905/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der ehemalige
Generaltruppeninspektor, GTI, Horst Pleiner bestätigte in seiner
Aussage vor dem Untersuchungsausschuss betreffend der Beschaffung von
Kampfflugzeugen, dass GenMjr Erich Wolf
seine Nebenbeschäftigungen aufgeben
musste, um die
Nachfolge von Brigadier Josef Bernecker antreten zu können.
GTI Horst Pleiner: „Brigadier Wolf hat zu diesem Zeitpunkt
eine gemeldete
Nebenbeschäftigung wahrgenommen. Es wurde
daher eine Überprüfung im Wege
der Gruppe Disziplinarwesen vorgenommen,
die festgestellt hat, dass seine Tätigkeit
eine Funktion mit
Unterschriftenberechtigung mit Auswirkung auf Beschaffung
ausschließt. Es wurde daher in der
Organisation der Luftabteilung ein selbständiges
Referat geschaffen, in dem Brigadier Wolf für ausschließlich operationelle Aspekte
Zuständigkeiten hatte, und es wurde als
Besonderheit durch Bundesminister
Fasslabend genehmigt, dass der Stellvertreter dieser Abteilung, entgegen der
üblichen
Gepflogenheit, ein ziviler Techniker war. Damit war gewährleistet,
dass Wolf
mit seinen allfälligen Interessen aus dem geschäftlichen Bereich keine
Einflussnahme auf etwaige Beschaffungsangelegenheiten oder Dinge wahrnehmen
konnte, die vielleicht im Zusammenhang mit seinen eigenen Interessen stehen
könnten.
Mit den
Reorganisationen während des Jahres 2001, das heißt mit dem
Abgang des
zivilen
Stellvertreters, wurde dann seitens des Brigadier Wolf nochmals
herangetreten an das Bundesministerium für Landesverteidigung mit dem Hinweis,
dass er aus der Firma ausgeschieden ist. Es wurde dann wiederum eine Prüfung
durchgeführt durch die Gruppe Disziplinar-
und Beschwerdewesen, als deren
Ergebnis dann klargestellt wurde, dass Brigadier Wolf keineswegs mehr einen
Ausschließungsgrund für die designierte Leitung dieser
Luftabteilung aufzuweisen
hätte. Er wurde daher eben als
designierter Leiter Luftabteilung als Nachfolger von
Brigadier Bernecker eingesetzt, nachdem er auch zu diesem Zeitpunkt schon
gewusst hat, dass die Luftabteilung in ein neues Kommando Luftstreitkräfte in
Langenlebarn ausgegliedert wird und es daher keine fixe Entwicklung mehr in
diesem Bereich geben wird."
Bestätigt wurde
dieser Zusammenhang auch von GenMjr Peter Steiner vor dem
Untersuchungsausschuss.
GenMjr Peter
Steiner: „Und seine Karriere, wenn Sie wollen, war ja damit verknüpft,
dass er gemeldet hat,
er hat die Nebenbeschäftigung eingestellt."
Des weiteren sagte
GenMjr Erich Wolf aus, dass er lediglich seiner Dienstbehörde
gegenüber die
Einstellung der Nebenbeschäftigung gemeldet habe und gab weiters
an, dass es
ihm offensichtlich nicht bewusst gewesen sei die Einstellung der
Beschäftigung auch dem Firmenbuchgericht zu melden.
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): „Warum wurde diese Mitteilung nur Ihrer
Dienstbehörde gemacht, aber nicht dem Firmenbuchgericht?"
Mag. Erich Wolf: „Diese Frage verstehe ich nicht."
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): „Da muss ich Ihnen das Gesetz vorhalten,
aber das müssten Sie an sich kennen. Nach dem Firmenbuchgesetz, § 10, sind
Änderungen eingetragener Tatsachen unbeschadet sonstiger gesetzlicher
Vorschriften beim Gericht unverzüglich anzumelden.
Das heißt, wenn Sie keine Tätigkeit mehr für die Creativ Promotion Werbe- und
Sportveranstaltungs-GmbH & Co KG ausüben, hätten Sie zumindest als Prokurist
sofort gelöscht werden müssen. Sie sind aber bis zur Stunde als Prokurist
angemeldet."
Im Bezug auf die mögliche Verpflichtung diese Einstellung
auch gegenüber dem
Firmenbuchgericht zu melden entschlug sich
GenMjr Erich Wolf der Aussage, mit
dem Hinweis auf mögliche
rechtliche Konsequenzen.
Mag. Erich Wolf: „Ich entschlage mich der Aussage nach § 7 Abs. 1 Z 1, weil das
offensichtlich so, wie es Herr Abgeordneter Stadler vorträgt, womöglich eine
Bedrohung für mich
darstellt, nämlich in disziplinärer oder
strafrechtlicher Hinsicht."
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1.
Warum erteilte der ehemalige Bundesminister für
Landesverteidigung Werner
Fasslabend eine Sondergenehmigung für den damaligen Brigadier Erich Wolf,
damit dieser seine
Nebenbeschäftigung nicht einstellen musste?
