851/J XXIII. GP
Eingelangt am 23.05.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.a ChristineLapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Studienbeiträge von Studierenden mit Behinderungen
Aufgrund der Tatsache, dass die Studienbeiträge nicht abgeschafft wurden, gibt es Bestrebungen den Studierenden Alternativen zu bieten wie beispielsweise der Erlass der Studienbeiträge durch zusätzliche Tätigkeiten. Für eine Zielgruppe nämlich Studierende mit Behinderungen muss die Alternative „Erlass der Studienbeiträge durch zusätzliche Tätigkeiten" sehr sorgfältig überdacht werden. Studierende mit Behinderungen haben aufgrund ihrer jeweiligen Situation mit massiven Barrieren im Studium zu kämpfen bzw. einen viel höheren Aufwand ihr Studium zu absolvieren. Durch die Einschränkung der Mobilität einiger Studierender mit Behinderungen wäre der Aufwand gegenüber nicht behinderten Studierenden unverhältnismäßig hoch. Generell muss es möglich sein, Studierende mit Behinderungen von den Studiengebühren zu befreien, wie dies beispielsweise ab einem 50%igen Behinderungsgrad in der Universität Wien praktiziert wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in dem Zusammenhang an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage:
1. An welchen Universitäten sind Studierende aufgrund einer Behinderung von den Studiengebühren befreit?
2. An welchen Fachhochschulen sind Studierende aufgrund einer Behinderung von den Studiengebühren befreit?
3. Welche Kriterien müssen erfüllt werden um einen Studienbeitragerlass aufgrund einer Behinderung erfolgreich zu beantragen?
4. Auf welche Daten wird zurückgegriffen um die Situation von Studierenden mit Behinderungen zu analysieren?
5. Gibt es Überlegungen behinderte Studierende ab einem bestimmten Behinderungsgrad von den Studienbeiträgen zu befreien?
6. Gibt es Überlegungen behinderte Studierende generell von den Studienbeiträgen zu befreien?
7. In welcher Form wird die Österreichische HochschülerInnenschaft zu diesem Thema eingebunden?