874/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Variete- und Revueveranstaltungen - GoGo-Dancing - Menschen- und
Frauenhandel"
Nach Presseberichten
(ILO) verdient das organisierte Verbrechen weiterhin ohne besondere
Beeinträchtigung weltweit Unsummen am Menschenhandel: Skrupellose
Schlepper- und
Menschenhändlerringe zwingen Frauen - auch Minderjährige mit
Schlägen und durch
Vergewaltigungen zur Prostitution. Dies trifft gerade auf jene jungen Frauen
zu, die in ihren
Heimatländern (z.B. Rumänien, Bulgarien, Ukraine etc.) als Models
oder TänzerInnen
angeworben und in andere Länder (z.B. nach Österreich) verkauft
wurden und dort in Bars und
Bordellen tätig sind. An die 25 Milliarden Euro verdient das organisierte
Verbrechen am
Menschenhandel. Der Schutz der Opfer ist nach Ansicht der OSZE
Sonderbeauftragten Helga
Konrad jedoch äußerst
mangelhaft. So gibt es trotz Visaskandal im Außenministerium noch keine
klare Regelung für die Visavergabe an Frauen, die als KünstlerInnen
(z.B. TänzerInnen) in der
EU arbeiten wollen. Bedauerlich auch die unterschiedliche Rechtsauffassung
verschiedener
Ministerien, ob es sich dabei um eine selbständige oder
unselbständige Tätigkeit handelt.
Mit der AB
3759/XXII.GP vom 17.03.2006 wurden die Fragen durch die damalige
Bundesministerin für Inneres
beantwortet. Bedauerlicherweise konnten verschiedene Fragen
nicht beantwortet werden (z.B. Frage 1). Aus systematischen Gründen werden
ähnliche bzw.
dieselben Fragen für das Jahr 2006 gestellt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Gibt es schon
eine Übersicht über die Anzahl der von den Bundesländern nach
dem jeweiligen
Veranstaltungsgesetz genehmigten einschlägigen
„Veranstaltungen" in denen Frauen auftreten
und
„künstlerisch" (z.B. als TänzerInnen) tätig sind?
2. Wenn ja, wie viele von derartigen genehmigten „Veranstaltungen" gab es mit Stichtag
1.1.2007 in Österreich (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wenn nein, werden Sie eine
derartige Übersicht veranlassen (z.B. über die Verbindungsstelle der Bundesländer)?
3.
Welche Kriminalitäts- und/oder Sicherheitsprobleme (insbesondere
Probleme nach dem
StGB,
SMG, Fremdengesetz, Niederlassungsgesetz, Asylgesetz etc.) sind der Polizei
bzw.
Sicherheitsbehörden im Jahr 2006 bei derartigen Veranstaltungen bzw. in
Betrieben dieser
Art bekannt geworden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
4.
Wie viele Ermittlungen und Einsätze der Polizei gab es im Jahr
2006 gegen Betriebe mit
derartigen
Veranstaltungen bzw. gegen die Veranstalter selbst (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
5.
Wie viele Ermittlungen, Kontrollen bzw. Einsätze (z.B. nach dem
StGB, SMG,
Fremdengesetz,
Niederlassungsgesetz oder Asylgesetz) gab es in diesem Jahr in Betrieben mit
derartigen
Veranstaltungen? Wie viele Hausdurchsuchungen wurden dabei in diesen Jahren
durchgeführt? In
wie vielen Fällen ergab sich der Verdacht von Kinder- und/oder
Frauenhandel? Wie viele Scheinehen konnten nachgewiesen werden
(Aufschlüsselung
jeweils auf Bundesländer)?
6.
In wie vielen Fällen wurden 2006 dort tätige Frauen als
„Illegale" festgenommen, in
Schubhaft genommen
und abgeschoben (Aufschlüsselung nach Nationalitäten)?
7.
Wie viele davon waren „Zwangsprostituierte" oder
bezeichneten sich als solche
(Aufschlüsselung
nach Nationalitäten)?
8.
Wie beurteilen
Sie die Tatsache, dass in derartigen Betrieben „TänzerInnen"
bzw.
„KünstlerInnen" in Wirklichkeit - ohne entsprechende
Schutzmaßnahmen und
Gesundheitskontrollen - u.a. auch der
Prostitution bzw. zu dieser gezwungen werden?
9.
Werden Sie
dafür eintreten, dass Frauen - die von der aus der Zwangsprostitution
befreit
werden - zumindest ein befristetes
Aufenthaltsrecht bekommen und nicht sofort abgeschoben
werden? Wenn nein, warum nicht?
10.
Welche konkreten Gesetzesverletzungen (z.B. nach dem StGB, SMG sowie
Fremden-,
Niederlassungs- oder Asylgesetz) konnten bei diesen Ermittlungen (bzw.
Einsätze) den
Veranstaltern und
deren MitarbeiterInnen im diesem Jahr nachgewiesen werden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
11.
Wie viele (gerichtliche) Anzeigen oder sonstige Verfolgungshandlungen
mussten in diesem
Zusammenhang durch
die Polizei bzw. Sicherheitsbehörden im Jahr 2006 erstattet oder
vorgenommen werden (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
12.
Wie beurteilen Sie aus kriminal- und sicherheitspolizeilichen
Überlegungen die höchst
unterschiedliche
Genehmigungspraxis derartiger Veranstaltungen durch die zuständigen
Landesbehörden?
13. Sehen Sie
einen legislativen Handlungsbedarf auf Länder- oder Bundesebene (z.B. Art
15 a
BVG-Vereinbarung)?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was soll geregelt werden?
14.
Sind diese „TänzerInnen" bei diesen Veranstaltungen aus
Sicht des Innenressorts
„selbständig"
oder „unselbständig" tätig? Welche Auswirkungen sehen Sie
in der
Entscheidung des
Arbeits- und Sozialgerichtes Linz, in der die Tätigkeit als normales
Arbeitsverhältnis nämlich als
Arbeitskräfteüberlassung qualifiziert wurde?
15.
Wie viele Visa wurden 2006 und 2007 (Stichtag 31.05.2007) an
Künstlerinnen erteilt, die
den Visaantrag damit
begründet haben als Tänzerinnen bei Variete- und
Revueveranstaltungen aufzutreten?
16.
Wie beurteilen Sie die weitere Entwicklung von derartigen „Veranstaltungen"
in Österreich,
gerade in Anbetracht
des nun erfolgten Beitritts weiterer Staaten zur EU (Bulgarien und
Rumänien) und Visaerleichterungen gegenüber einigen Drittstaaten?
17.
Sind die
Ermittlungen gegen die Köpfe der „Kärntner Go-Go-Szene"(Aktion
Schneerose)
bereits abgeschlossen? Wenn ja, wie viele
Veranstalter und Verdächtige wurden angezeigt?
Welche Delikte wurden diesen vorgeworfen? Wie ist der Stand der
strafgerichtlichen
Verfahren?