2.
Wäre es nicht aus militärischen
Gesichtspunkten heraus effizienter gewesen
den damaligen Brigadier Erich Wolf aufzufordern seine Nebenbeschäftigung
einzustellen?
3. Oder wäre es nicht
aus militärischen Gesichtspunkten heraus effizienter
gewesen einen anderen
Offizier mit der Referatsleitung zu betrauen?
4. Wenn ja, warum wurde diese Vorgangsweise nicht gewählt?
5. Wenn nein, warum war es effizienter eine Sondergenehmigung zu erteilen?
6.
War es von militärischen Gesichtspunkten aus effizient
den Aufbau eines
Referats der
Luftabteilung von der möglichen Unvereinbarkeit des
Referatleiters, bedingt durch die Nebenbeschäftigungen desselbigen,
abhängig zu machen?
7. Wenn ja, warum?
8. Wenn nein, warum wurde dennoch dieser Aufbau des Referats gewählt?
9.
Wäre dieser Aufbau des Referats gewählt worden,
wenn der damalige
Brigadier
Erich Wolf keiner Nebenbeschäftigung nachgegangen wäre?
10.
Wenn ja, warum wurde der damalige Brigadier Erich Wolf nicht
aufgefordert
seine Nebenbeschäftigung einzustellen?
11.Wenn nein, warum hätte man
einen stellvertretenden Referatsleiter installieren
müssen, wenn der damalige Brigadier Erich
Wolf keiner Nebenbeschäftigung
nachgegangen wäre?
12. Gab es politische Gründe für die Sondergenehmigung?
13. Wenn ja, welche?
14. Welche Mehrkosten entstanden durch die Sondergenehmigung?
15. Warum wurden diese Mehrkosten in Kauf genommen?
16.
Hätte GenMjr Erich Wolf Kommandant der Luftstreitkräfte werden können,
hätte er seine Nebenbeschäftigung offiziell nicht eingestellt?
17.
Wenn ja, wäre dies im Zusammenhang mit der
Drakennachfolgebeschaffung
kein Fall von möglicher Unvereinbarkeit gewesen?
18.
Wenn nein,
warum wurde die tatsächliche Einstellung der
Nebenbeschäftigung beim
Firmenbuchgericht nicht überprüft?
19.
Besteht ein
Zusammenhang zwischen der Nachfolge von Brigadier Josef
Bernecker, der Drakennachfolgebeschaffung und der Meldung über die
Einstellung der Nebenbeschäftigung des
damaligen Brigadier Erich Wolfs?
20. Wenn ja, welcher?
21.
Von welcher Behörde wurde die Einstellung der Nebenbeschäftigung
überpüft?
22.
Von welchem Beamten wurde die Einstellung der Nebenbeschäftigung
überprüft?
23. Zu welchem Ergebnis gelangte diese Überprüfung?
24. Wurde die Überprüfung bedingt durch eine anonyme Anzeige eingeleitet?
25. Wurde im Zuge dieser Überprüfung ein aktueller Firmenbuchauszug der
a. entsprechenden
Firmen, bei denen GenMjr Erich Wolf tätig war
beschafft?
b. Wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangte die prüfende Behörde?
c. Wenn nein, warum nicht?
26. Besteht die rechtliche
Notwendigkeit bei der Einstellung einer
Nebenbeschäftigung dafür Sorge zu
tragen, dass die entsprechende korrekte
Löschung im
Firmengrundbuch vorgenommen wird?
27. Wenn ja,
wird die Disziplinarbehörde aufgrund der Tatsache, dass GenMjr
Erich Wolf dem nicht
Sorge geleistet hat, gegen diesen entsprechende
Ermittlungen aufnehmen?
28.
Gab es im Zusammenhang mit nicht gemeldeten oder nicht ordnungsgemäß
gemeldeten Nebenbeschäftigungen bereits Disziplinarverfahren?
29. Wenn ja, wie viele?
30.
Wenn ja, welche Offiziere, Unteroffiziere oder Beamte des BMLV waren
davon
betroffen?
31.
Wie viele Nebenbeschäftigungen von Offizieren,
Unteroffizieren oder Beamten
des BMLV sind derzeit
dem BMLV gemeldet?
32.
Wie viele Konsulentenverträge von Offizieren, Unteroffizieren
oder Beamten
des BMLV sind derzeit
dem BMLV gemeldet?
33. Wie viele Konsulenten beschäftigt das BMLV zu welchen Konditionen?
34. Warum ist die Beschäftigung dieser Konsulenten erforderlich?
35. Welche
Offiziere, Unteroffiziere oder Beamte des BMLV waren davon
betroffen?
36. Um welche Verträge handelt es sich hierbei im Einzelnen konkret?
37. Gab es im
Zusammenhang mit solchen Verträgen Ermittlungen der
Disziplinarbehörde?
38. Wenn ja,
welche Offiziere, Unteroffiziere oder Beamte des BMLV waren davon
betroffen?
39.
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam die Disziplinarbehörde in den
einzelnen Fällen konkret?