903/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend eine Falschauskunft aus dem Finanzstrafregister

Einem Bericht der „Kronenzeitung“ vom 21.6.2005, Seite 17 unter dem Titel „Russischer
Geschäftsmann aus Wien soll ehemaligen Soldaten als Killer bezahlt haben: Mafia-
Mordkomplott aufgedeckt“ war ua. zu entnehmen, dass gegen einen gebürtigen Russen (...)
bereits seit fünf Jahren wegen des Verdachtes des Steuerbetruges in der Höhe von 82
Millionen Euro durch die Justiz ermittelt würde. Auch die Aktenzahl des Verfahrens wurde
angeführt. Kritisiert wurde, dass „der Russe trotzdem vor drei Jahren unsere
Staatsbürgerschaft“ erhielt.

Nunmehr seien (...) weitere Ermittlungen im Laufen: „Seit September 2004 ermittelt - wie
exklusiv berichtet - das Wiener Landesgericht. Aus Angst, dass sein Geschäftspartner über
das undurchsichtige Firmengeflecht auspacken würde, soll der Chef des
Transportunternehmens (für ihn gilt die Unschuldsvermutung) einen ehemaligen Afghanistan-
Kämpfer als Killer angeheuert haben. Um den Verdacht von sich zu lenken, sollte dieser auch
ein Auto seiner Mercedes-Flotte in die Luft sprengen. Doch das vermeintliche Opfer wurde
als Mord-Auftraggeber entlarvt. [...] N.N. soll jedenfalls der Republik Österreich ein
Vermögen gestohlen haben. Mittels Scheinrechnungen ergaunerte er zigmal 20 Prozent
Vorsteuer. Bevor die Handschellen klickten, setzte sich der zweifache Familienvater
vermutlich in die Ukraine ab. Jetzt wird er per Haftbefehl gesucht.“

Aus diesem Anlass leitete die Volksanwaltschaft im Bereich der Wiener
Landesregierung ein amtswegiges Prüfungsverfahren betreffend die Verleihung der
Staatsb
ürgerschaft an den Genannten zu VA W/415-POL/05 ein.

Im Zuge dieses Verfahrens wurde auch das Bundesministerium für Finanzen
kontaktiert. Mit Missstandsfeststellung vom 22. Dezember 2005 stellt die
Volksanwaltschaft betreffend die Verleihung der Staatsbürgerschaft an N.N. fest,
dass die mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 16. März 2001
erfolgte Verleihung der Staatsbürgerschaft an N.N. sowie die mangelhafte
aktenmäßige Dokumentation des Entscheidungsprozesses jeweils einen Missstand
in der öffentlichen Verwaltung darstellen.

Maßgeblich für diese Feststellung der Volksanwaltschaft war unter anderem der
Umstand, dass auf die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung verzichtet
wurde. Anstelle einer transparenten Entscheidungsbegründung fielen hingegegen
umso mehr vehemente Urgenzen aus dem Büro des Bürgermeisters der Stadt Wien
auf. In diesem Zusammenhang ist weiters auff
ällig, dass von der
Staatsbürgerschaftsbehörde eine Auskunft aus dem Finanzstrafregister vom 17.
Oktober 2000 eingeholt wurde, in der kein Vermerk über ein anhängiges
Finanzstrafverfahren enthalten war. Allerdings war bereits am 13. September 2000
vom Wohnsitzfinanzamt des N.N., eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft erfolgt und
im September 2000 ein Hausdurchsuchungsbefehl erlassen worden.

 


In   diesem   Zusammenhang   stellen   die   unterfertigten   Abgeordneten   an   den
Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.  Welche Auskünfte wurden der Staatsbürgerschaftsbehörde in dem, von der
Volksanwaltschaft geprüften Verfahren seitens der Finanzverwaltung erteilt?

2.             Wie konnte es zu der Auskunft des Strafregisters vom 17. Oktober 2000,
wonach kein Vermerk über ein anhängiges Finanzstrafverfahren enthalten war
kommen,    obgleich    eine   Anzeige   des   Wohnsitzfinanzamtes   an    die
Staatsanwaltschaft vom 13. September 2000 nachweisbar ist?

3.             Wer    ist    für    die    Falschinformation    der    Staatsbürgerschaftsbehörde
verantwortlich?

4.             Welche behördeninterne Konsequenz hat die Falschinformation nach sich
gezogen?