891/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haubner, Dolinschek

und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Reform des Bundessozialamtes

 

 

Das Bundessozialamt wurde im Jahr 2003 in eine schlanke und schlagkräftige Bürgerservicezentrale umgewandelt und leistet im Interesse der Menschen mit Behinderungen hervorragende Arbeit.

Wenige Tage nach der Angelobung hat BM Buchinger den Auftrag erteilt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die eine Verwaltungsreform im Bereich der inneren Organisation des Bundessozialamtes durchführen soll. Dieser Auftrag beinhaltet die Straffung der Organisation durch Wegfall einer Hierarchieebene (Auflösung des Bundesamtes).

Mittlerweile hat die eingerichtete Arbeitsgruppe im April 2007 einen Bericht zur Reform des Bundessozialamtes vorgelegt, indem eine detaillierte Darstellung der Auswirkungen der eingebrachten Varianten enthalten ist.

 

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wann hat die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufgenommen und wie oft hat sie getagt?
  2. Welche einzelnen Vertreter haben an der Arbeitsgruppe teilgenommen?
  3. Ist die Tätigkeit der Arbeitsgruppe mit dem verfassten Bericht abgeschlossen?
  4. Welche konkreten Vorschläge bzw. Varianten gibt es zu einer neuen Organisation des Bundessozialamtes?
  5. Wie lautet der von der eingesetzten Arbeitsgruppe verfasste Bericht und welche Auswirkungen werden die jeweiligen Varianten auf die Organisation des Bundessozialamtes haben?
  6. Wird eine Auflösung des Bundessozialamtes angestrebt?

Wenn ja, warum?

  1. Soll der derzeitige Status des Bundessozialamtes als eine dem Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz unmittelbar nachgeordnete Dienstbehörde geändert werden?
  2. Wird eine Namensänderung des Bundessozialamtes durchgeführt werden? Wenn ja, warum?
  3. Wann wird eine Entscheidung über die Neugestaltung des Bundessozialamtes getroffen?
  4. Welche Auswirkung hat die neue Organisation für das Bundessozialamt und ihre Landesstellen?
  5. Ist bei der Neugestaltung des Bundessozialamtes ein weiterer Ausbau der Serviceleistungen für Menschen mit Behinderung geplant?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sollen dabei umgesetzt werden?

  1. Werden Sie als zuständiger Bundesminister die Besorgung bestimmter Aufgaben an eine oder mehrere Landesstellen übertragen bzw. Änderungen vornehmen?

Wenn ja, welche?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 24.05.2007