852/J XXIII. GP

Eingelangt am 23.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Klimasünder Fahrzeug-Klimaanlagen?

In Fahrzeugklimaanlagen kommt seit dem Ausstieg aus FCKW mit Mitte der 90-er Jahre überwiegend das Kältemittel R 134a (Tetrafluorethan - ein fluorhaltiger Kohlenwasserstoff) zum Einsatz. Das Treibhauspotential von R 134a ist 1.300 Mal so hoch wie das von CO2: ein Auto mit Klimaanlage verursacht bei mittlerer Fahrleistung allein wegen der laufenden Freisetzung von R 134a aus der Anlage umgerechnet eine zusätzliche Emission von 7 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer. Berechnungen des deutschen UBA zufolge gelangten in Deutschland 2005 so insgesamt etwa 2,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente in die Atmosphäre - dies entspricht der Menge an Kohlendioxid, die 1,5 Millionen Kleinwagen bei einer Fahrleistung von 15.000 km pro Jahr emittieren.

Die Ausstattung von Fahrzeugen mit Klimaanlagen hat in den letzten Jahren zugenommen - in Deutschland dürften rund 87% aller Neuwagen mit Klimaanlage ausgestattet sein. Nicht nur die zunehmende Ausstattung von Fahrzeugen mit Klimaanlagen führt zu einem Anstieg der Emissionen: Da Klimaanlagen für Straßenfahrzeuge keine hermetisch geschlossenen Systeme sind, können große Teile des Kältemittels in die Atmosphäre entweichen. Die Nutzung der Klimaanlage erhöht zusätzlich den Treibstoffverbrauch jedes Fahrzeugs um ca. 5-8 % und trägt dadurch zu einer weiteren Belastung des Klimas bei. Ergänzend wären Entsorgungsverluste bei der Verschrottung alter Fahrzeuge anzuführen, bei der das Kältemittel in die Atmosphäre entweicht.

In Österreich regelt derzeit die Industriegas-Verordnung, BGBl II. 447/2002 (HFKW- FKW-SF6-Verordnung) das Inverkehrsetzen und die Verwendung teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) und vollfluorierter Kohlenwasserstoffe (FKW) sowie von Schwefelhexafluorid (SF6) und deren Einsatz in Geräten, Anlagen und Produkten. Für einige Anwendungsbereiche (Kälte- und Kühlmittel, Schaumstoffe, Elektronikindustrie) war gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung eine Evaluierung des Standes der Technik durchzuführen. Die entsprechende Studie wurde im Mai 2006 abgeschlossen und Mitte September 2006 vorgestellt.

RL 2006/40/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17.5.2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen" schreibt für R 134a-Klimaanlagen einen Anwendungsverzicht beginnend 2011 mit Übergangsfristen bis 2017 in neuen Autos und leichten Nutzfahrzeugen vor. Ferner darf die Leckage-Rate der R 134a- Klimaanlagen - ab einem von der EU-Kommission noch festzulegenden Zeitpunkt - Grenzwerte von 40 Gramm R 134a pro Jahr nicht mehr übersteigen. Die Richtlinie sieht weiters vor, dass die Mitgliedstaaten den Einbau von effizienten und innovativen Klimaanlagen, die die Emissionen fluorierter Treibhausgase weiter verringern, fördern können (Art 5 Z6)

Mit CO2 - zwar selbst Treibhausgas, aber mit 1.300-mal geringerer Wirkung - steht eine serienreife Alternative für Klimaanlagen bereit, die zudem energiesparender ist und so den Kraftstoffverbrauch senkt. CO2 als Kälte- oder Treibmittel wird aus natürlichen Quellen oder Prozessabgasen gewonnen - also nicht extra hergestellt; eventuell entstehende Emissionen belasten das Klima daher nicht zusätzlich. Eine Markteinführung dieses Systems als alternatives Kältemittel wird seit geraumer Zeit geprüft. Alternativen zu CO2 wären verschiedene neue künstliche Gemische organischer Fluorverbindungen; allerdings ist über diese, erst in jüngster Zeit entwickelten Gemische, bislang zuwenig hinsichtlich Toxikologie, Umweltverhalten, Langzeitverhalten, .... bekannt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.  Im Jahr 2006 wurden laut Statistik Austria 408.772 Kraftfahrzeuge, davon 308.594 PKW neu zugelassen. Wie hoch ist der Ausstattungsgrad von neu zugelassenen Fahrzeugen mit Klimaanlagen? (bitte nach PKW, LKW und Bussen gegliedert anführen)

2.             Zum 31.12.2006 waren laut Statistik Austria in Österreich insgesamt 5,722.624 Kraftfahrzeuge zum Verkehr zugelassen (davon 4,204.969 Personenkraftwagen). Wie hoch ist der Ausstattungsgrad zugelassener Fahrzeuge mit Klimaanlagen? (bitte nach PKW, LKW und Bussen gegliedert anführen)

3.             Verfügt Ihr Ressort über Daten, in welcher Form sich der Ausstattungsgrad von Fahrzeugen mit Klimaanlagen in Österreich und damit die zusätzliche Belastung mit Emissionen in den letzten 10 Jahren verändert hat?

4.             Schätzungen zufolge gelangen bei PKW rund 8,2% Kältemittel pro Jahr durch reguläre Emissionen in die Atmosphäre. Wie hoch sind diese Raten bei LKW und Bussen? Wie hoch schätzen Sie die in Österreich durch die Emission von Kältemitteln aus Fahrzeug-Klimaanlagen verursachte Mehrbelastung an CO2- Äquivalent?

5.             Wie hoch sind nach Ihren Kenntnissen die Emissionen an CO2 aufgrund des Mehrverbrauchs an Kraftstoff durch den Betrieb von Fahrzeug-Klimaanlagen?

6.             Wie sind die Leckage-Raten von Fahrzeug-Klimaanlagen? (bitte nach PKW, LKW und Bussen gegliedert anführen)

7.             Wie hoch sind die Entsorgungsemissionen der Fahrzeug-Klimaanlagen bei der Demontage/Verschrottung alter Fahrzeuge anzusetzen? Ist nach Ihren Kenntnissen derzeit eine geordnete Entsorgung ohne Entweichen der Kältemittel sichergestellt?

8.             Die EU-Richtlinie 2006/40/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den Einbau von effizienten und innovativen Klimaanlagen, die die Emissionen fluorierter Treibhausgase weiter verringern, fördern können. Welche Aktivitäten und Kooperationen gibt es dazu seitens Ihres Ressorts?

9.      Liegen Ihrem Ressort aktuelle Daten zum Stand der Technik bezüglich Ersatz des Kältemittels R 134a durch CO2 in Fahrzeug-Klimaanlagen vor?

10. Wie weit sind die Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie RL 2006/40/EG?