905/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

Der ehemalige Generaltruppeninspektor, GTI, Horst Pleiner bestätigte in seiner
Aussage vor dem Untersuchungsausschuss betreffend der Beschaffung von
Kampfflugzeugen, dass GenMjr Erich Wolf seine Nebenbesch
äftigungen aufgeben
musste, um die Nachfolge von Brigadier Josef Bernecker antreten zu können.

GTI Horst Pleiner: Brigadier Wolf hat zu diesem Zeitpunkt eine gemeldete
Nebenbesch
äftigung wahrgenommen. Es wurde daher eine Überprüfung im Wege
der Gruppe Disziplinarwesen vorgenommen, die festgestellt hat, dass seine T
ätigkeit
eine Funktion mit Unterschriftenberechtigung mit Auswirkung auf Beschaffung
ausschlie
ßt. Es wurde daher in der Organisation der Luftabteilung ein selbständiges
Referat geschaffen, in dem Brigadier Wolf f
ür ausschließlich operationelle Aspekte
Zust
ändigkeiten hatte, und es wurde als Besonderheit durch Bundesminister
Fasslabend genehmigt, dass der Stellvertreter dieser Abteilung, entgegen der
üblichen Gepflogenheit, ein ziviler Techniker war. Damit war gewährleistet, dass Wolf
mit seinen allfälligen Interessen aus dem geschäftlichen Bereich keine
Einflussnahme auf etwaige Beschaffungsangelegenheiten oder Dinge wahrnehmen
konnte, die vielleicht im Zusammenhang mit seinen eigenen Interessen stehen
k
önnten.

Mit den Reorganisationen während des Jahres 2001, das heißt mit dem Abgang des
zivilen Stellvertreters, wurde dann seitens des Brigadier Wolf nochmals
herangetreten an das Bundesministerium f
ür Landesverteidigung mit dem Hinweis,
dass er aus der Firma ausgeschieden ist. Es wurde dann wiederum eine Pr
üfung
durchgef
ührt durch die Gruppe Disziplinar- und Beschwerdewesen, als deren
Ergebnis dann klargestellt wurde, dass Brigadier Wolf keineswegs mehr einen
Ausschlie
ßungsgrund für die designierte Leitung dieser Luftabteilung aufzuweisen
h
ätte. Er wurde daher eben als designierter Leiter Luftabteilung als Nachfolger von
Brigadier Bernecker eingesetzt, nachdem er auch zu diesem Zeitpunkt schon
gewusst hat, dass die Luftabteilung in ein neues Kommando Luftstreitkr
äfte in
Langenlebarn ausgegliedert wird und es daher keine fixe Entwicklung mehr in
diesem Bereich geben wird."

Bestätigt wurde dieser Zusammenhang auch von GenMjr Peter Steiner vor dem
Untersuchungsausschuss.

GenMjr Peter Steiner: Und seine Karriere, wenn Sie wollen, war ja damit verknüpft,
dass er gemeldet hat, er hat die Nebenbeschäftigung eingestellt."

Des weiteren sagte GenMjr Erich Wolf aus, dass er lediglich seiner Dienstbehörde
gegen
über die Einstellung der Nebenbeschäftigung gemeldet habe und gab weiters

an, dass es ihm offensichtlich nicht bewusst gewesen sei die Einstellung der
Besch
äftigung auch dem Firmenbuchgericht zu melden.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Warum wurde diese Mitteilung nur Ihrer

Dienstbehörde gemacht, aber nicht dem Firmenbuchgericht?"

Mag. Erich Wolf: Diese Frage verstehe ich nicht."

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Da muss ich Ihnen das Gesetz vorhalten,

aber das müssten Sie an sich kennen. Nach dem Firmenbuchgesetz, § 10, sind

Änderungen eingetragener Tatsachen unbeschadet sonstiger gesetzlicher

Vorschriften beim Gericht unverzüglich anzumelden.

Das heißt, wenn Sie keine Tätigkeit mehr für die Creativ Promotion Werbe- und

Sportveranstaltungs-GmbH & Co KG ausüben, hätten Sie zumindest als Prokurist

sofort gelöscht werden müssen. Sie sind aber bis zur Stunde als Prokurist

angemeldet."

Im Bezug auf die mögliche Verpflichtung diese Einstellung auch gegenüber dem
Firmenbuchgericht zu melden entschlug sich GenMjr Erich Wolf der Aussage, mit
dem Hinweis auf m
ögliche rechtliche Konsequenzen.

Mag. Erich Wolf: Ich entschlage mich der Aussage nach § 7 Abs. 1 Z 1, weil das
offensichtlich so, wie es Herr Abgeordneter Stadler vortr
ägt, womöglich eine
Bedrohung f
ür mich darstellt, nämlich in disziplinärer oder strafrechtlicher Hinsicht."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

Anfrage

1.             Warum erteilte der ehemalige Bundesminister für Landesverteidigung Werner
Fasslabend eine Sondergenehmigung f
ür den damaligen Brigadier Erich Wolf,
damit dieser seine Nebenbeschäftigung nicht einstellen musste?

