894/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Rossmann, Hradecsni, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Umsetzung des Standard Cost Models und damit Umsetzung der Interessen der Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer durch die rot-schwarze Regierung

 

Finanzminister Molterer stellt in der Budgetrede am 29. März 2007 seinen Beitrag zur Verwaltungsreform vor:

 

„Bei der Verwaltungsreform habe ich schon in den ersten Tagen in meiner Funktion als Vizekanzler und Finanzminister klare Schritte gesetzt. Wir haben uns verpflichtet, bis 2010 die Kosten der öffentlichen Verwaltung, die den Unternehmen entstehen, um ein Viertel zu senken. Die eingesparten Mittel können die Betriebe besser und sinnvoller einsetzen, nämlich in die Schaffung von Arbeitsplätzen. Wir haben dafür eine zentrale Koordinierungsstelle im Finanzministerium eingerichtet, bereits nach dem Sommer werde ich mit meinen Ministerkolleginnen und Kollegen konkrete Einsparungspläne auf den Tisch legen. Weniger Bürokratie, weniger Kosten – mehr Wachstum, mehr Jobs: Diese Rechnung geht auf!“[1]

 

Bereits am 8.2.2007 begrüßt die Industriellenvereinigung die Initiative „Verwaltungskosten für Unternehmen senken“ unter dem Titel:

 

 „Vize-GS Koren: Industrie treibende Kraft hinter Standard Cost Model – IV begrüßt Regierungs-Initiative“

 

Die IV weiter: „Die IV sei eine der treibenden Kräfte hinter dem in den Niederlanden bereits erfolgreich umgesetzten „Standard Cost Model (SCM)“ und habe die Verankerung des Modell im Regierungsprogramm unterstützt. (...)

 

Ziel des SCM sei, besonders unproduktive bürokratische Lasten im Zusammenhang mit Informationspflichten der Betriebe abzubauen. So werde Arbeitszeit für produktivere Aufgaben freigesetzt. „Daher ist das von der Bundesregierung gestartete Projekt, welches jetzt auch auf EU-Ebene eingeführt wird, eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung des Standortes. Die IV erwartet sich daher in den nächsten Jahren eine engagierte Umsetzung des Modells“, sagte der IV-Vize-Generalsekretär. Schon Anfang 2006 habe eine Delegation der IV das erfolgreiche SCM bei niederländischen Verwaltungsinstitutionen vor Ort analysiert. Die Idee sei, auf pragmatische Weise Bürokratiekosten zu ermitteln und dadurch transparent zu machen. Die so gewonnene Transparenz soll zur Findung effizienterer Wege zu Umsetzung des politischen Ziels führen.“[2]

 

Der Wunsch der Industriellenvereinigung wurde umgehend erfüllt und bereits am 24.4.2007 konnte der IV-Generalsekretär den „weiteren Etappenerfolg bei Bürokratieabbau“ unter dem Titel „Anwendungsbereich des Standard Cost Model wird auf IV-Anregung erweitert – Entlastet Betriebe und stärkt Wettbewerbsfähigkeit“ in einer Presseaussendung feiern:

 

„Als einen weiteren bedeutenden Etappenerfolg beim Bürokratieabbau und damit zur Entlastung unserer Unternehmen“, bezeichnete der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Markus Beyrer die heute, Dienstag, vom Nationalrat beschlossene Umsetzung des Standard Cost-Model (SCM) im Rahmen des Budgetbudgetbegleitgesetzes. Es sei zu begrüßen, dass auf Anregung der IV der Anwendungsbereich des SCM durch das neue Bundeshaushaltsgesetz erweitert werde. (...)

