900/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Lutz Weinzinger, Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerleistung und Finanzierung der Sportförderung
Das
österreichische Glücksspielmonopol, das zurzeit durch ein
Vertragsverletzungs-
verfahren der Europäischen
Kommission in Frage gestellt scheint, wird mit der
Sicherstellung
des optimalen Spielerschutzes gerechtfertigt. Presseberichte der
letzten Tage deuten
darauf hin, dass dieser Anspruch offensichtlich nicht erfüllt wird.
Das Bundesministerium für Finanzen ist für die
Vollzugszuständigkeit der
Ordnungspolitik und
somit für die Suchtprävention zuständig. Laut eigenen Angaben
finden bei den staatlich konzessionierten
Spielbanken laufend Schulungs-
maßnahmen zum Thema „Verantwortungsvolles Spiel" (§ 25 Abs. 3 GSpG) statt und
es werden regelmäßig Tagungen
zum Thema „Reponsible Gaming“ abgehalten.
Ebenso unterliegen
die Besucher bei staatlichen konzessionierten Spielbanken einer
strengen Zugangskontrolle sowie einer Beobachtung ihres Spielverhaltens.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Stimmt es, dass der ehemalige Präsident von Sturm Graz
Hannes Kartnig
308-mal Gast in österreichischen Casinos war?
2. In welchen Casinostandorten war Herr Hannes Kartnig wie oft zu Gast?
3.
Stimmt es,
dass der ehemalige Präsident von Sturm Graz Hannes Kartnig
2,9
Mio. Euro verspielt hat?
4.
Stimmt es, dass trotz angeblich strenger Spielerschutzbedingungen
der
österreichischen
Casino AG, keinerlei Aktivitäten
gesetzt wurden, den
finanziellen
Hintergrund dieses Spielers zu überprüfen?
5.
Können Sie ausschließen, dass es weitere Fälle gibt, bei
denen Spieler
Summen von mehr als
300.000 Euro pro Jahr verloren haben?
6. Wie viele Fälle davon gab es in den letzten fünf Jahren?
7.
Stimmt es, dass die österreichische Casino Austria AG
Spielerbestimmungen
ausschließlich für Staatsbürger zur Anwendung bringt?
8.
Stimmt es, dass die österreichische Casino AG damit
offensichtlich gegen das
EU Diskriminierungsverbot verstößt?
9.
Hat diese Tatsache Einfluss auf die Entscheidung der Kommission in
diesem
Verfahren?
10.
Sind solche Spielerschutzbestimmungen ein taugliches Mittel, suchtgefährdete
Menschen zu erkennen
und vom Glückspiel fern zu halten?
11. Wie ist der momentane Stand des Verfahrens?