892/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2007
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Josef Bucher und Kollegen

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Nichtumsetzung des Spruch des UNO Ausschusses für Menschenrechte im Fall Dr. Paul Perterer, sowie der damit zusammenhängenden nicht geleisteten Entschädigung.

 

 

Der österreichische Staatsbürger Herr Dr. Paul Perterer, erreichte in einem Rechtsstreit gegen die Republik Österreich beim UNO Ausschuss für Menschenrechte, dass dieser am 20. August 2004 eine Verletzung von Artikel 14 Abs. 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) feststellte.

Da der Rechtsstreit als bekannt vorausgesetzt werden kann erübrigt es sich auf die Entscheidungsgründe einzugehen. Fest steht, dass Österreich als Vertragsstaat des CCPR verpflichtet ist, dem Beschwerdeführer ein wirksames Rechtsmittel einschließlich der Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu gewähren.

Bis heute wurde diesem Spruch des UNO Ausschusses für Menschenrechte keine Folge geleistet. Insbesondere wurde bis dato auch keine angemessene Entschädigung geleistet, obwohl eine entsprechende Judikatur des EUGH die Nichtumsetzung eines solchen Spruches sanktioniert hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundeskanzler folgende

 

 

 

Anfrage:

 

 

 

1)     Aus welchen Gründen weigert sich die Republik, die Entscheidung des UNO Ausschusses für Menschenrechte im Fall Dr. Perterer umzusetzen?

2)     Stehen Sie nach wie vor auf dem in der Anfragebeantwortung vom 21.2.2006 (GZ: BKA-353.110/0016 – IV/8/2006) vertretenen Standpunkt, dass in diesem Fall das Land Salzburg zuständig ist, obwohl das Land Salzburg die Sache dem Bund zuweist?

3)     Bezeichnen Sie es eine verantwortungsvolle Politik gegenüber einem Staatsbürger, wenn sich Bund und Land die Zuständigkeit gegenseitig zuschieben und den betroffenen Staatsbürger „im Regen stehen lassen“?

4)     Werden Sie im Interesse des Herrn Dr. Perterer, aber auch in Befolgung des Internationalen Paktes, dem Österreich beigetreten ist, dafür sorgen, dass Herr Dr. Perterer nach jahrelangem Rechtsstreit endlich zu seinem Recht verholfen wird?

5)     Wäre es nicht im Sinne der Republik Österreich vorteilhafter, die vom UNO Ausschuss für Menschenrechte ausgesprochene angemessene Entschädigung an Herrn Dr. Perterer zu bezahlen, anstatt unter Umständen vom Europäischen Gerichtshof verurteilt zu werden?

 

 

Wien, am 31. Mai 2007