Das international erprobte Standard-Cost-Model (SCM) wird angewandt, um die gesetzlichen Informationspflichten der Unternehmen einer Effizienzprüfung zu unterziehen und letztlich die damit verbundenen Verwaltungskosten möglichst zu reduzieren. Wie von der Industriellenvereinigung gefordert, setzt die Bundesregierung das SCM bereits im Rahmen des Projektes „Verwaltungskosten für Unternehmen senken“ für die Überprüfung bestehender gesetzlicher Informationspflichten ein. Als positiv bewertet der IV-Generalsekretär, dass das heute verabschiedete Bundeshaushaltsgesetz nun auch eine „präventive“ Anwendung des SCM vorsieht. „Danach muss nun auch jeder Entwurf für ein Bundesgesetz, eine Verordnung und eine Maßnahme grundsätzlicher Art eine genaue Darstellung darüber enthalten, welche Kostenbelastung sich aus den darin enthaltenen Informationspflichten für die österreichischen Unternehmen ergibt. Der eingeschlagene Weg in Richtung einer umfassenden, qualitativ hochwertigen Gesetzesfolgenabschätzung ist standortpolitisch absolut richtig und sollte von der Bundesregierung unbedingt beibehalten werden“, betonte Beyrer.“[3]

 

Die Regierung hat also auf die Zurufe der Industriellenvereinigung schnell reagiert und im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes  eine Änderung des Bundeshaushalts- rechts beschlossen und sich – nicht überraschend - wie von der IV angeregt - dabei für die Anwendung des niederländischen Standardkostenmodells entschieden. Ohne die Stimmen der Grünen.

 

In der Regierungsvorlage zur Änderung des Bundeshaushaltsrechts ist u.a. Folgendes zu finden:

 

„Die österreichische Bundesregierung hat am 27. April 2006 sowie am 14. Februar 2007 den Beschluss gefasst, die Verwaltungskosten für Unternehmen aus bundes- und EU-rechtlichen Informations-verpflichtungen bis 2010 um 25 % zu senken und dabei das niederländische Standardkostenmodell anzuwenden. Damit sollen Unternehmen substanziell entlastet werden und der Wirtschaftsstandort Österreich zusätzlich an Attraktivität gewinnen. Der materielle Regelungszweck einer rechtsetzenden Maßnahme wie beispielsweise Schutzinteressen für Bürger und Umwelt wird bei der Anwendung des Standardkostenmodells nicht berührt. Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode wurde vereinbart, die Anwendung des Standardkostenmodells fortzusetzen und auszuweiten sowie die Ergebnisse möglichst schnell umzusetzen.

Seit November 2006 wird eine Basiserhebung aller mit Stichtag 31.Dezember 2006 geltenden Rechtsvorschriften, die Informationsverpflichtungen enthalten, durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Basiserhebung sollen ressortspezifische Reduktionsziele und entsprechende Maßnahmenpläne entwickelt werden, die sicherstellen, dass in Summe die 25 % Reduktion der Verwaltungskosten für Unternehmen bis 2010 ereicht werden. Die Aufteilung der Reduktion auf die einzelnen Bundesministerien muss gemäß den internationalen Erfahrungen auf der Grundlage der Basiserhebung vorgenommen werden. Die Setzung eines Gesamtzieles noch vor Abschluss der Basiserhebung entspricht „internationalen besten Praktiken“. Diese Vorgangsweise wurde im übrigen auch auf Europäischer Ebene gewählt; demgemäß hat der Europäische Rat von Brüssel am 8. und 9.März ein 25% Reduktionsziel (im Unterschied zu Österreich jedoch mit einem Zeithorizont bis 2012) beschlossen.

Die Basiserhebung wird gemäß den Bestimmungen des Handbuches „Standardkostenmodell Österreich“, welches auf dem internationalen Handbuch zum Standardkostenmodell sowie den Erfahrungen in den Niederlanden, Dänemark und Großbritannien aufbaut, durchgeführt. Das Standardkostenmodell ist kein statisches Modell, sondern wird mit zunehmender – nationaler und internationaler - Anwendungserfahrung weiter entwickelt werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf des § 14a soll die Verpflichtung des jeweils zuständigen Bundesministers vorgesehen werden, für zukünftige rechtsetzende Maßnahmen die Folgekosten für Unternehmen mit dem Standardkostenmodell zu bewerten.“

Auf der Homepage des Finanzministeriums gibt es nun einen direkten Link zu einer eigenen Homepage zur Initiative  „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“  www.verwaltungskostensenken.at, die vom BMF betrieben wird.

