900/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Lutz Weinzinger, Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerleistung und Finanzierung der Sportförderung

Das österreichische Glücksspielmonopol, das zurzeit durch ein Vertragsverletzungs-
verfahren der Europ
äischen Kommission in Frage gestellt scheint, wird mit der
Sicherstellung des optimalen Spielerschutzes gerechtfertigt. Presseberichte der
letzten Tage deuten darauf hin, dass dieser Anspruch offensichtlich nicht erfüllt wird.

Das Bundesministerium für Finanzen ist für die Vollzugszuständigkeit der
Ordnungspolitik und somit für die Suchtprävention zuständig. Laut eigenen Angaben
finden bei den staatlich konzessionierten Spielbanken laufend Schulungs-
ma
ßnahmen zum Thema Verantwortungsvolles Spiel" (§ 25 Abs. 3 GSpG) statt und
es werden regelm
äßig Tagungen zum Thema Reponsible Gaming“ abgehalten.
Ebenso unterliegen die Besucher bei staatlichen konzessionierten Spielbanken einer
strengen Zugangskontrolle sowie einer Beobachtung ihres Spielverhaltens.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.            Stimmt es, dass der ehemalige Präsident von Sturm Graz Hannes Kartnig
308-mal Gast in österreichischen Casinos war?

2.            In welchen Casinostandorten war Herr Hannes Kartnig wie oft zu Gast?

3.            Stimmt es, dass der ehemalige Präsident von Sturm Graz Hannes Kartnig 2,9
Mio. Euro verspielt hat?

4.            Stimmt es,  dass trotz angeblich strenger Spielerschutzbedingungen der
österreichischen   Casino  AG,   keinerlei  Aktivitäten   gesetzt  wurden,   den
finanziellen Hintergrund dieses Spielers zu überprüfen?

5.            Können Sie ausschließen, dass es weitere Fälle gibt, bei denen Spieler
Summen von mehr als 300.000 Euro pro Jahr verloren haben?

6.            Wie viele Fälle davon gab es in den letzten fünf Jahren?

7.            Stimmt es, dass die österreichische Casino Austria AG Spielerbestimmungen
ausschließlich für Staatsbürger zur Anwendung bringt?


8.            Stimmt es, dass die österreichische Casino AG damit offensichtlich gegen das
EU Diskriminierungsverbot verst
ößt?

9.            Hat diese Tatsache Einfluss auf die Entscheidung der Kommission in diesem
Verfahren?

10.        Sind solche Spielerschutzbestimmungen ein taugliches Mittel, suchtgefährdete
Menschen zu erkennen und vom Glückspiel fern zu halten?

11.    Wie ist der momentane Stand des Verfahrens?