890/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.06.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Hermann Gahr, Mag.Karin Hakl,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Personalsituation in der Justizanstalt Innsbruck
Die
Justizanstalt Innsbruck war mit Stichtag 15. Mai 2007 mit 428 Insassen belegt.
Seit
Jahren
ist der Personalstand am untersten Limit. Um den Dienstbetrieb ordentlich
aufrecht
erhalten zu können, wird dieser gegenwärtig mit geringster
Beamtenbesetzung
bewerkstelligt bzw. seit mehreren Jahren sehr viel improvisiert.
Durch
den nunmehrigen Neubau werden zukünftig bis zu 471 Insassen in der
Justizanstalt Innsbruck verwahrt werden.
Um zukünftig einen geordneten und für die Justizwache
zumutbaren Dienstbetrieb
sicherzustellen,
stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin
für
Justiz folgende
Anfrage:
1.
Derzeit sind laut Stellenplan lediglich 140 Exekutivbedienstete für
die
Justizanstalt Innsbruck ausgewiesen bzw. besetzt. Ist grundsätzlich eine
personelle
Ausstockung geplant?
2.
Laut verschiedener nationaler und internationaler Richtlinien ist das
Zahlenverhältnis (Schlüssel) Häftlinge zum Nachteil der
Bewachung und
Betreuung in der Justizanstalt Innsbruck eklatant unterschritten. Somit
brauchte
es
mindestens 30 weitere Planstellen für die Justizwache, um die gesetzlichen
Aufgaben
des Strafvollzuges zu erfüllen und auch die besonders aufwendigen
Gerichtsvorführungen weiterhin termingerecht abwickeln zu können.
Welche
Maßnahmen
planen Sie, um diesem Standard nachzukommen?
3.
Durch
über 4000 Gerichtsvorführungen, z.B. im Jahr 2006 sind täglich
15 bis 20
Justizwachebeamte, laufend gebunden. Im
Unterschied zu anderen
österreichischen
Gerichtshofgefängnissen finden diese Vorführungen großteils im
5 km entfernten (Straf-)
Landesgericht Innsbruck bzw. auch anderen Gerichten in
Tirol statt. Damit besteht ein
zusätzlich hoher Personalaufwand, der teilweise mit
entsprechen Leerzeiten verbunden ist
(Transport, Wartezeiten,
Verhandlungspausen udgl). Wird dieser
für Innsbruck spezifische Zustand beim
Personalaufwand und -einsatz
berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Weise?
4.
Wie gestaltet sich der Personalstand in anderen österreichischen
Justizanstalten?
Werden
diese im Vergleich zu Innsbruck anderen Bewertungen unterzogen?
5.
Ist seitens des Bundesministeriums für Justiz geplant, dass in der
Justizanstalt
Innsbruck
zukünftig auch geistig abnorme Rechtsbrecher verwahrt werden
sollen?
6.
Ist Ihnen bekannt, dass es gerade im Neubau sehr luxuriöse
Freizeiteinrichtungen
gibt
und die Standards bei den Justizwachebeamten sehr bescheiden sind? Sind
für die Bediensteten Verbesserungen hinsichtlich der Sozialräume und
deren
Ausstattung
geplant?
7.
Wie hoch liegt der Prozentanteil ausländischer Inhaftierter in
Innsbruck
beziehungsweise
wie hoch liegt dieser Anteil in den anderen österreichischen
Justizanstalten?