907/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2007
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Anfrage

 

des Abgeordneten Strache, Rosenkranz, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Imam Adnan Ibrahim

Im Dezember des Vorjahres wurde der als angeblich liberal geltende Imam Adnan
Ibrahim wegen Verhetzung und Aufruf zum Terror angezeigt. Diversen Medien und
Tageszeitungen wurden Tonb
änder zugespielt, auf welchen Adnan Ibrahim im Rah-
men seiner Predigten zu h
ören ist. In diesen Predigten ruft dieser liberale Imam zur
Beteiligung am Krieg in Pal
ästina und zum Dschihad auf. Gegenüber der "Wiener
Zeitung" rechtfertigte sich Scheich Adnan damit, dass seine Aussagen auf der Scha-
ria basierten. Anas Shakfeh, Chef der Islamischen Glaubensgemeinschaft verteidigte
den Imam in den Medien, dass dieser sicher nicht zum Dschihad aufgerufen habe.
Die Justiz hat die Erhebungen gegen den Imam Adnan Ibrahim eingestellt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesmi-
nisterin f
ür Justiz folgende

Anfrage:

1.             Wurden alle Fakten ausreichend geprüft?

2.             Wurden alle 244 Tonträger, welche verfügbar sind, übersetzt?

3.             Haben die bereits vorhandenen Übersetzungen nicht für eine Anklageerhe-
bung wegen entsprechender Delikte gereicht?

4.             Ist die Justiz überhaupt im Besitz dieser Übersetzungen?

5.             Hat die Justiz eigene Übersetzungen von gerichtlich beeideten Dolmetschern
machen lassen?

6.             Wurde von der Islamischen Glaubensgemeinschaft oder anderen Institutionen
interveniert?

7.             Von wem wurde die Behauptung aufgestellt, dass es sich um aus dem Zu-
sammenhang gerissene Passagen handelt?

8.             Haben die ermittelnden Beamten auf eigene, einschlägig ausgebildete (ara-
bisch sprechende) Kollegen zur
ückgreifen können oder mussten sie sich mit
Informationen aus dritter Hand zufrieden geben?

9.             Gibt es im Ministerium verfügbare Islamexperten oder muss man Informatio-
nen extern einholen?