2.             Wäre es nicht aus militärischen Gesichtspunkten heraus effizienter gewesen
den damaligen Brigadier Erich Wolf aufzufordern seine Nebenbesch
äftigung
einzustellen?

3.   Oder wäre es nicht aus militärischen Gesichtspunkten heraus effizienter
gewesen einen anderen Offizier mit der Referatsleitung zu betrauen?

4.             Wenn ja, warum wurde diese Vorgangsweise nicht gewählt?

5.             Wenn nein, warum war es effizienter eine Sondergenehmigung zu erteilen?

6.             War es von militärischen Gesichtspunkten aus effizient den Aufbau eines
Referats der Luftabteilung von der möglichen Unvereinbarkeit des
Referatleiters, bedingt durch die Nebenbesch
äftigungen desselbigen,
abh
ängig zu machen?

7.             Wenn ja, warum?

8.             Wenn nein, warum wurde dennoch dieser Aufbau des Referats gewählt?


9.            Wäre dieser Aufbau des Referats gewählt worden, wenn der damalige
Brigadier Erich Wolf keiner Nebenbeschäftigung nachgegangen wäre?

10.    Wenn ja, warum wurde der damalige Brigadier Erich Wolf nicht aufgefordert
seine Nebenbeschäftigung einzustellen?

11.Wenn nein, warum hätte man einen stellvertretenden Referatsleiter installieren
müssen, wenn der damalige Brigadier Erich Wolf keiner Nebenbeschäftigung
nachgegangen w
äre?

12.     Gab es politische Gründe für die Sondergenehmigung?

13.     Wenn ja, welche?

14.     Welche Mehrkosten entstanden durch die Sondergenehmigung?

15.     Warum wurden diese Mehrkosten in Kauf genommen?

16.     Hätte GenMjr Erich Wolf Kommandant der Luftstreitkräfte werden können,
hätte er seine Nebenbeschäftigung offiziell nicht eingestellt?

17.     Wenn ja, wäre dies im Zusammenhang mit der Drakennachfolgebeschaffung
kein Fall von möglicher Unvereinbarkeit gewesen?

18.     Wenn nein, warum wurde die tatsächliche Einstellung der
Nebenbesch
äftigung beim Firmenbuchgericht nicht überprüft?

19.     Besteht ein Zusammenhang zwischen der Nachfolge von Brigadier Josef
Bernecker, der Drakennachfolgebeschaffung und der Meldung
über die
Einstellung der Nebenbesch
äftigung des damaligen Brigadier Erich Wolfs?

20.     Wenn ja, welcher?

21.     Von welcher Behörde wurde die Einstellung der Nebenbeschäftigung
überpüft?

22.     Von welchem Beamten wurde die Einstellung der Nebenbeschäftigung
überprüft?

23.     Zu welchem Ergebnis gelangte diese Überprüfung?

24.     Wurde die Überprüfung bedingt durch eine anonyme Anzeige eingeleitet?

25.     Wurde im Zuge dieser Überprüfung ein aktueller Firmenbuchauszug der

a.   entsprechenden Firmen, bei denen GenMjr Erich Wolf tätig war
beschafft?

b.   Wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangte die prüfende Behörde?

c.    Wenn nein, warum nicht?


26. Besteht die rechtliche Notwendigkeit bei der Einstellung einer
Nebenbesch
äftigung dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende korrekte
L
öschung im Firmengrundbuch vorgenommen wird?

27. Wenn ja, wird die Disziplinarbehörde aufgrund der Tatsache, dass GenMjr
Erich Wolf dem nicht Sorge geleistet hat, gegen diesen entsprechende
Ermittlungen aufnehmen?

28.     Gab es im Zusammenhang mit nicht gemeldeten oder nicht ordnungsgemäß
gemeldeten Nebenbeschäftigungen bereits Disziplinarverfahren?

29. Wenn ja, wie viele?

30.     Wenn ja, welche Offiziere, Unteroffiziere oder Beamte des BMLV waren davon
betroffen?

31.     Wie viele Nebenbeschäftigungen von Offizieren, Unteroffizieren oder Beamten
des BMLV sind derzeit dem BMLV gemeldet?

32.     Wie viele Konsulentenverträge von Offizieren, Unteroffizieren oder Beamten
des BMLV sind derzeit dem BMLV gemeldet?

33. Wie viele Konsulenten beschäftigt das BMLV zu welchen Konditionen?

34. Warum ist die Beschäftigung dieser Konsulenten erforderlich?

35. Welche Offiziere, Unteroffiziere oder Beamte des BMLV waren davon
betroffen?

36. Um welche Verträge handelt es sich hierbei im Einzelnen konkret?

37. Gab es im Zusammenhang mit solchen Verträgen Ermittlungen der
Disziplinarbehörde?

38. Wenn ja, welche Offiziere, Unteroffiziere oder Beamte des BMLV waren davon
betroffen?

39.     Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam die Disziplinarbehörde in den
einzelnen F
ällen konkret?