878/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.06.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Persönliche Assistenz
Persönliche Assistenz ist jede Art von Hilfe, die Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzt, ihr Leben selbstbestimmt und in größtmöglicher Unabhängigkeit gestalten zu können. Sie umfasst daher alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen.
Als AssistenznehmerInnen wählen Menschen mit Behinderung ihre AssistentInnen selbst aus. Sie leiten sie an, bilden sie aus und bestimmen Zeit, Ort, Art und Ablauf der Assistenzleistung.
Der Unterschied zu herkömmlichen Hilfsangeboten bzw. Sozialen Diensten besteht darin, dass bei der Persönlichen Assistenz die Initiative von den Betroffenen ausgeht und sie die Organisation selbst in die Hand nehmen.
Es stellt sich nun die Frage, inwieweit die Persönliche Assistenz von den Regelungen des Hausbetreuungsgesetzes und der damit zusammenhängenden Änderungen des Bundespflegegeldgesetz betroffen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind AssistenznehmerInnen, also Menschen mit Behinderungen, die Persönliche Assistenz als Betreuungsform wählen, grundsätzlich von den Regelungen des Hausbetreuungsgesetzes betroffen?
Wenn ja, in welcher Form sind sie konkret betroffen?
Wenn nein, warum nicht?
2. Erfüllen AssistenznehmerInnen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung gemäß § 21 b Bundespflegegeldgesetz in der Regierungsvorlage 82 der Beilagen?
3. Planen Sie eine bundeseinheitliche Regelung, die Persönliche Assistenz bis zu 24 Stunden täglich sicherstellt?
Wenn ja, bis wann werden Sie einen Entwurf vorlegen?
Wenn nein, warum nicht?