903/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend eine Falschauskunft aus dem Finanzstrafregister
Einem Bericht der „Kronenzeitung“
vom 21.6.2005, Seite 17 unter dem Titel „Russischer
Geschäftsmann aus Wien soll ehemaligen
Soldaten als Killer bezahlt haben: Mafia-
Mordkomplott aufgedeckt“ war ua.
zu entnehmen, dass gegen einen gebürtigen Russen (...)
bereits seit fünf Jahren wegen
des Verdachtes des Steuerbetruges in der Höhe von 82
Millionen Euro durch die Justiz ermittelt würde. Auch die Aktenzahl
des Verfahrens wurde
angeführt. Kritisiert wurde, dass
„der Russe trotzdem vor drei Jahren unsere
Staatsbürgerschaft“
erhielt.
Nunmehr seien (...) weitere Ermittlungen im
Laufen: „Seit September 2004 ermittelt - wie
exklusiv berichtet - das Wiener Landesgericht.
Aus Angst, dass sein Geschäftspartner über
das undurchsichtige Firmengeflecht auspacken
würde, soll der Chef des
Transportunternehmens (für ihn gilt die
Unschuldsvermutung) einen ehemaligen Afghanistan-
Kämpfer als Killer angeheuert haben. Um den Verdacht von sich zu lenken,
sollte dieser auch
ein Auto seiner Mercedes-Flotte in die Luft
sprengen. Doch das vermeintliche Opfer wurde
als Mord-Auftraggeber entlarvt. [...] N.N.
soll jedenfalls der Republik Österreich ein
Vermögen gestohlen haben. Mittels
Scheinrechnungen ergaunerte er zigmal 20 Prozent
Vorsteuer. Bevor die Handschellen klickten,
setzte sich der zweifache Familienvater
vermutlich in die Ukraine ab. Jetzt wird er per
Haftbefehl gesucht.“
Aus diesem Anlass leitete die Volksanwaltschaft im Bereich der Wiener
Landesregierung ein
amtswegiges Prüfungsverfahren betreffend die
Verleihung der
Staatsbürgerschaft an den Genannten zu VA
W/415-POL/05 ein.
Im Zuge dieses Verfahrens wurde auch das Bundesministerium für Finanzen
kontaktiert.
Mit Missstandsfeststellung vom 22. Dezember 2005 stellt die
Volksanwaltschaft
betreffend die Verleihung der Staatsbürgerschaft an N.N.
fest,
dass
die mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 16. März 2001
erfolgte
Verleihung der Staatsbürgerschaft an N.N. sowie die mangelhafte
aktenmäßige
Dokumentation des Entscheidungsprozesses jeweils einen Missstand
in der öffentlichen Verwaltung darstellen.
Maßgeblich für diese Feststellung der
Volksanwaltschaft war unter anderem der
Umstand,
dass auf die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung verzichtet
wurde.
Anstelle einer transparenten Entscheidungsbegründung fielen
hingegegen
umso mehr vehemente
Urgenzen aus dem Büro des Bürgermeisters der Stadt Wien
auf. In diesem Zusammenhang ist weiters auffällig, dass von
der
Staatsbürgerschaftsbehörde eine
Auskunft aus dem Finanzstrafregister vom 17.
Oktober
2000 eingeholt wurde, in der kein Vermerk über ein anhängiges
Finanzstrafverfahren
enthalten war. Allerdings war bereits am 13. September 2000
vom
Wohnsitzfinanzamt des N.N., eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft erfolgt und
im September 2000 ein
Hausdurchsuchungsbefehl erlassen worden.
In
diesem Zusammenhang stellen die
unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Welche Auskünfte wurden
der Staatsbürgerschaftsbehörde in dem, von der
Volksanwaltschaft
geprüften Verfahren seitens der
Finanzverwaltung erteilt?
2.
Wie konnte es zu der Auskunft des Strafregisters vom 17. Oktober 2000,
wonach
kein Vermerk über ein anhängiges
Finanzstrafverfahren enthalten war
kommen,
obgleich eine Anzeige des
Wohnsitzfinanzamtes an die
Staatsanwaltschaft
vom 13. September 2000 nachweisbar ist?
3.
Wer ist für
die Falschinformation der
Staatsbürgerschaftsbehörde
verantwortlich?
4.
Welche behördeninterne Konsequenz hat die
Falschinformation nach sich
gezogen?