890/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Hermann Gahr, Mag.Karin Hakl,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Personalsituation in der Justizanstalt Innsbruck

Die Justizanstalt Innsbruck war mit Stichtag 15. Mai 2007 mit 428 Insassen belegt. Seit
Jahren ist der Personalstand am untersten Limit. Um den Dienstbetrieb ordentlich
aufrecht erhalten zu können, wird dieser gegenwärtig mit geringster
Beamtenbesetzung bewerkstelligt bzw. seit mehreren Jahren sehr viel improvisiert.
Durch den nunmehrigen Neubau werden zukünftig bis zu 471 Insassen in der
Justizanstalt Innsbruck verwahrt werden.

Um zukünftig einen geordneten und für die Justizwache zumutbaren Dienstbetrieb
sicherzustellen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Justiz folgende

Anfrage:

1.             Derzeit sind laut Stellenplan lediglich 140 Exekutivbedienstete für die
Justizanstalt Innsbruck ausgewiesen bzw. besetzt. Ist grundsätzlich eine
personelle Ausstockung geplant?

2.             Laut verschiedener nationaler und internationaler Richtlinien ist das
Zahlenverhältnis (Schlüssel) Häftlinge zum Nachteil der Bewachung und
Betreuung in der Justizanstalt Innsbruck eklatant unterschritten. Somit brauchte
es mindestens 30 weitere Planstellen für die Justizwache, um die gesetzlichen
Aufgaben des Strafvollzuges zu erfüllen und auch die besonders aufwendigen
Gerichtsvorführungen weiterhin termingerecht abwickeln zu können. Welche
Maßnahmen planen Sie, um diesem Standard nachzukommen?

3.             Durch über 4000 Gerichtsvorführungen, z.B. im Jahr 2006 sind täglich 15 bis 20
Justizwachebeamte, laufend gebunden. Im Unterschied zu anderen
österreichischen Gerichtshofgefängnissen finden diese Vorführungen großteils im
5 km entfernten (Straf-) Landesgericht Innsbruck bzw. auch anderen Gerichten in
Tirol statt. Damit besteht ein zusätzlich hoher Personalaufwand, der teilweise mit
entsprechen Leerzeiten verbunden ist (Transport, Wartezeiten,
Verhandlungspausen udgl). Wird dieser für Innsbruck spezifische Zustand beim
Personalaufwand und -einsatz berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Weise?


4.             Wie gestaltet sich der Personalstand in anderen österreichischen Justizanstalten?
Werden diese im Vergleich zu Innsbruck anderen Bewertungen unterzogen?

5.             Ist seitens des Bundesministeriums für Justiz geplant, dass in der Justizanstalt
Innsbruck zukünftig auch geistig abnorme Rechtsbrecher verwahrt werden
sollen?

6.             Ist Ihnen bekannt, dass es gerade im Neubau sehr luxuriöse Freizeiteinrichtungen
gibt und die Standards bei den Justizwachebeamten sehr bescheiden sind? Sind
für die Bediensteten Verbesserungen hinsichtlich der Sozialräume und deren
Ausstattung geplant?

7.             Wie hoch liegt der Prozentanteil ausländischer Inhaftierter in Innsbruck
beziehungsweise wie hoch liegt dieser Anteil in den anderen österreichischen
Justizanstalten?