874/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Variete- und Revueveranstaltungen - GoGo-Dancing - Menschen- und

Frauenhandel"

Nach Presseberichten (ILO) verdient das organisierte Verbrechen weiterhin ohne besondere
Beeinträchtigung weltweit Unsummen am Menschenhandel: Skrupellose Schlepper- und
Menschenhändlerringe zwingen Frauen - auch Minderjährige mit Schlägen und durch
Vergewaltigungen zur Prostitution. Dies trifft gerade auf jene jungen Frauen zu, die in ihren
Heimatländern (z.B. Rumänien, Bulgarien, Ukraine etc.) als Models oder TänzerInnen
angeworben und in andere Länder (z.B. nach Österreich) verkauft wurden und dort in Bars und
Bordellen tätig sind. An die 25 Milliarden Euro verdient das organisierte Verbrechen am
Menschenhandel. Der Schutz der Opfer ist nach Ansicht der OSZE Sonderbeauftragten Helga
Konrad jedoch äußerst mangelhaft. So gibt es trotz Visaskandal im Außenministerium noch keine
klare Regelung für die Visavergabe an Frauen, die als KünstlerInnen (z.B. TänzerInnen) in der
EU arbeiten wollen. Bedauerlich auch die unterschiedliche Rechtsauffassung verschiedener
Ministerien, ob es sich dabei um eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit handelt.

Mit der AB 3759/XXII.GP vom 17.03.2006 wurden die Fragen durch die damalige
Bundesministerin für Inneres beantwortet. Bedauerlicherweise konnten verschiedene Fragen
nicht beantwortet werden (z.B. Frage 1). Aus systematischen Gründen werden ähnliche bzw.
dieselben Fragen für das Jahr 2006 gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende


Anfrage:

1.  Gibt es schon eine Übersicht über die Anzahl der von den Bundesländern nach dem jeweiligen
Veranstaltungsgesetz genehmigten einschlägigen „Veranstaltungen" in denen Frauen auftreten
und „künstlerisch" (z.B. als TänzerInnen) tätig sind?

2.                 Wenn ja, wie viele von derartigen genehmigten „Veranstaltungen" gab es mit Stichtag

1.1.2007 in Österreich (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wenn nein, werden Sie eine

 derartige Übersicht veranlassen (z.B. über die Verbindungsstelle der Bundesländer)?

3.                Welche Kriminalitäts- und/oder Sicherheitsprobleme (insbesondere Probleme nach dem
StGB, SMG, Fremdengesetz, Niederlassungsgesetz, Asylgesetz etc.) sind der Polizei bzw.
Sicherheitsbehörden im Jahr 2006 bei derartigen Veranstaltungen bzw. in Betrieben dieser
Art bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

4.       Wie viele Ermittlungen und Einsätze der Polizei gab es im Jahr 2006 gegen Betriebe mit
derartigen Veranstaltungen bzw. gegen die Veranstalter selbst (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

5.                Wie viele Ermittlungen, Kontrollen bzw. Einsätze (z.B. nach dem StGB, SMG,
Fremdengesetz, Niederlassungsgesetz oder Asylgesetz) gab es in diesem Jahr in Betrieben mit
derartigen Veranstaltungen? Wie viele Hausdurchsuchungen wurden dabei in diesen Jahren
durchgeführt? In wie vielen Fällen ergab sich der Verdacht von Kinder- und/oder
Frauenhandel? Wie viele Scheinehen konnten nachgewiesen werden (Aufschlüsselung
jeweils auf Bundesländer)?

6.                In wie vielen Fällen wurden 2006 dort tätige Frauen als „Illegale" festgenommen, in
Schubhaft genommen und abgeschoben (Aufschlüsselung nach Nationalitäten)?

7.                Wie viele davon waren „Zwangsprostituierte" oder bezeichneten sich als solche
(Aufschlüsselung nach Nationalitäten)?

8.                Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass in derartigen Betrieben „TänzerInnen" bzw.
„KünstlerInnen" in Wirklichkeit - ohne entsprechende Schutzmaßnahmen und
Gesundheitskontrollen - u.a. auch der Prostitution bzw. zu dieser gezwungen werden?

9.                Werden Sie dafür eintreten, dass Frauen - die von der aus der Zwangsprostitution befreit
werden - zumindest ein befristetes Aufenthaltsrecht bekommen und nicht sofort abgeschoben
werden? Wenn nein, warum nicht?


10.         Welche konkreten Gesetzesverletzungen (z.B. nach dem StGB, SMG sowie Fremden-,
Niederlassungs- oder Asylgesetz) konnten bei diesen Ermittlungen (bzw. Einsätze) den
Veranstaltern und deren MitarbeiterInnen im diesem Jahr nachgewiesen werden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

11.         Wie viele (gerichtliche) Anzeigen oder sonstige Verfolgungshandlungen mussten in diesem
Zusammenhang durch die Polizei bzw. Sicherheitsbehörden im Jahr 2006 erstattet oder
vorgenommen werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

12.       Wie beurteilen Sie aus kriminal- und sicherheitspolizeilichen Überlegungen die höchst
unterschiedliche Genehmigungspraxis derartiger Veranstaltungen durch die zuständigen
Landesbehörden?

13. Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf auf Länder- oder Bundesebene (z.B. Art 15 a
BVG-Vereinbarung)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was soll geregelt werden?

14.       Sind diese „TänzerInnen" bei diesen Veranstaltungen aus Sicht des Innenressorts
„selbständig" oder „unselbständig" tätig? Welche Auswirkungen sehen Sie in der
Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes Linz, in der die Tätigkeit als normales
Arbeitsverhältnis nämlich als Arbeitskräfteüberlassung qualifiziert wurde?

15.       Wie viele Visa wurden 2006 und 2007 (Stichtag 31.05.2007) an Künstlerinnen erteilt, die
den Visaantrag damit begründet haben als Tänzerinnen bei Variete- und
Revueveranstaltungen aufzutreten?

16.       Wie beurteilen Sie die weitere Entwicklung von derartigen „Veranstaltungen" in Österreich,
gerade in Anbetracht des nun erfolgten Beitritts weiterer Staaten zur EU (Bulgarien und
Rumänien) und Visaerleichterungen gegenüber einigen Drittstaaten?

17.       Sind die Ermittlungen gegen die Köpfe der „Kärntner Go-Go-Szene"(Aktion Schneerose)
bereits abgeschlossen? Wenn ja, wie viele Veranstalter und Verdächtige wurden angezeigt?
Welche Delikte wurden diesen vorgeworfen? Wie ist der Stand der strafgerichtlichen
Verfahren?