850/J XXIII. GP
Eingelangt am 23.05.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Maga. Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend erhöhte Familienbeihilfe
Erhöhte Familienbeihilfe wird bei behinderten Kindern ab einem gewissen Grad der Behinderung gewährt. Gerade Familien mit behinderten Kindern sind auf diese Mittel angewiesen und haben keinerlei Möglichkeit einen finanziellen Ausfall zu kompensieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der Bundesregierung nachstehende
Anfrage:
1. Ab welchem Grad der Behinderung ihres Kindes bekommen Familien die erhöhte Familienbeihilfe?
2. Wie hoch ist die erhöhte Familienbeihilfe?
3. Wie lange kann die erhöhte Familienbeihilfe bezogen werden?
4. Wie viele Familien stellten 2006 einen neuen Antrag auf Familienbeihilfe?
5. Wie ist die altersmäßige Verteilung bei der erhöhten Familienbeihilfe?
6. Wie hoch waren die Ausgaben 2006 für die erhöhte Familienbeihilfe?
7. Wie lange dauerte 2006 die durchschnittliche Bearbeitung zur Anerkennung der erhöhten Familienbeihilfe?