 

Unter dem link „Partner“ war folgender Text zu finden (Stand: 6.5.2007):

 

„Die Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ kann nur

unter Einbindung der Wirtschaft und deren Vertreterinnen und Vertreter

erfolgreich sein. Besonders eng arbeiten wir derzeit mit der

Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Industriellenvereinigung (IV)

zusammen.“

 

Inzwischen realisierte man wahrscheinlich die ungünstige Optik und listet unter dem

link „Partner“ nun Folgendes auf (Stand 29.5.2007)

 

„Die Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ kann nur unter Einbindung der verschiedensten Interessensvertretungen erfolgreich sein. Nachstehend finden Sie Links zu unseren Partnern, die an der Initiative aktiv teilnehmen.

 

Bundesarbeitskammer

Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger

Industriellenvereinigung

Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Kuratorium für Verkehrssicherheit

Landwirtschaftskammer Österreich

Österreichische Apothekerkammer

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Österreichische Ärztekammer

Österreichische Finanzmarktaufsicht

Österreichische Nationalbank

Österreichische Notariatskammer

Österreichische Tierärztekammer

Österreichische Zahnärztekammer

Österreichischer Gewerkschaftsbund

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

Österreichischer Verband der Gerichtsdolmetscher

Verein für Konsumenteninformation

Versicherungsverband Österreich

Wirtschaftskammer Österreich

 

 

Auf der Homepage wird die Vorgangsweise bei der Basiserhebung auch detaillierter dargestellt (Stand 6.5.2007):

 

„In der Basiserhebung werden alle in Österreich geltenden, bundesgesetzlichen Rechtsvorschriften, die Informationsverpflichtungen für Unternehmen enthalten, erfasst und kostenmäßig anhand des Standardkostenmodells bewertet.

 

Stichtag für das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften ist der 31.12.2006.

Beraterinnen und Berater führen operativ die Erhebung durch.

Die Bundesministerien bringen ihre Kenntnisse der Legistik und Verwaltung ein.

          Rund 1400 Interviews werden in österreichischen Unternehmen von März

          bis Mai 2007 durchgeführt.

Die Ergebnisse der Basiserhebung liegen Ende Juni 2007 vor.

 

Derzeit geht man von rund 500 Rechtsvorschriften und darin enthaltenen 6000 Informationsverpflichtungen aus. Die genaue Anzahl an Rechtsvorschriften und Informationsverpflichtungen pro Bundesministerium wird mit Anfang März vorliegen.“

 

Unter dem Punkt Feedback werden auf der Homepage Unternehmer aufgefordert, ihre Meinung abzuschicken – u.a. auf folgende Fragen (Stand 6.5.2007):

 

„3 Welche Melde- und Aufzeichnungspflichten empfinden Sie am störendsten?

 

(Mehrfachauswahl möglich):

Abgabenerklärungen, Kennzeichnungspflichten / Informationspflichten gegenüber Dritten, Zertifizierungen von Produkten oder Verfahren / Durchführung von Registrierungen, Archivierung und Dokumentation von Informationen, Anträge, Anmeldungen, Nachweise, Regelmäßige Berichterstattung, Meldungen für statistische Zwecke

 

4  Haben Sie Kritikpunkte konkrete Melde- und Aufzeichnungspflichten betreffend (z.B. Körperschaftssteuererklärung)? (...)“

 

Am 25.1.2007 fand eine Veranstaltung der Abteilung für Finanz- und Handelspolitik der Wirtschaftskammer Österreich in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen statt. Thema der Veranstaltung „Verwaltungskostenreduktion für Unternehmen“.

 

Als Beispiel der geforderten Maßnahmen der WKÖ bei der Verwaltungskostenreduktion für Unternehmen ist u.a. folgendes aufgelistet:

 

„Aufhebung von überzogenen Überwachungs- und Berichtsanforderungen im Umweltbereich“.

