876/J XXIII. GP
Eingelangt am 31.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Franz Glaser
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Aufwertung der Montecuccoli-Kaserne in Güssing
Der Beschluss der Heeresreform
2010 durch die zuständige Reformkommission war eine
wichtige Voraussetzung, damit Österreich
seine Sicherheitspolitik auf neue
Herausforderungen
einstellen kann. Auch die Neuordnung der Garnisonen ist Teil dieser
sicherheitspolitischen Ausrichtung.
So wird die Montecuccoli-Kaserne Güssing in ihrer Bedeutung aufgewertet, in
ihrem Umfang
ausgebaut und damit in ihrem langfristigen
Bestand gesichert. Sie übernimmt künftig auch
die Aufgaben, die derzeit noch in den kleineren Kasernen Pinkafeld und Oberwart
wahrgenommen werden.
Für den Raum Güssing bedeutet diese Aufwertung einen großen regionalpolitischen und
wirtschaftlichen Impuls. Die Region kann mit
zusätzlichen Arbeitsplätzen rechnen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten
richten daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1.
Welche
Ausbaumaßnahmen in der Montecuccoli-Kaserne
sind bereits begonnen worden
bzw. sind für 2007 noch geplant?
2.
Welche
Ausbaumaßnahmen in der Montecuccoli-Kaserne
sind für die Folgejahre
geplant?
3.
Welche militärischen Einheiten werden nach Ende der
Ausbaumaßnahmen in Güssing
stationiert sein?
Welche Personalzahlen und welche militärischen Infrastrukturen werden
diese Einheiten aufweisen?
4. Welches Investitionsvolumen umfasst der gesamte Ausbau bis zur Fertigstellung?
5.
In welchem
Ausmaß wurden für die bisher getätigten bzw. vergebenen Ausbauarbeiten
Unternehmen aus der unmittelbaren Region beauftragt?
6.
Wird der Betrieb der Küche in der Montecuccoli-Kaserne auch
nach Ende der
Ausbauarbeiten in der
bisherigen Weise aufrecht bleiben, oder wird die Verpflegung der
Soldaten künftig anders organisiert?
7.
Für den Ausbau der Montecuccoli-Kaserne ist auch der Bau einer
neuen Zufahrt
notwendig. Im Bereich
der geplanten Zufahrt plant die Stadtgemeinde für das gegenüber
liegende Gewerbegebiet einen Kreisverkehr. Wird diese Maßnahme bei der Planung der
Umbauarbeiten mitberücksichtigt?
Gibt es dazu von Bundesseite Einwände oder
Probleme?
8.
Gibt es einen Zeitplan für die Absiedlung der Turbakaserne
Pinkafeld und der
Sporckkaserne
Oberwart sowie für die Verwertung der beiden
Kasernenareale? Welche
Vorbereitungen sind im Zusammenhang mit der
geplanten Verwertung dieser Areale
bisher getätigt worden?
9.
Welche Maßnahmen treffen Sie, um möglichen
negativen Auswirkungen
entgegenzuwirken, die
durch die Absiedlung der Turbakaserne Pinkafeld und der
Sporckkaserne Oberwart entstehen könnten?
10.
In welcher Weise sind die beiden Stadtgemeinden, die umgebenden
Gemeinden und das
Land
Burgenland in die Gespräche über die Verwertung
der Kasernenareale
eingebunden?
11.
Haben Sie
Vorsorge für jene Dienstnehmer getroffen, die
derzeit in der Turbakaserne
und der Sporckkaserne Dienst versehen? Wie
werden sie künftig eingesetzt?
12.
Bleiben nach
Absiedlung der Turbakaserne und der Sporckkaserne die militärischen
Übungsgelände im Raum Pinkafeld bzw. Oberwart in
unverändertem Ausmaß im Besitz
des Bundesheeres, oder ist auch die
Verwertung dieser Flächen geplant?
13.
Bei der seinerzeitigen Errichtung der Turbakaserne haben der Bund und
die Stadt
Pinkafeld ein
Abkommen geschlossen. Demzufolge leistete die Stadt seinerzeit unter der
Bedingung, dass hier ein halbes Bataillon auf Dauer stationiert bleibt, einen
beträchtlichen
finanziellen Beitrag an das Bundesheer im hochgerechneten Ausmaß von
rund 2 Millionen
Euro. Ist Ihnen dieses Abkommen bekannt? Welche rechtlichen
Auswirkungen hat es auf die Schließung der
Garnison? Entsteht Ihrer Ansicht nach
daraus nun eine besondere moralische oder finanzielle Verpflichtung des Bundes
gegenüber der Stadt Pinkafeld?