854/J XXIII. GP
Eingelangt am 23.05.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend „Säuglingsnahrung - Rückstände - Kontrollen - Risikobewertung in Österreich
im Jahr 2006"
Mit der Anfragebeantwortung 4086/AB XXII.GP vom 09.06.2006 wurden die Fragen zur
Säuglings- bzw. Babynahrung aus Sicht der Fragesteller beantwortet (siehe auch AB 2867 und
1762/XXII.GP). So wurden Fragen auf untersuchte Stoffe, konkrete Analyseergebnisse und
Grenzwertüberschreitungen zwar erstmals beantwortet, nicht jedoch die konkreten behördlichen
Maßnahmen.
Mit dieser Anfrage sollen die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2006 erfragt und
herausgefunden werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Gesundheit, Familie
und Jugend
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Proben Säuglingsnahrung (z.B. Grießbrei,
Gemüsebrei ((Gläschenkost)),
Babymilch) wurden im Jahr 2006 in
Österreich durch die Lebensmittelaufsichtsorgane
gezogen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Welche Produkte betraf dies konkret (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
2. Wie viele Proben Säuglingsnahrung wurden 2006 durch die AGES analysiert?
Welche Produkte bzw. Produktgruppen betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
3. Auf welche Stoffe wurden die Proben jeweils analysiert
(Aufschlüsselung der
einzelnen Stoffe und Produkte bzw. Produktgruppen)?
Wurden dabei jeweils auch auf Nitrat, Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle, Bakterien
untersucht?
Wenn nein, warum nicht?
4. Welche konkreten Ergebnisse
erbrachten die Analysen von Säuglingsnahrung im Jahr 2006
(Aufschlüsselung der
festgestellten Stoffe, Grenzwertüberschreitungen auf Produkte)?
Wie viele und welche Produkte wurden als gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht, falsch
bezeichnet oder wertgemindert beurteilt?
Wie viele und welche Produkte verstießen gegen die Bestimmungen der LMKVO?
5. In wie vielen Fällen wurde in Österreich auf nicht zugelassene Pestizide untersucht?
6. Was ergab
dazu jeweils beim Nachweis von Rückständen etc. die Risikobewertung
durch die
AGES?
7. Welche
behördlichen Maßnahmen mussten 2006 nach den gesetzlichen
Bestimmungen
ergriffen werden
(z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)?
Gegen welche gesetzlichen - lebensmittelrechtlichen - Bestimmungen wurde verstoßen?
8. Wurde dabei auch die
Einhaltung spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für
Säuglingsnahrung
überprüft?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches konkretes Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen?
9. Welche Produkte wurden dabei untersucht?
Was ergaben konkret die Analysen durch die AGES?
Wie lauteten jeweils die Analyseergebnisse (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
10. Wie viele
Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2006 auf
„Chlormequat" untersucht
(Ersuche um
namentliche Angabe)?
11. Bei welchen Produkten wurde Chlormequat nachgewiesen?
Bei welchen
dieser Produkte gab es eine Überschreitung des
Rückstandhöchstwertes (Ersuche
jeweils um
namentliche Bekanntgabe der Produkte)?
12 Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES - Sachverständigen?
13. Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2006 auf Semicarbizid untersucht?
14. Bei welchen Produkten wurde Semicarbizid nachgewiesen?
Welche
Werte ergaben die Untersuchungen (Ersuche jeweils um namentliche Bekanntgabe
der
Produkte)?
15. Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES?
16. Wurde in
Österreich das Schnellwarnsystem 2006 in Anspruch genommen und andere
Mitgliedstaaten
über gesundheitsschädliche bzw. nicht sichere Säuglings- bzw.
Babynahrung
informiert?
Wenn ja, welche Produkte bzw. Stoffe betraf dies?
17. Welche Informationen über Säuglings- bzw. Babynahrung wurden
in Österreich im Jahr 2006
von anderen Mitgliedsstaaten im Rahmen des Schnellwarnsystems
übermittelt?
18. Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung sollen 2007 im Rahmen des Proben- und
Revisionsplanes gezogen und analysiert werden?
19.Auf welche Stoffe und Rückstände sollen jeweils die Analysen erfolgen?