 

Die Kooperation WKÖ – Bundesministerium für Finanzen wird so dargestellt:

 

„Mitarbeit der WKÖ bei der Erhebung

 

-          Einbindung der WKÖ bei Ressort-Arbeitsgruppen, die Erhebung der Consultants begleiten

-          Bereitstellung vorhandener freigegebener statistischer Daten“[4]

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Sollte es zu einer Änderung der gesetzlichen Regeln zur Bankenaufsicht kommen, müssen dann die Kosten für die Banken aufgrund der geänderten Aufsichtspflichten berechnet werden?

 

2.      Wie hoch sehen Sie die Chancen, dass in Zukunft z. B. aus Konsumentenschutzsicht erfreuliche Regelvorschläge, zwar im Ministerialentwurf vorgesehen sind, nicht aber die Begutachtung durch die Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer „überleben“ und dann – wie so oft in der Vergangenheit – in der Regierungsvorlage plötzlich nicht mehr enthalten sind?

 

3.      Müssen nun bei Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Kosten für die Unternehmen berechnet werden und inwieweit beeinflusst das indirekt die Gesetzgebung negativ?

 

4.      Inwieweit wollen Sie die Forderung der WKÖ nach „Aufhebung von überzogenen Überwachungs- und Berichtsanforderungen im Umweltbereich“ erfüllen?

 

5.      Wieviel zahlt die Industriellenvereinigung für die Betreibung der Homepage?

 

6.      Wieviel zahlt die Wirtschaftskammer für die Betreibung dieser Homepage?

 

7.      Welche anderen Sozialpartner bzw. Stakeholder außer der IV und WKÖ sind Teil der Initiative?

 

8.      Inwieweit werden die Kosten für alle BürgerInnen z. B. als KonsumentInnen durch den Informationsentfall den Kosten der Unternehmen durch die Informationsverpflichtung gegenübergestellt?

 

9.      In welche Teilschritte/Meilensteine ist das Projekt „Verwaltungskosten senken für Unternehmen bis 2010“ geteilt?

 

10.    Welchen zeitlichen Horizont gibt es für die Abwicklung der einzelnen Teilschritte?

 

11.    Welche Teilschritte des Projekts werden von externen Firmen/Beratern durchgeführt - z.B. Basiserhebung?

 

12.    Welches Beratungsunternehmen wurde mit der Abwicklung der einzelnen Teilschritte des Projekts beauftragt?

 

13.    Welche Kosten entstehen dabei jeweils (z. B. Basiserhebung) und wer trägt jeweils die Kosten?

 

14.    Wo und wann wurde(n) der Auftrag/die Aufträge zur Projektabwicklung durch externe BeraterInnen ausgeschrieben?

 

15.    Wer führt die rund 1400 Interviews in österreichischen Unternehmen im Zeitraum von März bis Mai 2007 durch?

 

16.    Wo und wann werden die Ergebnisse der Basiserhebung veröffentlicht?

 

17.    Was ist unter der Kooperation des BMFs mit der WKÖ „bei der Erhebung Einbindung der WKÖ bei Ressort-Arbeitsgruppen, die Erhebung der Consultants begleiten konkret“ und „Bereitstellung vorhandener statistischer Daten“ zu verstehen?

 

18.    Welche Kosten entstehen innerhalb der Verwaltung während der einzelnen Teilschritte der Projektdurchführung?

 

19.    Wie planen Sie als Finanzminister im Lichte der Sicherung eines Abgabenaufkommens auf das – leicht vorhersehbare Ergebnis – zu reagieren, dass das Abgeben von Abgabenerklärungen für Unternehmen eine zeitaufwendige Sache ist?

 

20.    Sollen in Zukunft nur mehr Nicht-Unternehmer eine solche Abgabenerklärung abgeben müssen?

 

21.    Inwieweit trauen Sie sich als Finanzminister im Lichte dieser Initiative in Zukunft überhaupt noch zusätzliche Informationen von den Unternehmen einzufordern – z.B. um überprüfen zu können, dass die steuerlichen Begünstigungen auch zu Recht bezogen wurden? Stichwort: Forschungsförderung

 

22.    Finden Sie es wirklich sinnvoll, wenn EU-weit die Kosten aufgrund von Informationsverpflichtungen von EU-Regeln bis 2012 um 25% gesenkt werden sollen, dass in Österreich das – nur aufgrund des Wahlzyklus - schon zwei Jahre früher passieren soll?

