898/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mag. Hauser
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafanzeige gegen öffentliche Verhetzung und Todesdrohungen im Zuge  einer Demonstration in Innsbruck.

Am 1. Mai 2007 fanden allerorts Demonstrationen statt. In Innsbruck gab es laut Me- dienberichten eine Demonstration von besonderer Qualität gegen Faschismus und SPÖ-Regierung. Eine lange Prozession von Sozialdemokraten, Kommunisten und kurdischen Vereinen zog gegen Mittag durch die Innsbrucker Straßen. Martin Kirchler von der Exekutive schätzte die Teilnehmerzahl auf 1500 Personen. Nach eigenen Angaben der Veranstalter waren Vertreter folgender Vereinigungen anwesend: ACUS, ADHF, AKS, ASV Roter Stern, ATIGF, Dev Yol, DIDF, DIDF Jugend, dis, Don Quichote, FSG Jugend, GLB, GPA Jugend, HÖC, JUSOS, KMG, KJÖ, Kommun-al, KPÖ, ÖGJ, Partizan, VSStÖ, YDG.

Die Transparente waren eindeutig, neben Mao, Stalin und Lenin prangte vor allem das Bildnis von Abdullah Öcalan, dem inhaftierten Vorsitzenden der Untergrundorga- nisation Arbeiterpartei Kurdistans. Mit Transparenten forderten die Teilnehmer das Ende der SPÖ-Regierung und sprachen sich gegen die FPÖ aus: Tod und Hass der FPÖ", lautete eine der vielen Spruchformeln. Der Zug wurde von den Tiroler Jusos angeführt.

Dahingehend wurde gegen Demonstranten" am 12.05.2007 vom Landesparteiob- mann Mag. Gerald Hauser Strafanzeige erstattet.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesmi- nisterin für Justiz folgende

Anfrage:

1         Wurde aufgrund der Anzeige ein Ermittlungsverfahren gegen die Verhetzer" eingeleitet?

2         Wenn ja, wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens?

3         Gegen wie viel Demonstranten/Verhetzer" wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

4         Wenn nein, warum nicht?

5         Gibt es bereits ein Strafverfahren gegen die Demonstranten/Verhetzer" zu der oben erwähnten Strafanzeige?


6        Wenn ja, wie ist der Stand dieses Verfahrens?

7        Gegen wie viel Demonstranten/Verhetzer" wurde ein Strafverfahren eingeleitet?

8        Wenn nein, warum nicht?

9        Sehen Sie den Straftatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt?

10        Wenn nein, was müssten dieDemonstranten/Verhetzer" tun um diesen Straf- tatbestand zu erfüllen?

11 Welcher andere Straftatbestand käme noch in Frage?

12        Sind die anwesenden Exekutivbeamten bei Erfüllung eines Straftatbestandes verpflichtet einzugreifen?

13        Wenn ja, welche Maßnahmen müssten von den Exekutivbeamten ergriffen werden?

14        Wurden von den Exekutivbeamten Maßnahmen am 01. Mai 2007 im Zuge der Demonstration ergriffen?

15        Wenn nein, warum nicht?

16        Kam es aufgrund von Todesdrohungen im Zuge von Demonstrationen in der Vergangenheit zu Strafanzeigen?