907/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Strache, Rosenkranz, Vilimsky
und weiterer
Abgeordneter
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend
Imam Adnan Ibrahim
Im Dezember des Vorjahres wurde
der als angeblich liberal geltende Imam Adnan
Ibrahim wegen Verhetzung und Aufruf zum Terror angezeigt. Diversen Medien und
Tageszeitungen wurden Tonbänder
zugespielt, auf welchen Adnan Ibrahim im Rah-
men seiner Predigten zu hören
ist. In diesen Predigten ruft dieser liberale Imam zur
Beteiligung am Krieg in Palästina
und zum Dschihad auf. Gegenüber
der "Wiener
Zeitung" rechtfertigte sich Scheich
Adnan damit, dass seine Aussagen auf der Scha-
ria basierten. Anas Shakfeh, Chef der Islamischen Glaubensgemeinschaft
verteidigte
den Imam in den Medien, dass dieser sicher nicht zum Dschihad aufgerufen
habe.
Die Justiz hat die Erhebungen gegen den Imam Adnan Ibrahim eingestellt.
In
diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesmi-
nisterin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wurden alle Fakten ausreichend geprüft?
2. Wurden alle 244 Tonträger, welche verfügbar sind, übersetzt?
3.
Haben die bereits vorhandenen Übersetzungen nicht für eine
Anklageerhe-
bung wegen
entsprechender Delikte gereicht?
4. Ist die Justiz überhaupt im Besitz dieser Übersetzungen?
5.
Hat die Justiz eigene Übersetzungen von gerichtlich
beeideten Dolmetschern
machen lassen?
6.
Wurde von der Islamischen Glaubensgemeinschaft oder anderen
Institutionen
interveniert?
7.
Von wem wurde die Behauptung aufgestellt, dass es sich um aus dem Zu-
sammenhang gerissene
Passagen handelt?
8.
Haben die ermittelnden Beamten auf eigene, einschlägig
ausgebildete (ara-
bisch sprechende) Kollegen zurückgreifen können oder
mussten sie sich mit
Informationen aus
dritter Hand zufrieden geben?
9.
Gibt es im Ministerium verfügbare Islamexperten oder muss man
Informatio-
nen extern einholen?