafrechtlichen Maßnahmen wurden
durch
die zuständigen Behörden ergriffen?
Welche
Tatbestände wurden angezeigt?
3. Liegt aus
Sicht des Bundesministeriums durch diese Manipulation der Deklaration auch eine
Wettbewerbsverletzung vor?
Wenn ja, zu welchen Konsequenzen und Sanktionen führte diese?
4.
Sind Sie auch der Auffassung, dass der durch diese Manipulation
erzielte Mehrerlös des
Eierkäufers und Verpackers Schlögl abgeschöpft werden sollte
(Gewinnabschöpfung)?
Wenn
nein, warum nicht?
5.
Wie hoch schätzen Sie den Schaden ein, den österreichische Verpacker
durch diese
Manipulation erlitten
haben?
6.
Welche Konsequenzen wurden aus diesem Skandal durch die einzelnen
Kontrollstellen
gezogen?
7.
Welche Konsequenzen wurden aus diesem Skandal durch Ihre Ressort
(Lebensmittelaufsicht
etc.) gezogen?
8.
Durch welche noch zu schaffenden gesetzlichen Maßnahmen oder
Vollziehungsmaßnahmen
können die
derzeit geringen Möglichkeiten der hoheitlichen Verwaltung verstärkt
werden,
damit entsprechende wirksame Sanktionen und Strafen in solchen und
ähnlichen Fällen
ausgesprochen werden können?
9.
Ist seitens des Bundesministeriums geplant, über eine zentrale
Stelle (mobile Kontrollteams
oder
Kriseninterventionen) groben Verstößen und Täuschungen
nachzugehen und diese
Delikte rasch einer Lösung zuzuführen?
10.
Wie viele Fälle von Eierbetrügereien sind Ihnen seit dem Jahr 2003 bekannt
geworden?
Um
wie viele „geschwindelte Eier" ging es dabei (Aufschlüsselung
jeweils auf Jahre)?