 

23.    Wie hoch schätzen Sie den Aufwand für die österreichische Verwaltung, die Kosten von Informationsverpflichtungen aufgrund von EU-Regeln für Unternehmen im Zeitraum von 2010 und 2012 darzustellen, ein?

 

24.    Inwieweit können Sie wirklich garantieren, dass wie in der Regierungsvorlage angekündigt, der „materielle Regelungszweck einer rechtsetzenden Maßnahme wie beispielsweise Schutzinteressen für BürgerInnen und Umwelt bei der Anwendung des Standardkostenmodells nicht berührt werden“ - auch nicht indirekt?

 

25.    Inwieweit können Sie garantieren, dass der materielle Regelungszweck einer vorgeschlagenen rechtsetzenden Maßnahme wie beispielsweise Schutzinteressen für BürgerInnen und Umwelt bei der Anwendung der neuen Bestimmungen des Bundeshaushaltsrechts nicht berührt werden und trotz der Aufstellung der für Unternehmen entstehenden Kosten umgesetzt werden?

 

26.    „Die in § 14a Abs. 1 BHG des Entwurfes vorgesehene Pflicht der Bundesminister, die sich aus Informationsverpflichtungen ergebenden Verwaltungskosten für Unternehmen darzustellen, verursacht zwar einen geringen, nicht näher bezifferbaren administrativen Mehraufwand beim Bund. Dieser sollte aber durch positive Effekte im Bundeshaushalt (zumindest) kompensiert werden.“ Wieso halten Sie es für so wichtig die Folgen von Gesetzen für Unternehmen im Zuge der Verwaltungsreform genau zu berechnen, aber die „eigenen“ Kosten – d. h. die Kosten für die Verwaltung nicht näher zu beziffern?

 

27.    Wieviele Beschäftigte gibt es in der dafür neu geschaffenen Abteilung in der Budgetsektion?

 

28.    Wurden diese Beschäftigten aus anderen Abteilungen abgezogen oder handelt es sich um zusätzliche Beschäftigte?

 

29.    Wie hoch sind die budgetären Aufwendungen dieser Abteilung, getrennt nach Personal- und Sachaufwand?

 

30.    Wieso ist es Ihnen wichtiger unter dem „Deckmantel“ Verwaltungsreform die Kostenklarheit für Unternehmer zu schaffen als für alle SteuerzahlerInnen?

 

31.    Wenn die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung nichts für die Bezahlung der Homepage www.verwaltungskostensenken.at zahlen – inwieweit können Sie die Betreibung einer solchen „Lobbyhomepage“ vor allen SteuerzahlerInnen, die nicht von dieser Initiative profitieren, verantworten?

 

32.    Wie teuer war die Erstellung bzw. ist die Betreibung dieser „Lobby“-Homepage?

 

33.    Welches Unternehmen war mit der Erstellung der Homepage beauftragt?

 

34.    Haben Sie auch das niederländische Standard-Kostenmodell studiert oder auf die von der Industriellenvereinigung gemachten Eindrücke vor Ort und deren Schilderung vertraut?

 

35.    Wieso haben Sie den Satz „Besonders eng arbeiten wir derzeit mit der

Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Industriellenvereinigung (IV) zusammen.“ unter dem link „Partner“ herausgenommen und führen in der Liste nun z. B. die Österreichische Tierärztekammer an?

 

36.    Sind Sie sich sicher, dass diese Rechnung für alle ÖsterreicherInnen aufgeht

und nicht nur für die von der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung vertretenen Unternehmen?

 

 

 

 

 

 

 



[1] Budgetrede 2007/2008, S. 13

[2] http://www.industriellenvereinigung.at/ (Stand 29.5.2007)

[3] http://www.industriellenvereinigung.at/ (Stand 29.5.2007)

[4] http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=626335&StID=300210 (Stand 29.5.2007)